Kurzfazit: Das Finom Geschäftskonto erfüllt die Erwartungen all jener, die ein digitales Business-Konto wünschen und dabei von erweiterten Verwaltungstools profitieren möchten. Zu den Hauptmerkmalen zählen Multibanking, verschiedene Accounts und Karten, spezifische Unterkonten sowie eine automatisierte Rechnungsstellung. Durch geschickte Nutzung der Visa Business Card können Nutzer monatlich sogar einen Cashback von bis zu 90 € erhalten. Zusätzlich punktet das Konto mit seiner Schufa-Unabhängigkeit.
Ideal für Freiberufler, Selbstständige und diverse Unternehmensstrukturen
Mindestens eine kostenlose virtuelle und physische Visa Debit Card
Möglichkeit, bis zu vier Unterkonten ohne zusätzliche Kosten einzurichten
Integrierte Dienste wie Rechnungserstellung, Buchhaltung, Steuerberater-Zugriff und Software-Schnittstellen
Cashback bis zu 50 € monatlich
Schneller Kundenservice mit Antwort innerhalb von 10 Minuten
Kontaktlose Zahlungen über Apple Pay und Google Pay möglich
Nachteile
Beim kostenlosen Geschäftskonto eingeschränkter Funktionsumfang
Kontoführungsgebühren über dem Durchschnitt anderer Anbieter
Monatliche Gebühr für die nicht aktive Karte
Keine kostenlosen Abhebungen mehr möglich
Bareinzahlungen direkt nicht möglich
Führung als P-Konto nicht möglich
Finom: Modernes Online-Geschäftskonto mit kostenloser Visa-Karte. (Quelle: Geschaeftskonten24.net)
Das Finom Geschäftskonto möchte den deutschen Markt durch ein weiteres hochwertiges Business-Konto bereichern.
Die Neobank bietet insgesamt vier verschiedene Kontomodelle an, die sich sowohl an eine Vielzahl von Unternehmensformen als auch an Freelancer und Einzelunternehmer richten.
Vor allem kleine bis mittelständische Unternehmen stehen im Fokus von Finom, wobei auch gezielt Existenzgründer im Blickfeld sind. Für Interessierte stellt Finom eine attraktive Option dar, da das Einstiegsmodell FINOM Solo kostenfrei ist.
Wir haben uns detailliert mit den Angeboten von Finom auseinandergesetzt und analysiert, für welche Zielgruppe dieses Geschäftskonto besonders vorteilhaft ist.
Diese Finom Review basiert auf persönlichen Erfahrungen mit dem Kontomodell Finom Start, das wir derzeit verwenden.
Finom Geschäftskonto im Überblick
Hinter dem Finom Geschäftskonto steht ein niederländisches Fintech-Unternehmen, das mit der Banklizenz der deutschen Solarisbank operiert. Die Neo-Bank bewirbt sich als der einfachste und schnellste Online-Banking-Service für Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer und Existenzgründer in Europa.
Das Business-Konto wird in insgesamt vier Kontomodellen angeboten, wobei eines davon ein kostenloses Geschäftskonto ist. Es bietet Nutzern die Möglichkeit, ihr Banking-Erlebnis zu verbessern. Dank zahlreicher innovativer Tools können betriebswirtschaftliche Abläufe direkt in das Konto integriert werden, sodass sich Nutzer effektiver auf ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Mehr als 6.000 Kunden setzen bereits auf dieses Angebot, das besonders durch seine zügige Kontoeröffnung punktet – auf Wunsch sogar über soziale Medien.
Finom Business-Konto 2024: Deine Vorteile auf einen Blick
Blitzschnelle Kontoeröffnung: In nur 15 Minuten ist das Finom Business Konto einsatzbereit.
Rein digitales Banking: Finom konzentriert sich voll und ganz auf die digitale Zielgruppe, mit Banking-Möglichkeiten in der App oder am PC.
Gebührenfreies Konto: Das Modell „Solo“ ist völlig kostenfrei. Wer mehr Funktionen benötigt, kann zwischen drei weiteren, kostenpflichtigen Kontomodellen wählen.
Ohne Schufa-Prüfung: Bei Eröffnung des Kontos findet keine Abfrage bei der Schufa statt.
Visa Business Debitkarte: Je nach Konto gibt es bis zu 5 virtuelle und bis zu 5 physische Karten. Beim Corporate-Tarif sind sogar unbegrenzte Karten inklusive. Achtung: Bei Nichtnutzung können Inaktivitätsgebühren zwischen 0,25 und 2 € anfallen.
Buchhaltungs-Integration: Das Finom Geschäftskonto ist kompatibel mit gängigen Buchhaltungsprogrammen, was Zeit und Kosten für Steuerberater minimiert.
Flexible Zugriffsoptionen: Zusätzliche Zugänge für Mitarbeiter, Bevollmächtigte oder Steuerberater sind einfach hinzuzufügen. Mitarbeiter-Debitkarten können zudem mit individuellen Limits versehen werden.
Automatisierte Rechnungserstellung: Individualisierbare Rechnungen und Zahlungserinnerungen lassen sich automatisch generieren. Empfänger zahlen direkt über einen Link.
Attraktives Cashback: Bei Kartenzahlungen können bis zu 50 € monatlich als Cashback verdient werden, mit einem Cashback-Prozentsatz von bis zu 3 %.
Für wen ist das Geschäftskonto der Finom geeignet?
Das Finom Geschäftskonto spricht Freiberufler, Selbstständige sowie Unternehmen an, die nach maßgeschneiderten Banking-Lösungen suchen und ihren Hauptstandort in Deutschland oder Frankreich haben. Auch Start-ups und frische Unternehmensgründer finden hier ein passendes Angebot.
Finom hat besonders die moderne, digital affine Unternehmerschaft im Blick, die ein individuell zugeschnittenes Online-Banking präferiert. Es sollte allerdings berücksichtigt werden, dass das Konto weniger für diejenigen geeignet ist, die einen regelmäßigen und hohen Bargeldbedarf haben. Die Optionen für kostenfreie Abhebungen sind begrenzt oder teilweise nicht vorhanden.
Zudem sind direkte Bargeldeinzahlungen nicht vorgesehen; Alternativen wie Überweisungen von einem Zweitkonto oder kostenintensive Fremdeinzahlungen wären hier der Weg.
FINOM App: Klar strukturiertes Dashboard, alle Hauptfunktionen direkt erreichbar. (Quelle: Eigenes Finom-Konto)
Tipp: Wer ein potenzielles Business-Konto mit deutscher IBAN sucht, das Optionen für Unterkonten sowie multiple Zugänge bietet, wird bei Finom ein überzeugendes Finanzprodukt vorfinden.
Wer kann ein Finom-Konto eröffnen?
Finom konzipiert sein Angebot speziell für Unternehmen, Start-ups, Selbstständige und Freiberufler, die ihren Geschäfts- oder Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich haben.
Einzelunternehmer und Selbstständige sollten während des Anmeldeprozesses die Auswahl „Freelancer“ treffen, da sie rechtlich als natürliche Personen betrachtet werden.
In Deutschland kann man Kunde bei Finom werden, wenn man ein Unternehmen mit einer der nachstehenden Rechtsformen betreibt:
e. K. (eingetragener Kaufmann / eingetragene Kauffrau)
eG (eingetragene Genossenschaft)
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
KG (Kommanditgesellschaft)
KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
OHG (Offene Handelsgesellschaft)
PartG (Partnerschaftsgesellschaft)
UG (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt)
GmbH & Co KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft)
Gut zu wissen: Finom bietet auch jenen Unternehmen, die sich aktuell noch in der Gründungsphase befinden, die Möglichkeit, ein Firmenkonto zu eröffnen.
Wichtig: Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer sollten bei der Eröffnung ihres FINOM-Geschäftskontos die Bezeichnung „Freelancer“ wählen.
Konditionen: Kosten & Gebühren (4/5)
Bei der Wahl eines Geschäftskontos spielen die anfallenden Kosten eine entscheidende Rolle. Daher haben wir uns die Preisstruktur von Finom genauer angesehen, um herauszufinden, ob sich unter den Angeboten auch ein kostenloses Konto verbirgt.
Gebühren für die Kontoführung
Das Angebot von Finom umfasst vier unterschiedliche Tarifmodelle. Und ja, es gibt tatsächlich ein kostenfreies Kontomodell im Angebot.
Die Bezahlung der Kontoführungsgebühren kann monatlich erfolgen. Jedoch lässt sich ein beachtlicher Betrag einsparen, wenn man sich für den jährlichen Tarif entscheidet. Abhängig vom gewählten Kontotarif können bei einer jährlichen Abrechnung Einsparungen von 24 bis 240 € realisiert werden.
Monatlich
Jährlich (pro Monat)
FINOM Solo
0 €
0 €
FINOM Start
9 €
7 €
FINOM Premium
28 €
24 €
FINOM Corporate
110 €
90 €
Tipp: Wer sich nicht sicher ist, ob die kostenpflichtigen Kontomodelle von Finom zum eigenen Unternehmen passen, kann diese Modelle einen Monat lang kostenfrei ausprobieren.
Karten
Zum Finom-Konto gehört standardmäßig die Visa Business Card (Debitkarte), die sowohl in virtueller als auch physischer Form verfügbar ist.
Abhängig vom gewählten Kontomodell sind bereits bis zu 5 physische und virtuelle Karten im Paket enthalten. Eine Erweiterung der Kartenanzahl pro Nutzer ist gegen Gebühr jederzeit möglich. Auch die Erhöhung der Nutzeranzahl kann über das vorgegebene Inklusivlimit hinaus erfolgen, wobei hierfür zusätzliche Kosten anfallen.
Im FINOM Corporate Plan werden die Dinge jedoch noch flexibler: Hier bestehen keinerlei Einschränkungen bezüglich der Anzahl an Nutzern und Karten. Man kann die Anzahl je nach Unternehmensbedarf individuell und kostenfrei festlegen.
Girocard
Bei Finom ist die Girocard nicht Teil des Angebots, daher wird sie im Zusammenhang mit diesem Konto nicht bereitgestellt.
Virtuelle Kreditkarte
Mit dem kostenfreien Kontomodell FINOM Solo erhalten Kunden eine virtuelle Kreditkarte von VISA. Diese Karte kann in kürzester Zeit generiert und bei Bedarf auch gesperrt werden.
Entscheidet man sich für eines der gebührenpflichtigen Modelle, erhält man zusätzliche virtuelle VISA-Karten: Das Modell FINOM Start beinhaltet zwei solcher Karten, bei FINOM Premium sind es 5, und Nutzer des FINOM Corporate-Plans profitieren von einer unbegrenzten Anzahl an virtuellen Kreditkarten.
Jedoch gilt zu beachten: Pro Nutzer können maximal 10 Karten generiert werden.
Physische Visa Debitkarte
Bei den echten Plastikkarten verfährt das Modell Finom Solo etwas restriktiver: Pro Nutzer ist nur eine solche Karte vorgesehen.
In den Tarifen Finom Start und Finom Premium sind jeweils zwei bzw. fünf physische Karten enthalten. Das Modell Finom Corporate bietet auch in diesem Bereich Flexibilität und setzt keine Obergrenze für die Anzahl der Karten fest.
Die physischen Visa Kreditkarten sind vielseitig einsetzbar: Sie eignen sich für Bargeldabhebungen am Automaten ebenso wie für alltägliche Zahlungsvorgänge – und sie sind kompatibel mit mobilen Zahlungslösungen wie Apple Pay und Google Pay.
Gebühr für inaktive Karten
Die Gebühr wurde bisher nach 1 Monat Inaktivität erhoben; nun fällt sie erst an, wenn eine Karte 3 Monate in Folge inaktiv war. Eine Finom Kreditkarte gilt als inaktiv, wenn über einen bestimmten Zeitraum keine Transaktionen damit durchgeführt werden oder sie gesperrt ist.
Bitte beachte, dass Bargeldabhebungen am Automaten in diesem Kontext nicht als aktive Transaktionen gewertet werden.
Tipp: Um Inaktivitätsgebühren bei Finom zu vermeiden, nutze deine Kreditkarten regelmäßig und überprüfe ihren Status, um Sperren zu verhindern. So bleibst du ohne unerwünschte Gebühren aktiv.
Wartungsgebühr für physische Karte
Ab Oktober 2024 wird diese monatliche Gebühr von 3 € nur für Solo-Nutzer erhoben.
Kartenlimits
Für jede Finom Kreditkarte, unabhängig vom ausgewählten Kontomodell, gilt ein monatliches Handelslimit von 50.000 €. Eine Erhöhung dieses Limits ist nicht möglich.
Hinsichtlich der Bargeldabhebungen am Geldautomaten ist pro Karte ein Limit von 10.000 € festgesetzt.
Tipp: Für spezifische Karten, etwa jene, die Mitarbeiter nutzen, können individuelle Limits festgelegt werden.
Überweisungen
Für SEPA-Überweisungen und Lastschriften gelten je nach Tarif unterschiedliche Gebühren:
Solo-Tarif: Eingehende SEPA-Überweisungen sind gebührenfrei. Für ausgehende SEPA-Überweisungen wird eine Gebühr von 2 € pro Überweisung berechnet.
Start-, Premium- oder Corporate-Tarif: Ein- und ausgehende SEPA-Transaktionen sind nun vollständig gebührenfrei – zuvor wurden 0,20 € pro Transaktion berechnet, sobald ein bestimmtes Limit überschritten wurde.
Interne Überweisungen zwischen Finom-Konten werden in Echtzeit ausgeführt und sind stets gebührenfrei.
Solo
Start, Premium oder Corporate
Eingehende SEPA-Überweisungen
Kostenlos
Kostenlos
Ausgehende SEPA-Überweisungen
2 € pro Überweisung
Kostenlos
Eingehende SEPA-Überweisungen
Kostenlos
Ausgehende SEPA-Überweisungen
2 € pro Überweisung
Eingehende SEPA-Überweisungen
Kostenlos
Ausgehende SEPA-Überweisungen
Kostenlos
Eingehende SEPA-Überweisungen
Ausgehende SEPA-Überweisungen
Wichtig: Bevor du einen Kontotarif bei FINOM wählst, überprüfe dein zu erwartendes Überweisungsvolumen und vergleiche sorgfältig die anfallenden Kosten.
Monatliche Gebühr für die Anzahl der SEPA-AUS- und Lastschriftüberweisungen
Die maximale Gebühr pro Überweisung beträgt 150 € (zzgl. MwSt.).
Beispiel: Wenn du eine Überweisung über 1.000.000 € außerhalb deines Tariflimits tätigst, liegt die maximale Gebühr, die du zahlst, bei 150 €.
Gebühren für internationale Überweisungen
(Diese Gebühren gelten für alle, außer Nutzer mit BIC SOBKDEBBXXX)
Für alle Tarife gilt eine pauschale Gebühr von 5 € für eingehende und ausgehende internationale Überweisungen.
Die Gebühr pro ausgehender internationaler Überweisung variiert je nach Tarif:
Ausgehende internationale Überweisungen
Finom Solo
2 % des Überweisungsbetrags
Finom Start
0,9 % des Überweisungsbetrags
Finom Premium
0,8 % des Überweisungsbetrags
Finom Solo
2 % des Überweisungsbetrags
Finom Start
0,9 % des Überweisungsbetrags
Finom Premium
0,8 % des Überweisungsbetrags
Finom Solo
Finom Start
Finom Premium
Limits für Überweisungen
Für Geschäftskunden sind Liquidität und die damit verbundenen Obergrenzen bei Überweisungen essenziell. Je nach Unternehmensgröße und Anforderungen können diese Limits stark variieren. Finom hat daher verschiedene Kontomodelle mit gestaffelten Überweisungslimits entwickelt:
Monatliches Überweisungslimit
Gebühr bei Überschreitung
FINOM Solo
25.000 €
0,1 % (max. 50 €)
FINOM Starter
50.000 €
0,1 % (max. 50 €)
FINOM Premium
100.000 €
0,1 % (max. 50 €)
FINOM Corporate
250.000 €
0,1 % (max. 50 €)
FINOM Solo
25.000 €
FINOM Starter
50.000 €
FINOM Premium
100.000 €
FINOM Corporate
250.000 €
FINOM Solo
0,1 % (max. 50 €)
FINOM Starter
0,1 % (max. 50 €)
FINOM Premium
0,1 % (max. 50 €)
FINOM Corporate
0,1 % (max. 50 €)
FINOM Solo
FINOM Starter
FINOM Premium
FINOM Corporate
Das angegebene „Limit“ bezieht sich auf das monatliche kostenlose Inklusivvolumen für Überweisungen. Beträge, die dieses Volumen überschreiten, werden mit einer Gebühr von 0,1 % des übersteigenden Betrags belegt, wobei die maximale Gebühr 50 € nicht überschreiten wird.
Kartenzahlungen
Gebühr für Kartentransaktionen in EUR
Kartenzahlungen in EUR (außer für bestimmte MCCs) sind bei allen Finom-Kontomodellen kostenlos.
Gebühr für Kartentransaktionen in Fremdwährungen (nicht EUR)
Die Gebühr wird pro Überweisung gemäß dem jeweiligen Tarifplan berechnet.
Gebühr für Einzelunternehmer
Finom Solo
Finom Start
Finom Premium
0 € – 499 €
0 %
0 %
0 %
500 € – 999 €
3 %
2 %
1 %
1.000 €+
3 %
2 %
1 %
0 € – 499 €
0 %
500 € – 999 €
3 %
1.000 €+
3 %
0 € – 499 €
0 %
500 € – 999 €
2 %
1.000 €+
2 %
0 € – 499 €
0 %
500 € – 999 €
1 %
1.000 €+
1 %
0 € – 499 €
500 € – 999 €
1.000 €+
Gebühr für Unternehmen
Finom Start
Finom Premium
Finom Corporate
Finom Enterprise
0 € – 499 €
0 %
0 %
0 %
0 %
500 € – 999 €
2 %
1 %
0 %
0 %
1.000 €+
2 %
1 %
1 %
1 %
Notiz
Für Benutzer mit BIC
SOBKDEBBXXX
0 € – 499 €
0 %
500 € – 999 €
2 %
1.000 €+
2 %
Notiz
0 € – 499 €
0 %
500 € – 999 €
1 %
1.000 €+
1 %
Notiz
0 € – 499 €
0 %
500 € – 999 €
0 %
1.000 €+
1 %
Notiz
Für Benutzer mit BIC
SOBKDEBBXXX
0 € – 499 €
0 %
500 € – 999 €
0 %
1.000 €+
1 %
Notiz
0 € – 499 €
500 € – 999 €
1.000 €+
Notiz
Bargeld abheben mit Finom
Finom, als Neobank, betreibt keine eigenen Filialen oder Geldautomaten. Wer sich für ein digitales Geschäftskonto entscheidet, sollte daher nicht auf regelmäßige Bargeldabhebungen angewiesen sein.
Geld abheben in Deutschland (Inland)
Mit der Finom Visa Debitkarte kannst du an allen Geldautomaten mit dem Visa-Zeichen Bargeld abheben. Eine neue Gebührenstruktur wurde eingeführt, die je nach abgehobenem Betrag und deinem Tarifplan variiert und für alle Karten pro Konto gilt.
Es ist nicht mehr möglich, das Abhebungslimit auf bis zu 10.000 Euro zu erhöhen. Das Abhebungslimit pro Karte ist nun festgelegt und richtet sich ebenfalls nach dem jeweiligen Tarifplan.
Zuletzt überprüft am 07.11.2024. Alle Angaben ohne Gewähr.
Finom Solo
Finom Start
Finom Premium
Finom Corporate
0 € – 499 €
1 %
0 %
0 %
0 %
500 € – 1.999 €
3 %
1 %
0 %
0 %
2.000 € – 4.999 €
5 %
5 %
3 %
3 %
5.000 – 9.999 €
8 %
8 %
5 %
5 %
ab 10.000 € +
8 %
8 %
8 %
8 %
Notiz
Für Benutzer mit BIC SOBKDEBBXXX
Zuletzt überprüft am 07.11.2024. Alle Angaben ohne Gewähr.
0 € – 499 €
1 %
500 € – 1.999 €
3 %
2.000 € – 4.999 €
5 %
5.000 – 9.999 €
8 %
ab 10.000 € +
8 %
Notiz
0 € – 499 €
0 %
500 € – 1.999 €
1 %
2.000 € – 4.999 €
5 %
5.000 – 9.999 €
8 %
ab 10.000 € +
8 %
Notiz
0 € – 499 €
0 %
500 € – 1.999 €
0 %
2.000 € – 4.999 €
3 %
5.000 – 9.999 €
5 %
ab 10.000 € +
8 %
Notiz
0 € – 499 €
0 %
500 € – 1.999 €
0 %
2.000 € – 4.999 €
3 %
5.000 – 9.999 €
5 %
ab 10.000 € +
8 %
Notiz
Für Benutzer mit BIC SOBKDEBBXXX
0 € – 499 €
500 € – 1.999 €
2.000 € – 4.999 €
5.000 – 9.999 €
ab 10.000 € +
Notiz
Geld abheben in der EU
Die Finom Visa-Karte ist in der gesamten Eurozone nutzbar. Die Bedingungen für Barabhebungen entsprechen denen in Deutschland.
Geld abheben im Ausland
Für Abhebungen an Geldautomaten in Fremdwährung fällt bei Finom Solo eine Gebühr von 3 %, bei Finom Start 2 % und bei Finom Premium 1 % an.
Bargeld einzahlen
Für Unternehmen, die häufig Bargeldeinnahmen verzeichnen, ist Finom als primäres Konto weniger geeignet. Das liegt daran, dass eine direkte Bareinzahlung auf das Finom Firmenkonto nicht vorgesehen ist.
Stattdessen stehen zwei Optionen zur Verfügung:
Die Bareinzahlung erfolgt auf ein anderes Geschäftskonto und von dort aus wird der Betrag via SEPA-Überweisung auf das Finom Konto transferiert.
Eine Einzahlung bei einer Fremdbank vornehmen und dann auf das Finom Konto überweisen. Hierbei können allerdings erhebliche Gebühren anfallen.
Dispokredit / Kontokorrentkredit
Stand jetzt bietet Finom für seine Geschäftskunden keinen Kontokorrentkredit an. Es ist derzeit unklar, ob und wann dies in Zukunft möglicherweise eingeführt wird.
Mehrere Zugänge und Karten
Finom ist die richtige Wahl für Unternehmen, die nach einem kooperativen Geschäftsgirokonto suchen.
Abhängig vom ausgewählten Kontomodell bietet Finom nicht nur die Möglichkeit, diverse virtuelle oder physische Kreditkarten für Mitarbeiter und Teammitglieder zu beantragen.
Es ermöglicht auch, spezifische Rollen für verschiedene Mitglieder des Unternehmens festzulegen, insbesondere bei den zahlungspflichtigen Modellen. Die Rollen sind wie folgt definiert:
Supervisor: Als Geschäftspartner kann man nahezu alle Aktivitäten durchführen, ausgenommen die Kündigung des Kontos.
Assistent: Er ist verantwortlich für die Ausführung von Zahlungen und verwaltet sowohl eingehende als auch ausgehende Rechnungen.
Mitarbeiter: Er verfügt über ein beschränktes Budget, nutzt eine Zahlungskarte und kann Rechnungen einreichen. Der Zugriff ist ausschließlich auf die von ihm durchgeführten Transaktionen beschränkt.
Steuerberater: Buchhalter und Steuerberater haben die Möglichkeit, einen eigenen Account zu nutzen. Hiermit können sie alle Transaktionen herunterladen und Ausgaben kategorisieren.
Tipp: Im Online-Banking von Finom lassen sich Rollen kinderleicht über den Tab „Team“ zuweisen. Dies ist nicht nur unkompliziert, sondern auch besonders praxistauglich.
Geldanlagemöglichkeiten
Finom bietet aktuell weder ein Firmentagesgeldkonto noch ein Firmenfestgeldkonto an. Das Unternehmen konzentriert sich vor allem auf digitale Geschäftskonten und andere Finanzlösungen für Unternehmen.
Negativzinsen / Verwahrentgelt
Die Einführung von Verwahrentgelten ist bei vielen Banken mittlerweile üblich geworden. Auch Finom hat diesen Schritt genommen. Ab dem 15.06.2022 werden Negativzinsen in Höhe von 0,5 % p. a. erhoben, wobei ein Freibetrag von 20.000 € besteht.
Achtung: Das betrifft das gesamte Guthaben aller deiner Finom-Wallets, einschließlich Unterkonten mit eigener IBAN. Bei Nutzung eines Wallets für Steuerrücklagen könnte ein zusätzliches Geschäftskonto bei einer anderen Bank sinnvoll sein, um Negativzinsen zu vermeiden.
Ablauf der Kontoeröffnung (5/5)
Kontoeröffnung bei FINOM erfolgt innerhalb 15 Minuten (Quelle: finom.de)
Finom verspricht eine Kontoeröffnung innerhalb von nur 15 Minuten. Der gesamte Anmeldeprozess gliedert sich in vier Schritte.
Alles erfolgt digital: Du gibst Informationen über dein Unternehmen ein, welche von Finom geprüft werden. Anschließend verifizierst du online deine Identität mittels IDnow.
Ein Prozess, der nicht nur unkompliziert, sondern auch überaus benutzerfreundlich gestaltet ist.
Anforderungen zur Kontoeröffnung bei Finom
Um bei Finom ein Konto zu eröffnen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Du bist volljährig.
Du bist berechtigt, für dein Unternehmen ein Konto zu eröffnen.
Dein Wohnsitz sowie der Sitz deines Unternehmens befinden sich in Deutschland oder Frankreich.
Du bist Freelancer, Selbstständig oder vertrittst eine von Finom akzeptierte Unternehmensform.
Auch Unternehmensgründer können bei Finom ein Geschäftskonto einrichten.
Wichtig: Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz in den USA sind aufgrund des FATCA-Abkommens von der Kontoeröffnung bei Finom ausgeschlossen.
Ablauf des Antragsverfahrens bei Finom
Das gesamte Verfahren zur Kontoeröffnung bei Finom wird online durchgeführt. Ein klassisches Postident-Verfahren kommt dabei nicht zum Einsatz. Du solltest ungefähr 15 Minuten für den Antragsprozess einplanen.
Nach der Antragstellung dauert die Überprüfung und anschließende Freischaltung deines Kontos in der Regel 24 bis 48 Stunden.
Für Freelancer geht es sogar noch schneller: Ihr Konto ist unmittelbar nach der Eröffnung nutzbar, da eine Überprüfung von Geschäftsdokumenten nicht notwendig ist.
Wichtig: Nach der Kontoeröffnung müssen Gründer innerhalb von 90 Tagen entweder ihre Handelsregisternummer oder die Steuer-ID bei FINOM nachtragen.
Tipp: Halte alle benötigten Dokumente bereits im Vorfeld bereit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Anleitung: Dein Finom-Konto in 10 Schritten
Die Entscheidung, ein Geschäftskonto bei Finom zu eröffnen, könnte den Beginn einer effizienten Finanzverwaltung für dein Unternehmen markieren. Ob Freelancer oder größeres Unternehmen – der Prozess ist durchdacht, digital und kundenfreundlich gestaltet.
In der folgenden Anleitung zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du dein Finom-Konto problemlos einrichtest.
1
Antragsstart: Klick auf den Button, um den Antragsprozess zu starten. Folge dem intuitiven System: Starte mit einer Registrierung bei Finom. Dies ist möglich über Facebook, Google, LinkedIn, Apple oder per E-Mail.
2
Unternehmensangabe: Freelancer geben ihren Firmennamen ein, während juristische Personen ihre Handelsregisternummer angeben. Ein Verzeichnis von Unternehmen wird angezeigt. Ist deines nicht gelistet? Kein Problem, füge die Daten manuell hinzu.
3
Branche und Beschreibung: Wähle aus der Dropdown-Liste deine Geschäftsbranche aus und beschreibe dein Unternehmen kurz.
4
Geschäftsadresse: An dieser Stelle gibst du die Geschäftsadresse deines Unternehmens ein. Achte darauf, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort korrekt und vollständig anzugeben. Diese Adresse dient als offizieller Kommunikationsstandort mit der Bank.
5
Rechtliche Vertretung: Bestätige, dass du der rechtliche Vertreter deines Unternehmens bist. Falls nötig, füge weitere Vertreter hinzu und gib dabei relevante Details an, wie den Anteil stimmberechtigter Aktien.
6
Identifikation: Alle wirtschaftlich Berechtigten müssen sich identifizieren. Gib daher ihre E-Mail-Adressen ein, sodass sie Zugang zum Videoident-Verfahren erhalten.
7
Videoident-Start: Starte das Videoident-Verfahren – entweder am PC oder via App. Ein Mitarbeiter wird dich durch diesen Prozess leiten.
8
Profil- und Kontoeinrichtung: Richte im Anschluss dein FINOM-Profil ein und wähle dein gewünschtes Kontomodell.
9
App-Empfehlung: Für einen optimierten Kontozugriff empfiehlt Finom die App. Lade sie herunter, indem du den zugesendeten Link nutzt.
10
Kontoaktivierung: Als Freelancer kannst du dein Konto sofort nutzen. Für Unternehmen folgt eine Datenüberprüfung, die bis zu 48 Stunden dauern kann. Virtuelle Kreditkarten stehen sofort zur Verfügung, physische Karten erhältst du in wenigen Tagen per Post.
Wird bei Finom eine Schufa-Abfrage durchgeführt?
Nein, bei Finom wird keine Schufa-Abfrage vorgenommen. Somit bietet Finom ein Geschäftskonto ohne Schufa an.
Welche Dokumente sind für die Kontoeröffnung bei Finom erforderlich?
Die Kontoeröffnung bei Finom gestaltet sich einfacher und effizienter als bei vielen traditionellen Banken. Statt einem umfangreichen Papierkram setzt Finom auf ein innovatives Verfahren, das die Authentizität eines Unternehmens über verschiedene Kennzahlen prüft.
Für eine reibungslose Kontoeröffnung sollten folgende Dinge bereitliegen:
Zugang zum FINOM-Onlineportal, welcher unkompliziert am Computer eingerichtet werden kann.
Gültiger Personalausweis des zukünftigen Kontoinhabers und aller weiteren berechtigten Personen.
Wichtige Unternehmensinformationen wie Steuer-ID, Handelsregisternummer und Daten der vertretungsberechtigten Personen.
Möchtest du ein Finom Geschäftskonto aus Österreich oder der Schweiz eröffnen?
Aktuell können nur Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder Frankreich ein Finom Geschäftskonto eröffnen. Außerdem muss der gesetzliche Vertreter, der das Konto eröffnet, seinen Hauptwohnsitz in einem dieser beiden Länder haben. Dabei spielt deine Nationalität keine Rolle.
Das bedeutet, dass das Finom Geschäftskonto derzeit für Firmen aus Österreich und der Schweiz nicht verfügbar ist. Allerdings hat Finom angekündigt, in der Zukunft vielleicht weitere Länder in ihr Angebot aufzunehmen.
Kundensupport (4/5)
Auf der Finom-Website findest du einen FAQ-Bereich, der viele gängige Fragen bereits beantwortet. Falls du jedoch eine persönliche Beratung benötigst, steht dir ein Live-Chat zur Verfügung.
Alternativ kannst du Finom auch per E-Mail erreichen. In der Regel erhältst du innerhalb von 5 bis 10 Minuten eine Antwort. Der Support ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch verfügbar.
Funktionen & Tools
So viel können wir schon sagen: Finom hat einiges, was andere nicht haben und was dir den Business Alltag deutlich leichter macht. Wir haben uns das einmal genauer angeschaut.
Buchhaltung
Das Finom Geschäftskonto hebt sich durch besondere Funktionen von anderen ab, die deinen Geschäftsalltag spürbar erleichtern. Einen detaillierten Blick wert ist insbesondere die Möglichkeit der Buchhaltungs-Integration.
Bei Finom kannst du deine Steuern mühelos selbst managen und dabei gleichzeitig in der Buchhaltung kräftig sparen. Dies wird durch eine Schnittstelle ermöglicht, die eine nahtlose Verbindung des Finom Geschäftskontos mit namhaften Buchhaltungsprogrammen wie sevDesk, DATEV, FastBill, billomat, sorted, zuper und billbee erlaubt.
Hinweis: In der kostenlosen Finom-Kontoversion ist keine API-Anbindung zu den genannten Softwarelösungen verfügbar. Ein Upgrade auf ein kostenpflichtiges Modell ist dafür erforderlich.
Tipp: Du kannst bei Finom auch mühelos dein Privatkonto integrieren. Mit dem klaren und übersichtlichen Dashboard behältst du stets den vollen Überblick über deine finanzielle Lage.
Rechnungsstellung
Mit Finom ist es nicht nur möglich, ein- und ausgehende Rechnungen zu überwachen, sondern auch im Handumdrehen selbst zu erstellen. Diese Rechnungen werden digital an Kunden gesendet, sei es per E-Mail, WhatsApp oder Facebook.
Praktischerweise versendet das System auch automatische Zahlungserinnerungen. Der Kunde muss lediglich auf den bereitgestellten Link klicken, um die Rechnung zu begleichen. Auch Stornorechnungen werden von Finom automatisch erfasst.
In der kostenlosen Version „Solo“ stehen zwar nicht alle Funktionen zur Verfügung, aber es bietet eine gute Gelegenheit, das Rechnungstool zu erkunden. Solltest du dann mehr Funktionen wünschen, kannst du problemlos auf ein umfangreicheres Modell wechseln. Das Personalisieren der Rechnungsvorlagen ist etwa erst ab dem Tarif „Start“ verfügbar.
Cashback
Zusätzliches Geld verdienen, nur indem du zahlst? Das Cashback-System macht es möglich. Bei Transaktionen mit der virtuellen oder physischen Finom Visa-Karte erhältst du für viele Zahlungen einen Cashback. Je nach gewähltem Kontomodell bekommst du 2 % oder sogar 3 % deiner Ausgaben zurück.
Um von diesem Vorteil zu profitieren, musst du eine Visa-Karte von Finom besitzen, in Deutschland wohnen und die Karte bei VISA registrieren. Der maximale Cashback-Betrag pro Nutzer liegt bei 90 €.
Wallets
Wallets fungieren als Unterkonten und verfügen über eine eigene IBAN. Sie eignen sich hervorragend, um Steuerrücklagen zu bilden, für bestimmte Projekte zu sparen oder Investitionen vorzunehmen. Das Anlegen eines Wallets ist im Online-Banking oder direkt in der App mit nur wenigen Handgriffen erledigt.
Im kostenlosen Kontomodell „Solo“ ist ein solches Unterkonto inkludiert, wohingegen im Modell „Corporate“ sogar vier Wallets zur Verfügung stehen.
Sollte ein Wallet nicht mehr vonnöten sein, lässt es sich unkompliziert entfernen und bei Bedarf erneut anlegen.
Multibanking
Mit Finom behältst du stets den Überblick: Dank der Multibanking-Funktion lassen sich sämtliche Geschäftskonten zentral bündeln und auf einen Blick einsehen. Dabei gibt es keine Begrenzung – es können unzählige Bankkonten integriert werden, einschließlich deines privaten Kontos.
Apple Pay und Google Pay
Unabhängig davon, ob du ein iOS- oder Android-Gerät nutzt: Mit Finom wird kontaktloses Zahlen per Smartphone oder Smartwatch zum Kinderspiel.
Um Apple Pay oder Google Pay zu verwenden, richtest du die gewünschte Zahlungsmethode einfach im Online-Banking von Finom ein.
Sicherheit
Finom legt großen Wert auf den Schutz deiner Daten. Alle Kundeninformationen werden streng vertraulich behandelt und durch mehrfache Sicherheitsmechanismen geschützt.
Die Server von Finom stehen zudem ausschließlich in der EU. Ebenso wird jede Transaktion durch ein speziell generiertes Einmalkennwort zusätzlich abgesichert.
Einlagensicherung
In Deutschland kooperiert Finom mit der Solarisbank, in Frankreich mit Treezor. Während die Solarisbank über eine deutsche Banklizenz verfügt, ist Treezor in Frankreich als Geldinstitut anerkannt. Dies garantiert den Kunden einen Einlagenschutz bis zu einem Betrag von 100.000 €, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Fazit
Finom hat sich mit innovativen und auffallenden Dienstleistungen im Markt positioniert und bietet durch verschiedene Tools echte Mehrwerte.
Zwar sind die Services im kostenfreien Geschäftskontomodell begrenzt, doch wer das volle Potenzial von Finom nutzen möchte, muss dafür investieren. Dies kann sich besonders für jene lohnen, die ein umfassendes Banking-Erlebnis für ihr Team suchen, mehrere Karten benötigen und Unterstützung in der Rechnungsstellung schätzen.
Ein positiver Aspekt ist, dass alle Kontovarianten ein bestimmtes Kontingent an kostenfreien Überweisungen bieten. Mit 50 Überweisungen ist bereits das Basispaket „Solo“ gut bestückt.
Wer sich für FINOM entscheidet, sollte den Umgang mit Bargeld planen, da nur begrenzte kostenlose Abhebungen möglich sind und das Einzahlen von Bargeld komplizierter sein kann.
Insgesamt hinterlässt FINOM einen positiven Eindruck. Es ist klar auf die Bedürfnisse der modernen, digitalen Unternehmerschaft ausgerichtet. Wir sind gespannt auf die zukünftige Entwicklung und die Erweiterungen des Angebots.
Alternativen
Du suchst eine andere Möglichkeit als Finom? Wenn du Interesse an einer Direktbank oder einem Fintech hast, könnten N26 Business, FYRST, Qonto, Holvi oder bunq genau das Richtige für dich sein. Vor allem Freelancer und Selbstständige sollten einen Blick auf die Angebote von Kontist werfen.
Wenn regelmäßige Bartransaktionen, sei es Ein- oder Auszahlungen, ein Muss sind, dann könnten die Geschäftskonten von Commerzbank, Deutsche Bank oder Postbank besser zu deinen Bedürfnissen passen.
Hier findest du wichtige Updates und neue Funktionen bei Finom:
30.10.2024
Massenzahlungen: Jetzt mit XML-Upload für einfache Buchhaltungsintegration.
Rechnungsstellung: Automatische MwSt.-Berechnung und zeitgesteuertes Versenden.
Neue Benutzeroberfläche: Überarbeitete Optik für Web und Mobil, mit verbesserter Navigation und personalisierbarem Schnellzugriff für häufig genutzte Aktionen.
FAQ
Was genau ist Finom?
Finom ist eine aus den Niederlanden stammende Neobank, spezialisiert auf umfassende Finanzdienstleistungen für Unternehmen. Über eine benutzerfreundliche App haben Kunden die Möglichkeit, ihr Geschäftskonto zu verwalten und gleichzeitig Tools zur Rechnungsstellung und Buchhaltung zu nutzen. Das Angebot von Finom ist gezielt auf Geschäftskunden zugeschnitten und steht sowohl juristischen als auch natürlichen Personen zur Verfügung.
Wer steckt hinter Finom?
Das Fintech-Unternehmen Finom wurde 2019 von einer Gruppe erfahrener Unternehmer ins Leben gerufen: Andrey Petrov, Oleg Laguta, Konstantin Stiskin und Yakov Novikov. Jeder von ihnen bringt fundiertes Wissen aus dem Bereich des Business Bankings oder der IT-Welt mit. Durch die gemeinsame Vision und die Unterstützung weiterer Geschäftspartner konnte Finom erfolgreich als Neobank für Freelancer, Selbstständige und kleine bis mittelständische Unternehmen etabliert werden.
Wie funktioniert Finom?
Finom operiert als reine Online-Neobank. Das bedeutet: Keine Filialen, keine eigenen Geldautomaten. Alle Angelegenheiten, von der Kontoverwaltung bis zu Transaktionen, werden digital abgewickelt – entweder über den Desktop-Zugang oder mittels einer benutzerfreundlichen App. Bei Fragen oder Problemen steht der Kundensupport via Chat oder E-Mail bereit. Interessenten, die ein Geschäftskonto bei Finom eröffnen möchten, können zwischen vier unterschiedlichen Kontovarianten wählen.
Wie finanziert sich Finom?
Finom wird durch starke globale Investoren wie Target Global oder General Catalyst finanziell unterstützt. Der kalifornische Risikokapitalfonds hat bereits renommierten Unternehmen wie Airbnb und Kayak den Markteintritt erleichtert. Weiterhin zählt FJ Labs, einer der renommiertesten Business Angels aus New York, zu den Investoren von Finom.
Wie viel kostet ein Geschäftskonto bei Finom?
Finom bietet seinen Kunden vier unterschiedliche Kontomodelle an. Während das Einstiegsmodell kostenfrei ist, kann das Premium-Paket bis zu 89 € monatlich kosten.
Bietet Finom ein kostenfreies Geschäftskonto?
Ja, Finom stellt ein Geschäftskonto ohne monatliche Gebühren zur Verfügung. In diesem Tarif sind eine virtuelle Visa Debitkarte (jedoch keine physische) und 50 SEPA-Überweisungen inklusive. Ein Wechsel zu einem umfangreicheren Kontomodell ist jederzeit machbar.
Wer ist berechtigt, ein Geschäftskonto bei Finom zu eröffnen?
Finom spezialisiert sich auf Geschäftskunden. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können ein Konto eröffnen. Besonders hervorzuheben ist die Vielseitigkeit von Finom, diverse Unternehmensstrukturen zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz oder der Unternehmenssitz des Kunden in Deutschland oder Frankreich liegt.
Mit welcher Bank kooperiert Finom?
Obwohl Fintechs innovative Finanzdienstleistungen bereitstellen, besitzen sie in der Regel keine eigene Banklizenz. Daher setzen sie auf Kooperationen. In Deutschland stützt sich Finom auf die Expertise der Solarisbank, welche bereits mit verschiedenen anderen Fintechs zusammenarbeitet.
Bietet Finom eine deutsche IBAN an?
Ja, Freelancer und Unternehmen aus Deutschland, die sich für ein Geschäftskonto bei Finom entscheiden, bekommen eine deutsche IBAN zugewiesen.
Führt Finom eine Schufa-Abfrage bei der Kontoeröffnung durch?
Nein, Finom bietet ein Firmenkonto an, ohne dabei eine Schufa-Abfrage vorzunehmen. Somit haben auch Interessenten die Möglichkeit, ein Konto zu eröffnen, die auf der Suche nach einem schufafreien Geschäftskonto sind.
Können Österreicher oder Schweizer bei Finom ein Konto eröffnen?
Derzeit können Personen aus Österreich oder der Schweiz noch kein Konto bei Finom eröffnen. Allerdings plant Finom, in naher Zukunft auch diese Länder in ihr Serviceangebot aufzunehmen.
Für wen eignet sich das Finom Geschäftskonto besonders?
Das Finom Geschäftskonto ist ideal für all jene, die Wert auf digitale und eigenständige Kontoführung legen. Insbesondere, wenn mehrere Zugriffe und Karten gewünscht sind. Zudem profitieren Nutzer, die ihren Buchhaltungs- und Rechnungsprozess effizient gestalten wollen, von den integrierten Tools des Kontos.
Für wen ist das Finom Geschäftskundenkonto weniger geeignet?
Das Finom Geschäftskundenkonto ist nicht optimal für Personen oder Unternehmen, die regelmäßig Bargeldeinzahlungen tätigen müssen, da dies nur auf umständliche Weise machbar ist. Auch für jene, die häufig Bargeldbezüge benötigen, könnte ein anderer Bankdienstleister passender sein.
Gibt es physische Karten zum Finom-Konto?
Ja, bei den kostenpflichtigen Kontomodellen sind je nach Tarif 2, 5 oder sogar unbegrenzt viele physische Karten im Paket enthalten. Im kostenlosen Tarif „Solo“ ist standardmäßig keine Plastikkarte inkludiert. Allerdings besteht die Möglichkeit, diese für eine Einmalgebühr von 2 € hinzuzufügen. In den Tarifen „Start“ und „Premium“ können zusätzliche Karten für jeweils 1 € bzw. 0,50 € erworben werden.
Verlangt Finom eine Gebühr bei Inaktivität?
Ja, sollte eine Visa Card über einen Monat hinweg keine Zahlungen verzeichnen, erhebt Finom eine Gebühr. Diese kann je nach Inaktivitätsdauer zwischen 0,25 € und 2 € pro Monat betragen. Beachten Sie, dass Bargeldabhebungen in diesem Kontext nicht als Zahlungsaktivität gewertet werden.
Wie steht es um die Sicherheit meiner Einlagen bei Finom?
Dank der Kooperation mit der Solarisbank, die über eine offizielle Banklizenz in Deutschland verfügt, sind die Einlagen der Kunden bei Finom durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt. Somit sind Kundengelder bis zu einem Betrag von 100.000 € sicher geschützt.
Ist ein Lastschrifteinzug bei Finom möglich?
Aktuell bietet Finom keine Option für den Einzug von Zahlungen per Lastschrift an. Allerdings plant die Bank, diese Funktion in naher Zukunft zu integrieren.
Bietet Finom eine API-Schnittstelle?
Ja, Finom stellt eine API-Schnittstelle zur Verfügung. Diese Option ist jedoch nicht im kostenlosen Geschäftskonto enthalten.
Wie kann ich das Finom-Konto kündigen?
Das Konto bei Finom lässt sich unkompliziert über das Benutzer-Dashboard kündigen. Wer sich für die jährliche Zahlungsweise entschieden hat, sollte jedoch beachten, dass eine Kündigung erst zum Ende des Zahlungsjahres wirksam wird. Es empfiehlt sich deshalb, den kostenfreien Testmonat vorab in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass das Angebot den eigenen Ansprüchen gerecht wird.
Kontakt zu Finom
FINOM ist ein Angebot von Finom Payments B.V.
Finom Payments B.V.
Zweigniederlassung Deutschland
Rheinsberger Straße 76/77
10115 Berlin
Deutschland
Finom – tatsächlich die Innovation unter den Geschäftskonten? Was denkst du über dieses neue Businesskonto? Hast du es bereits ausprobiert? Wir freuen uns, wenn du deine Erfahrungen mit uns in der Kommentarspalte teilst!
Mit umfangreicher Erfahrung in Finance & Accounting biete ich zusammen mit unserem Redaktionsteam auf Geschaeftskonten24.net wertvolle Ratschläge und tiefgreifende Analysen zu verschiedenen Geschäftskonten, um anderen bei der Auswahl des optimalen Businesskontos zu helfen. Unser Ziel ist es, eine zuverlässige und informative Ressource für alle Geschäftskunden zu sein.
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Daniel
vor 3 Jahren
Hi, vielen Dank für diese Zusammenstellung! Ich finde allerdings nirgends (auch bei Finom selbst) Angaben zum Verwahrentgelt. Gibt es das bei Finom (noch) nicht?
vielen Dank für deine Nachricht. Da stellst du eine sehr gute und sehr wichtige Frage. Denn das sogenannte Verwahrentgelt wurde in letzter Zeit von vielen Banken eingeführt. Kurz gesagt, geht es darum, dass du für deine Einlagen keine Zinsen erhältst und stattdessen Straf- oder Negativzinsen bezahlst. Wobei die Begriffe Straf- und Negativzinsen gerne von den Banken vermieden werden, Verwahrentgelt klingt einfach neutraler. Je nach Bank liegt die Grenze schon bei 50.000 Euro, andere setzen sie bei 100.000 Euro an. Gerade bei einem größeren Unternehmen wie der GmbH kann das Verwahrentgelt schnell fällig werden.
FINOM ist auf diesen Zug nicht aufgesprungen. Unsere Rückfrage bei, Fintech ergab, dass Kunden kein Verwahrentgelt in Rechnung gestellt wird, damit entfallen auch die Negativzinsen. Möchtest du diesen Kostenfaktor vermeiden, bist du bei FINOM an der richtigen Adresse.
Wir hoffen, dass wir dir mit unserer Antwort helfen konnten.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
könnt ihr nochmal bei Finom nachfragen und die Info hier aktualisieren? Mittlerweile wird anscheinend auch bei Finom ein Verwahrentgelt für Guthaben über 100.000 Euro fällig.
vielen Dank für deinen Kommentar. Das Verwahrentgelt wird mittlerweile von vielen Banken erhoben. Einige setzen die Grenze bereits bei 50.000 Euro Guthaben an, andere bei 100.000 Euro. Gerade bei einem Geschäftskonto können so schnell die Negativzinsen fällig werden. Als das Verwahrentgelt aufkam, hatten wir an alle Banken, die wir in unseren Reviews behandeln, eine Anfrage zum Verwahrentgelt gestellt. FINOM gab damals an, es nicht zu erheben. Auch auf der Webseite haben wir diesbezüglich keine Informationen gefunden.
Daher haben wir deinen Kommentar zum Anlass genommen, noch einmal bei FINOM nachzuhaken. Uns interessiert natürlich, wie du an diese Information gekommen bist. Hast du bereits ein Konto und ging dir diesbezüglich eine E-Mail zu? Vielleicht hast du auch direkt eine Anfrage an FINOM gestellt? Oder kursiert diese Nachricht irgendwo im Netz? Es wäre klasse, wenn du die Quelle mit der Community teilen könntest.
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
danke für deine Antwort. So ist das manchmal mit den Quellen im Netz. In solchen Seiten steckt viel Arbeit, aber man muss natürlich immer darauf achten up to date zu sein. In der Finanzwelt ändert sich einiges auch schon einmal über Nacht. Wir sind immer bemüht, mit allen Informationen auf dem neuesten Stand zu sein. Unser Team führt regelmäßig Updates durch, gleichzeitig sind wir stolz auf unsere aktive Community, die uns häufig ebenfalls mit Informationen versorgt.
Zur Sicherheit hatten wir noch einmal eine Anfrage bezüglich Negativzinsen an FINOM gestellt. Wir haben gefragt, wie es das Fintech mit dem Verwahrentgelt hält und ob vielleicht etwas in der Richtung für die Zukunft geplant ist. Das Unternehmen hat uns in der Zwischenzeit geantwortet. Es wird aktuell definitiv kein Verwahrentgelt für Bestandskunden erhoben. Außerdem plant FINOM so etwas auch nicht für die Zukunft. Das betrifft sowohl Bestandskunden als auch Neukunden. Insofern ist es möglich, ein Geschäftskonto ohne Verwahrentgelt bei FINOM zu eröffnen. Wie wir bereits vorher erwähnt hatten, ist das für Unternehmen mit hohen Einlagen interessant. Es gibt Branchen, in denen einfach Hunderttausende auf dem Geschäftskonto stehen. Da reißen Negativzinsen ein unnötiges Loch in die Kasse.
Übrigens arbeiten wir gerade an einer Übersicht, bei der es den Lesern auf einen Klick gelingt, herauszufinden, wo das Verwahrentgelt erhoben wird. Das hilft dann bei der Kontoauswahl.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Leider erheben inzwischen immer mehr Banken ein Verwahrentgelt.
Wir haben ebenfalls eine E-Mail von FINOM erhalten, mit der Benachrichtigung, dass ein Verwahrentgelt von 0,5 % ab 20.000 Euro Guthaben erhoben wird.
Da es sich hier um ein Geschäftskonto handelt, ist die Freigrenze von 20.000 Euro unserer Meinung nach ziemlich gering. Andere Banken bieten immerhin einen Freibetrag von 50.000 oder 100.000 Euro Guthaben an.
Die ING erhöht ihr Verwahrentgelt zum 01.07.2022 von 50.000 auf 500.000 Euro. Zwar bietet sie kein Geschäftskonto an, aber wir vermuten, dass demnächst andere Banken folgen werden.
Je nach Größe deines Unternehmens können wir dir einen Kontowechsel zu einem anderen Geldinstitut empfehlen. Du kannst aber auch ein weiteres Geschäftskonto bei einer zweiten Bank eröffnen, um das Geld zu verteilen und Negativzinsen zu vermeiden.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Ronald Stamm
vor 3 Jahren
Wir nutzen derzeit für unsere UG ein kostenpflichtiges Geschäftskonto bei FINOM. Leider können wir FINOM für diese Gesellschaftsform nicht weiter empfehlen. Das Konto wird zwar auf den Namen der UG geführt, rechtlich ist aber als Konto-Inhaber nur eine natürliche Person möglich. Unsere UG hat zwei Gesellschafter und zwei Geschäftsführer, beide sind rechtlich gleichgestellt und jeweils einzelvertretungsberechtigt. Diese Konstellation kann bei der FINOM nicht rechtlich sauber abgebildet werden. Sämtliche Diskussionen mit dem Kundenservice der Finom liefen bisher ins Leere. Dazu kommt, das Kartenbestellungen aus den verschiedensten Gründen nicht möglich sind, trotz Video-Verifizierung wird dann noch ein Anschriften-Nachweis per normaler Mail verlangt, Daueraufträge sind nicht möglich, Bargeldeinzahlungen ebenfalls nicht. Bei Überweisungen muss der Kontoinhaber (natürliche Person) diese immer erst zusätzlich freigeben.
Die Aussagen dürften wohl für alle Konten für Kapitalgesellschaften zutreffen. Für uns sieht es so aus, dass da etwas schnell zusammen gestrickt wurde, was eigentlich hinten und vorn nicht funktioniert. Die Gebühren werden aber fix abgebucht.
Für Einzelfirmen oder kleine Unternehmen mit nur einem Inhaber mag das Ganze ja funktionieren, für Kapitalgesellschaften ganz sicher nicht.
herzlichen Dank für deinen Erfahrungsbericht. Da hast du ja einiges mit deinem Geschäftskonto erlebt. Manchmal liegen die Tücken eben im Detail und wir können uns durchaus vorstellen, dass es bei bestimmten Konstellationen organisatorische Schwierigkeiten nicht nur bei FINOM, sondern bei Fintechs generell geben könnte. Vor allem, was bereits etablierte oder von Beginn an im größeren Stil gegründete Kapitalgesellschaften betrifft, kann es da schnell an die Grenze gehen. Kleine Unternehmen und Einzelunternehmer dürften mit diesen Problemen nicht konfrontiert werden.
Von Problemen mit der Kartenbestellung hören wir zum ersten Mal, aber auf jeden Fall danke für den Hinweis. Wir werden da auch einmal bei FINOM nachhaken. Auf die Punkte Daueraufträge und Bareinzahlung weisen wir in unserem Reviews immer extra hin. Denn sind regelmäßig Bargeldeinzahlungen zu tätigen, wird es bei manchen Online-Banken und Fintechs entweder sehr teuer, umständlich oder ist nur via Zweitkonto möglich.
Wie hast du dich jetzt mit deinen Mitgesellschaftern entschieden? Bleibt alles bei FINOM oder habt ihr das Business Banking gewechselt. Falls ja – bei welcher Bank bist du jetzt und wie sind deine Erfahrungen mit dem neuen Geschäftskonto? Solltest du noch nicht sicher sein, helfen unsere Reviews. Schau dir doch einmal die Alternativen zu FINOM an. Wir stellen stets ausführlich dar, wie es gerade bei den Punkten Karten, Bargeldeinzahlungen, Daueraufträge, Lastschriften & Co. ist. Auch die Kosten arbeiten wir immer heraus, um die Entscheidung zu erleichtern. Schließlich ist gerade bei einem Geschäftskonto der Wechsel eine Sache, die gut überlegt sein will.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
ja, wir haben mit der FINOM so einiges durch. Das ganze geht seit Mai so. Am Anfang waren wir ganz begeistert, denn nach den Beschreibungen klingt alles ganz ordentlich. Und die Konten werden ja explizit für alle Gesellschaftsformen angeboten. Nur leider trügt der Schein.
Wie gesagt, es steht immer nur EINE natürliche Person als Kontoinhaber dahinter. Und nur diese eine Person, kann rechtlich über das Konto in vollem Umfang verfügen. Es lassen sich zwar weitere Benutzer einrichten, diese unterliegen aber etlichen Beschränkungen. Das betrifft sowohl den Zahlungsverkehr, als auch Kartenbestellungen und einige weitere Dinge. Und bei den Kartenbestellungen wird es richtig interessant. Der Kontoinhaber kann für sich selbst Karten bestellen und bekommt diese dann auch. Weitere Benutzer können zwar seit kurzem auch Karten bestellen, diese Bestellung muss aber dann vom Kontoinhaber freigegeben werden. Bei uns hat das über Wochen nicht funktioniert, so dass wir die Bestellung wieder storniert haben und uns jetzt nach einer anderen Bank umschauen.
Vom Kundendienst wurden wir immer wieder vertröstet, es wurden Aussagen getroffen, die dann nicht eingehalten wurden. Fixe Termine für notwendige Änderungen wurden nicht genannt.
Der Clou war dann die Anforderung eines Anschriftennachweises (was meinen die damit?) an die Solarisbank, damit die Kartenbestellung durchgeführt werden könne. Das grenzt für mich schon an grobe Inkompetenz.
Wir spielen jetzt mit dem Gedanken, zur Fyrst complete zu wechseln, da zumindest dort von den einzureichenden Unterlagen her eine rechtlich saubere Kontoführung möglich ist (Kontoinhaber ist die UG, Vertretungsberechtigte sind die Geschäftsführer bzw. Gesellschafter).
Wie gesagt, für Soloselbständige oder Firmen mit einem einzigen rechtlichen Inhaber mögen die Konten bei der FINOM funktionieren, aber für mehr auch nicht.
Übrigens spreche ich bei Bargeldeinzahlungen nur von Scheinen, nicht von Münzen. Der Umfang ist bei uns auch nicht so groß. Uns würden ca. 3 bis 4 Einzahlungen im Monat locker reichen, da viele Kunden eh nur mit Karte zahlen. Dazu kam von der FINOM im Sommer die Aussage, wenn es genügend Bedarf dazu gäbe, würde man sich was überlegen.
herzlichen Dank für dein erneutes Feedback. Das ist natürlich sehr verwirrend, wenn das Geschäftskonto für eine juristische Person wie eine UG oder eine GmbH eröffnet wird, der Kontoinhaber letztendlich doch eine natürliche Person ist. Wie du richtig bemerkst, ist das in einem Einmann-Betrieb oder einem Solo-Selbständigen kein Problem, da allenfalls noch der Steuerberater Zugriff auf das Konto erhalten muss. In dem von dir geschilderten Szenario entpuppte sich das FINOM Business Konto in der derzeitigen Variante offenbar als Alltagsbremse. Denn die weiteren Benutzer können offenbar nicht in vollem Umfang über das Konto verfügen und die zusätzliche Freigabe von Karten oder Transaktionen durch den Kontoinhaber ist ebenfalls ein Hemmschuh. Ärgerlich, wenn euch der Support von FINOM nicht wirklich helfen konnte oder wenigstens eine Deadline genannt hat. Denn schließlich müssen Unternehmer eng getaktet planen können.
Bei einem Anschriftennachweis handelt es sich normalerweise um einen Scan oder eine Kopie des Personalausweises aus dem die Adresse hervorgeht oder eine Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate sein darf in Verbindung mit einem Reisepass. Andere Möglichkeiten fallen uns gerade auch nicht ein. Das übliche Vorgehen dazu beschreiben wir ja immer in unseren Reviews. FYRST, das gemeinsame Projekt von Deutscher Bank und Postbank, empfehlen wir auch immer ganz gerne. Klingt, als ob das besser zu dir und zu deinem Unternehmen passen würde. Schreibe uns doch einmal – gerne auch im Kommentarbereich der Review zu der neuen Bank – wie zufrieden du mit dem neuen Business Konto bist. Erfahrungsberichte aus erster Hand sind das, was wir und die gesamte Community benötigen. Denn erst mit den Erfahrungen der Leser und Leserinnen wird dieses Portal zu einer runden Sache, wo jeder die Informationen findet, auf die es ankommt.
Wir gehen allerdings davon aus, dass FINOM in naher Zukunft einige Dinge nachbessern wird, was die Bedürfnisse größerer Unternehmen angeht. Wir bleiben jedenfalls auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Ernst
vor 2 Jahren
Nach dem Wechsel der Mobilnummer wollte Finom einen Nachweis über den Handyvertrag.
Dies war bei der Eingabe der ersten Nummer nicht notwendig.
Nachdem ich dies verweigert habe wurde vorgeschlagen ich könnte ja auf die alte Nummer zurückstellen.
Für diese musste ich ja auch nie einen Vertrag vorlegen.
Nachdem ich auch das auch nicht getan habe wurde das Konto gesperrt.
Ich kann Finom daher so nicht weiterempfehlen.
Es ist natürlich ärgerlich, wenn das Konto plötzlich gesperrt wird. Aber legt man sicherheitsrelevante Bedenken zugrunde, ist die Reaktion von FINOM zu verstehen. Banking findet bei den Fintechs zu einem großen Teil oder ausschließlich via Smartphones statt. Bei der Kontoeröffnung hast du dich mit Videoident legitimiert. Nun könnte rein theoretisch jeder kommen und sich mit einer neuen Handynummer Zugang zu deinem Konto verschaffen oder sich damit immerhin leichter die Voraussetzungen dafür schaffen. Hacker sind heute wahnsinnig auf Zack. Möglicherweise gab es bei FINOM in der Vergangenheit Probleme in einem vergleichbaren Fall und das Unternehmen hat die Richtlinien diesbezüglich verschärft.
Jetzt fragt sich natürlich, ob das Nichtübersenden des Handyvertrages den ganzen Stress mit der Kontosperrung rechtfertigt. Was würde denn gegen die Übersendung einer Vertragskopie sprechen? Dort stehen nicht mehr Daten drauf als die, die FINOM ohnehin schon hat. Auf der anderen Seite hast du natürlich die Möglichkeit, vom Support die exakten Gründe für dieses Prozedere zu erfragen. Die genaue Grundlage sollte dir FINOM nennen.
Wir wünschen dir, dass du dein Konto bald wieder nutzen kannst. Halte uns doch bitte einmal auf dem Laufenden!
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Hallo Alessia,
das Konto wurde inzwischen wieder aufgelöst.
Ich gehe mal davon aus das hier bereits genügend Sicherheitsmechanismen eingebaut sind – auch ohne persönliche Nachkontrollen. Man muss die Abmeldung des alten Handy mit PIN über das alte Handy bestätigen. Und beim neuen bei der Anmeldung auch entsprechend über das neue Handy. Diese Extrakontrolle war ja auch nicht angekündigt. Und dann gleich das Konto sperren. Wenn hier das Konto schon voll aktiv und ich da im Urlaub gewesen wäre hätte ich doof dreingeschaut.
Solche Extras gabs bei mir bislang mit keiner Bank. Wenn bei Finom solche Sicherheitsbedenken herrschen – womit muss ich dann zukünftig noch rechnen? Vermutlich bekomme ich dann bei jedem größeren Betrag ein paar Tage später die Aufforderung doch bitte die Rechnung dazu nachzuweisen.
Da suche ich mir doch lieber eine andere Bank.
vielen Dank für dein Feedback. Manchmal passt es einfach nicht zwischen Bank und Kunden. Dann muss man eben weiterziehen. Zum Glück ist die Auswahl heute reichlich.
Wir haben in Vergangenheit mit einem privaten Girokonto selbst eine ähnliche Erfahrung gemacht. Da lief das Konto via eine Mobilnummer, deren Vertrag bereits gekündigt war. Die Bestätigungs-PIN, um die Nummer zu ändern, konnte also nicht mehr zugestellt werden. So mussten wir ein Formular schriftlich ausfüllen, um die neue Handynummer anzumelden. Den Handyvertrag mussten wir nicht einreichen, aber ohne diesen Antrag auf Änderung der Nummer war es nicht möglich, die neue Mobilnummer anzumelden und mit dem Konto zu verknüpfen. Zu einer Sperrung ist es in unserem Fall zum Glück nicht gekommen. Aber das Vorgehen hat schon viel Zeit gekostet. Der Fall ist dem deinen vergleichbar, wobei es dich deutlich härter getroffen hat. Daher verstehen wir wirklich deinen Unmut.
Wir hoffen, dass du mittlerweile eine neue Bank gefunden hast und zufrieden bist. Solltest du noch auf der Suche sein, könntest du in unseren Reviews nachlesen. Da findet sich sicher ein passendes Angebot für dich.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Denis
vor 2 Jahren
Wieso steht in der Tabelle „Konditionen“ dass das Kontomodell „FINOM Solo“ für alle Gesellschaftsformen geeignet ist und etwas tiefer unter „Kontoführungsgebühren“ heißt es dass „keine Kontoführungsgebühren für Freiberufler, Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer“ anfallen würden – was davon ist nun richtig?
herzlichen Dank für deinen Hinweis. Das ist wieder so ein Moment, in dem wir stolz auf unsere smarte Community sind. Denn tatsächlich ist der Punkt Konditionen in unserer Tabelle nicht so ganz klar. Wir haben das entsprechend nachjustiert und aktualisiert.
Das Kontomodell FINOM Solo ist tatsächlich kostenlos. Allerdings kann es nur von Freiberuflern, Solo-Selbständigen und Einzelunternehmern eröffnet werden. Die gängigen Unternehmensformen wie GmbH, UG, AG, KG oder OHG können von diesem Angebot nicht profitieren. Für juristische Personen bleibt nur übrig, direkt mit einem der kostenpflichtigen Kontenmodelle an den Start zu gehen. Selbstverständlich können auch natürliche Personen ein Upgrade durchführen. Manchmal braucht es eben einfach mehr Leistung und das kostenlose Geschäftskonto reicht nicht mehr aus.
Vielen Dank noch einmal und herzlichste Grüße!
Alessia
Oliver
vor 2 Jahren
Es wird mittlerweile ein Schufa Check durchgeführt. Die Information ist also falsch.
Kann ich ggf. mit einem Bildschirmausdruck belegen.
Die Aktualität unserer Artikel ist uns wichtig, daher geben wir uns die größte Mühe und halten die aufgeführten Geschäftskonten und die jeweiligen Konditionen stets auf dem aktuellen Standpunkt.
Ich habe mich nach dem Erhalt deines Kommentars bei der FINOM erkundigt.
Das Fintech hat mir Folgendes mitgeteilt:
„In der Regel wird kein Schufa-Check durchgeführt. Es gibt jedoch eine Ausnahme, und zwar wenn sich ein Bankkunde mit Bankident verifiziert. Dann werden manche Daten von der Schufa-Auskunft erhoben.“
Laut dem Artikel https://help.finom.co/de/articles/5451717-was-ist-bankident kann das
Verifizierungsverfahren mit Bankident nur dann in Anspruch genommen werden, wenn jemand ein Unternehmen bei FINOM registriert. Das Verfahren könnte aber in naher Zukunft auch den Freiberufler und Selbstständigen zur Verfügung stehen.
Bankident ermöglicht es Neukunden, sich zu jeder beliebigen Uhrzeit binnen weniger Minuten zu identifizieren. Damit gilt es aktuell als das schnellste Verifizierungsverfahren schlechthin.
Hast du bei der Kontoeröffnung vielleicht das Bankident-Verfahren zu Legitimation genutzt?
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Sandra
vor 2 Jahren
Ich kann Finom absolut NICHT empfehlen! Leider habe ich Aufgrund dieses Artikels ein Geschäftskonto am 01.09.22 da eröffnet. Dieses Konto wurde gesperrt, aber nicht für Geldeingänge. Mittlerweile ist eine höhere 5-stellige Summe auf dem Konto und das Konto ist laut Finom aus technischen Gründen nicht möglich freizugeben. Seit 10 Tagen höre ich nichts anderes als, wir arbeiten an dem Problem. Dann sollte ich einen Zettel ausfüllen und man bat mir an, dass meine Überweisungen manuell durchgeführt werden. Aber wieder nix da, seit über 5 Tagen angeblich in Bearbeitung. Mittlerweile glaube ich denen nichts mehr. Vielleicht habt ihr ja einen Tipp wie ich mein Geld von diesem Konto bekomme? Das ist alles unfassbar für mich und extrem geschäftsschädigend, ich habe extreme Probleme wegen denen. Wie komme ich an mein Geld? Und bitte, überarbeitet euren Artikel, denkt nochmal drüber nach ob ihr diese Bank wirklich empfehlen wollte, das ist Abzocke.
Wir können deinen Ärger total verstehen und unserer Meinung nach finden wir die Kontosperrung seitens der Bank nicht kundenfreundlich.
Wir nutzen selbst ein Finom Geschäftskonto und sind mit der Bank sehr zufrieden. Auch bei Fragen ist der Support immer sehr hilfsbereit und hat auf unsere Anfragen stets sehr schnell reagiert.
Wir empfehlen auf unserem Vergleichsportal ausschließlich Konten, die unseren eigenen Erwartungen und Leistungen entsprechen. Daher tut es uns sehr leid, dass du eine so schlechte Erfahrung mit diesem Fintech machen musstest.
Als Tipp können wir dir leider nur geben, dich erneut mit Finom in Verbindung zu setzen und deine Situation zu schildern. Es ist sehr ungewöhnlich, dass die Bearbeitung nun schon über 10 Tage anhält und man dich damit allein lässt. Zumal das sehr geschäftsschädigend für dein Business ist.
Wenn nichts mehr hilft, könnte es eventuell helfen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und ein Schreiben von ihm aufsetzen zu lassen. So manchem Bankkunden hat das schon geholfen und dazu geführt, dass das Konto danach sofort entsperrt wurde.
Wir hoffen, dass du schnellstmöglich Zugriff auf dein Konto erhältst!
Wir würden uns freuen, wenn du uns mitteilst, wie du letztendlich an dein Geld gekommen bist und wie lange es gedauert hat. Das würde auch den anderen Lesern in unserer Community helfen.
Herzliche Grüße,
Dein Team von Geschaeftskonten24.net
kannst du mir erzählen, wie es bei dir weiter bzw ausging? Ich befinde mich gerade in genau der gleichen Situation und bin total verunsichert. Habt ihr rechtliche Schritte eingeleitet oder ging es ohne?
Ich wäre über eine Rückmeldung sehr dankbar!!
Michael
vor 2 Jahren
Finom hat heute eine Mail verschickt und darin eine indirekte Preiserhöhung angekündigt.
„Finom wird zukünftig Gebühren für inaktive Karten erheben. Es wird eine monatliche Gebühr von 2 € für physische, inaktive Karten und 1 € für virtuelle Karten erhoben. Karten, die kostenlos ausgegeben wurden, werden bei Inaktivität ebenfalls gebührenpflichtig.“
Gemäß Support benötigt diese Preiserhöhung keine aktive Zustimmung der Kunden, da dies angeblich bereits in den AGB verankert wurde. Ich persönlich sehe das anders, gerade in Hinblick auf das kürzliche BGH Urteil. Hierzu hätte ich gerne die Meinung anderer Personen, die sich damit auskennen.
Jedenfalls sollte nun auch das „bedingungsloses gratis“ in der PRO Spalte bei der physischen als auch virtuellen Kreditkarte in die CONTRA Spalte wandern.
und vielen Dank für deinen Hinweis. Wir erhielten auch diese E-Mail und haben den Artikel dementsprechend angepasst.
Zu deiner Frage: Ich befürchte, dir wird unsere Antwort nicht gefallen! Aber eines vorweg: Wir sind ein Ratgeberportal und dürfen keine Rechtsberatungen anbieten. Die folgende Erklärung ist daher ohne Gewähr.
Du hast Recht, dass nach dem 2021 gefällten Urteil XI ZR 26/20 des BGH (nachzulesen hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=118834&pos=0&anz=1) die in den AGB der Banken festgelegten fingierten Zustimmungen unzulässig sind. Aber: Dieses Urteil betrifft eben nur Banken bzw. deren Bankkunden! Und hier ist der Knackpunkt: Finom ist ein Finanzdienstleister und keine Bank. Das Fintech selbst besitzt keine eigene deutsche Bankenlizenz, sondern die Berliner Solarisbank AG als sein Kooperationspartner.
Damit ist Finom von dem Urteil nicht betroffen und darf weiterhin das Schweigen der Kunden als stille Zustimmung zu den Preiserhöhungen werten. Dies ist auch eine gängige Praxis in vielen anderen Bereichen – von öffentlichen Ämtern bis zu privaten Dienstleistern.
Gesetzlich geregelt wird dies etwa durch die Paragraphen 305 und 311 des BGB, laut denen auch Änderungen in einem Schuldverhältnis vertraglich festgehalten werden müssen. Die AGB als Teil des Vertrages müssen dabei sichtbar und leicht zugänglich sein und Kunden müssen diesen zustimmen. Auch Schweigen kann als Zustimmung gelten, sofern dies vertraglich – in diesem Fall über die AGB – vereinbart wurde. Dann spricht man von beredtem Schweigen. Auch bei Änderungen muss der Anbieter auf die Folgen des Schweigens rechtzeitig hinweisen. Zudem muss dem Kunden die Möglichkeit zum Widerruf bzw. zur Kündigung gegeben werden.
Wir haben uns diesbezüglich die AGB sowie die E-Mail von Finom noch einmal genauer angesehen, haben aber nichts Unlauteres gefunden. Laut Satz 1 und 2 im Abschnitt „ÄNDERUNG DER ABONNEMENTS ODER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN“ darf Finom jederzeit etwas ändern. Diese Änderungen gelten immer 15 Tage nach deren Veröffentlichung. Der Nutzer gibt dabei sein stilles Einverständnis oder muss vor Ablauf dieser 15 Tage aktiv kündigen.
Finom-Kunden bleibt somit nur die Wahl zwischen stiller Annahme der neuen Kosten und aktiver Kündigung des Vertrags. Hinweis: Änderungen der AGB sind kein Grund für fristlose Kündigungen! Das gilt sowohl für dich als Kunden als auch für Finom als Anbieter.
Auch wenn es frustriert – wir hoffen, wir konnten dir bei deinem Anliegen weiterhelfen. Für weitere Fragen und Hinweise stehen wir dir jederzeit mit einem offenen Ohr zur Seite.
Herzliche Grüße,
Dein Team von Geschaeftskonten24.net
herzlichen Dank für die Aufklärung. Das war natürlich der Knackpunkt, Bank vs. Finanzdienstleister. So eine wichtige Info hätte ich mir eigentlich vom Kundensupport gewünscht/erwartet. Ein Widerspruch war für diese Firma leider überhaupt keine Option, für sie gab es nur „akzeptieren“ oder „aktiv kündigen“.
Was ich nachvollziehen kann, dass man für eine physische Visa Karte etwas verlangt. Aber für eine virtuelle Karte? Und dann 1€ im Monat? Das ist mir schon etwas zu übertrieben
Die Übersicht der Konten wurde ja schon angepasst, allerdings ist die virtuelle Kreditkarte noch mit „1x 0,00 € virtuelle Karte“ ausgezeichnet, was jedoch nicht stimmt. Sondern nur wenn man eine gewisse Anzahl an Buchungen damit macht. Für jeden Monat in dem die Kreditkarte keine Buchung aufweist, werden 1€ (Straf)Gebühren berechnet.
Ich danke dir für die ausführliche Antwort und die damit verbundene Mühe
Viele Grüße
Michael
wir helfen immer gern! Es ist dann natürlich besonders ärgerlich, wenn der Kundensupport nicht dieselbe Hilfe leistet, aber das ist auch immer abhängig vom zugewiesenen Supportler.
Ein Widerspruch wäre in diesem Fall auch wenig sinnvoll. Theoretisch könntest du zwar der AGB- und Preisanpassung widersprechen. Aber das Endergebnis wäre, dass die alten – und damit für die Bank ungünstigen – Preise gelten. Und du somit kein attraktiver Kunde mehr bist, dem man lieber fristgerecht kündigt. Verteuerte Gebühren sind immer unangenehm, lassen aber nur zwei Möglichkeiten offen: Entweder du als Kunde akzeptierst die neuen Preise oder eine der Vertragsparteien kündigt das Geschäftsverhältnis.
Nein, ganz so schlimm sind die Preise für virtuelle Karten nicht. Willst du eine über deinen gewählten Tarif hinausgehende digitale Kreditkarte, kostet dich das einmalig 1 EUR. Die Nutzung selbst ist kostenlos, sofern du mit ihr mindestens eine Zahlung im Monat tätigst – ansonsten kommt eine monatliche Inaktivitätsgebühr von 1 EUR hinzu. Das haben wir leider nicht ganz korrekt in die Preisübersicht übernommen. Danke also für diesen indirekten Hinweis, wir haben unsere Angaben in der Tabelle entsprechend korrigiert. Und ob eine Strafzahlung nach nur einem Monat sein muss, ist eine andere Frage. FINOM verlangt zumindest damit marktübliche Tarife.
Immer wieder gerne, du kannst dich jederzeit mit deinen Anliegen bei uns melden.
Herzliche Grüße
Alessia von Geschaeftskonten24.net
eine Inaktivitätsgebühr wird laut FINOM für den Monat erhoben, in dem keine Käufe getätigt wurden. Das bedeutet,
dass nur Zahlungen gelten, die im stationären oder online-Geschäft mit den Kartendaten getätigt werden;
und dass Transaktionen wie Überweisungen oder Barabhebungen nicht zu den berechtigten Zahlungen zählen.
Wir haben noch einmal genauer beim FINOM-Support nachgefragt, ob es einen monatlichen Mindestkaufbetrag gibt. Laut dessen Aussage ist es egal, wie hoch der Betrag ist, solange mindestens ein Kauf im Monat abgebucht wird. Sobald Du also ein Monatsabo über deine FINOM-Karte einrichtest – etwa für Homepage-Dienstleistungen – musst Du keine Inaktivitätsgebühren fürchten.
Ich hoffe, Deine Frage damit befriedigend beantworten zu können. Und sollte Dir noch etwas unklar sein, freuen wir uns, Dir wieder behilflich sein zu können.
Herzliche Grüße
Dein Team von Geschaeftskonten24.net
Peter
vor 1 Jahr
Für mich war FINOM die schlechteste Erfahrung, die ich als Freiberufler mit einem Geschäftskonto gemacht habe. Viele, viele versteckte Gebühren, selbst bei Überweisungen oder wegen Nichtnutzung einer Kreditkarte. Ich rate: Finger weg und zu einem seriösen Anbieter wechseln. Denn bei der Kontoschließung erhält man keine Hilfe, trotz blumiger Versprechen …
es tut mir leid, dass Du offensichtlich solch schlechte Erfahrungen mit FINOM sammeln musstest. Zumindest die Gebühren werden auf der Bank-Website sehr transparent dargestellt. Scrollt man im Tarifvergleich weiter nach unten, finden sich auch Angaben zu den Inaktivitätsgebühren sowie alle weiteren Zusatzkosten für die über das gebuchte Paket hinausgehenden Leistungen.
FINOM versteht sich als rein digitale Bank und bietet hierfür sehr gute – aber nicht die günstigsten – Konditionen. Die verschiedenen Tarife sind für unterschiedliche Zielgruppen konzipiert. Da zudem jeder potentielle Kontoinhaber ganz eigene Anforderungen besitzt, sollte Interessenten vorab die Kosten für den eigenen Geschäftsbetrieb für jeden Tarif grob überschlagen, um später keine böse Überraschung zu erleben. Im günstigsten Tarif sind 50 Transaktionen inklusive. Jede weitere ein- und ausgehende Überweisung kostet 20 Cent – ein für Geschäftskonten und unabhängig der Bankenart üblicher Preis.
Nach Deiner Schilderung war die Kontoschließung problematisch. Wir würden uns sehr freuen, wenn Du Deine Erfahrungen etwas näher beschreiben könntest. Das hilft vor allem unseren Lesern, sich ein genaueres Bild von FINOM zu verschaffen.
Wir freuen uns, wieder von Dir zu hören!
Herzliche Grüße
Dein Team von Geschaeftskonten24.net
Tom
vor 1 Jahr
Seit über 7 Tagen kommt eine Überweisung nicht im Zielkonto an! Das geschieht inhaltlich komplett unkommentiert. Kein Grund wurde mir bislang dafür benannt.
Ja, der Support reagiert auf Anfragen, meist nach etlichen Stunden, teilweise erst am nächsten Tag, aber nie nach wenigen Minuten, wie auf der Website versprochen. Aber alle Aufforderungen zur Aufklärung und Fristsetzungen für das Durchführen der Überweisung liefen ins Leere. Bis jetzt habe ich keine Begründung erhalten warum ein hoher 5-stelluger Betrag eingefroren wurde.
Nun bleibt offensichtlich nur noch der Weg über Verbraucherschutz oder Anwalt. Ich bin wirklich entsetzt, dass so etwas möglich ist.
vielen Dank für Deinen – wenn auch sehr unerfreulichen – Erfahrungsbericht. Siebe Tage und länger für eine Überweisung sind in jedem Fall inakzeptabel. Üblicherweise – aber auch abhängig von Überweisungs-Zeitpunkt und -Art – dauert sie ein bis zwei Werktage, alles darüber hinaus lässt auf einen Fehler hindeuten.
Fakt ist, dass immer wieder in diversen Foren von verzögerten oder in der Schwebe befindlichen Überweisungen berichtet wird. Aber: Was bei Dir genau das Problem ist, können wir leider nicht einschätzen. Hier gibt es ein buntes Spektrum an Gründen, angefangen bei falsch eingegebenen Überweisungsdaten Deinerseits, über technische Probleme, menschlichem Versagen seitens der Bank bis zu einer sehr trägen Buchhaltung des Empfängers. Und sollte die Überweisung über eine Buchhaltungssoftware wie DATEV angewiesen worden sein, erweitert sich dieses Spektrum nochmals.
Erschwerend kommen zwei Faktoren von FINOM hinzu:
Es handelt sich um einen Dienstleister und keine echte Bank, das gesamte Bankgeschäft läuft über die deutsche Solaris SE. Dadurch hat FINOM selbst gar keinen eigenen Einblick in den Status Deiner Überweisung.
Die Neobank ist ein niederländischer Finanzdienstleister und international ausgerichtet. Wir gehen davon aus, dass ein und dasselbe Supportteam sich um alle weltweiten Kunden kümmert, was die Dauer und Verständlichkeit beeinträchtigen kann. Zudem wird aus Kostengründen – wie bei fast jeder digitalen Bank – am Support gespart und erst gar keine Hotline angeboten. Selbst akute Probleme laufen durch den trägen Livechat-Prozess.
Hilfreich wäre zu wissen, um was für eine Art von Überweisung es sich handelt (SEPA oder SWIFT, Zielland, mit oder ohne Währungsumtausch etc.) und welche konkreten Aussagen von FINOM zu Deinem Fall bereits getroffen wurden.
Sollte das Geld immer noch verschollen sein, können wir Dir leider nur folgende Tipps geben:
Zum Schluss bleibt Dir – wie Du bereits selbst erwähnt hast – nur noch der Gang zum Anwalt. Denn nur ein Gericht kann ein solches Problem verbindlich klären und Solaris bzw. FINOM zur Herausgabe des verschollenen Geldes zwingen. Dies benötigt allerdings viel Zeit und Nerven und Du musst finanziell in Vorleistung treten.
Ich hoffe, Dir damit vorerst weiterhelfen zu können. Es wäre toll, wenn Du uns über den weiteren Verlauf – gern wieder über die Kommentar-Funktion – auf dem Laufenden hältst. Das würde auch anderen Lesern mit ähnlichen Problemen weiterhelfen und eventuell hat unser Team noch einige Ideen zur Problemlösung.
Herzliche Grüße
Dein Team von Geschaeftskonten24.net
Paul Hagendorf
vor 1 Jahr
Guten Tag Alessia,
bei einer Bank mit Geschäftssitz in den Niederlanden- wo ist bei Streitigkeiten über Vorgänge auf dem Geschäftskonto ( z.B. unauthorisierte Nutzung) der Gerichtsstand?
Demnach ist es wichtig, ob es sich um einen Vertragsbruch mit FINOM oder ein außervertragliches Problem (wie deine angesprochene unautorisierte Kontonutzung) handelt. Geht es um Rechtsfragen rund um das Firmenkonto selbst (bspw. Kontosperren, illegaler Zugriff oder auch Fehlbuchungen), sind immer Gerichte und Schlichtungsstellen in jenem Land zuständig, in dem das Firmenkonto geführt wird. Im Falle von FINOM ist das also Deutschland, sofern Du Dein Geschäftskonto auch in Deutschland führst. Warum?
Kontoverträge werden mit der niederländischen Neobank geschlossen. Kommt es zu Vertragsbrüchen seitens FINOM, ist der Gerichtsstand aber nicht in den Niederlanden, sondern in Deinem Heimatland bzw. dem Land, in welchem Dein Unternehmen angemeldet ist. Denn genau hier sollte die vertragliche Dienstleistung erbracht werden.
FINOM selbst besitzt als reiner Dienstleister aber keine Banklizenz und arbeitet daher sehr eng mit der deutschen Solarisbank SE zusammen. Diese übernimmt die gesamte Kontoverwaltung von der Eröffnung, über Buchungen bis zu den Steuern. Kommt es etwa zur Kontosperrung oder Fehlbuchungen, steckt sehr wahrscheinlich Solaris dahinter. Sind Gespräche mit FINOM oder Solaris fruchtlos und es kommt zum Rechtsstreit, ist auch hier der Gerichtsstand in Deutschland – sofern Dein Konto in Deutschland geführt wird.
Wie es in einzelnen komplexen Fällen gehandhabt wird, können wir Dir pauschal aber nicht sagen. Wir sind ein Ratgeber- und Vergleichsportal, Rechtsberatungen können und dürfen wir nicht anbieten. Solltest Du einmal in die missliche Lage kommen, wegen Unregelmäßigkeiten rechtlich gegen FINOM, einen Mitarbeiter oder andere Firmen vorgehen zu müssen, solltest Du Dich unbedingt bei einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.
Ich hoffe, Dir damit deine Frage zufriedenstellend beantworten zu können. Sollte noch etwas unklar sein oder Dir noch eine Frage auf der Zunge brennen, freue ich mich wieder von Dir zu hören.
Herzliche Grüße
Dein Team von Geschaeftskonten24.net
Martin
vor 7 Monaten
Es gab ein technisches Problem beim Identverfahren, das der Dienstleister auf meine WLAN-Verbindung und meinen Browser schieben wollte. Er zeigte sich genervt und legte einfach auf. Das hat mich wiederum genervt. Daraufhin wurde ich bei Finom gesperrt. Das ist der Umgang mit Kunden bei eigentlich technischen Problemen.
vielen Dank, dass Du Deine Erfahrungen mit unserer Community teilst. Offensichtlich bist Du nicht der Einzige, der mit Problemen während der Kontoeröffnung bei FINOM zu kämpfen hat. Auch andere berichteten von Schwierigkeiten während des Eröffnungsprozesses bis hin zur Sperrung. Dies ist aber scheinbar kein Fehler seitens FINOM, sondern hat seinen Ursprung wahrscheinlich in der überforderten IT der (seit kurzem ehemaligen) Berliner Partnerbank Solaris. Diese stellt mit ihrer eigenen Bankenlizenz für eine Vielzahl von Startups und Neobanken die Banking-Funktionen bereit. Wir gehen davon aus, dass Solaris technisch oder personell einfach langsam an ihre Grenzen stößt.
Deswegen trennte sich FINOM erst vor kurzem vom Banking-Partner und übernimmt als E-Geld-Institut künftig selbst die Kontoeröffnungen. Ein öffentliches Statement dazu gibt es zwar weder von FINOM noch von Solaris, allerdings wurden die Partner von FINOM wie folgt per E-Mail informiert:
„FINOM hatte einige Probleme mit Solaris, weshalb der Onboarding-Prozess oft viel zu lange dauerte. Aufgrund dessen erhielt FINOM schlechte Bewertungen. Durch die eigene Banklizenz gehört das nun der Vergangenheit an, sodass das Konto für 70 % der Unternehmen innerhalb von 24 Stunden eröffnet sein wird. Einige komplexe Rechtsformen können etwas länger dauern, für Freiberufler werden die Konten allerdings innerhalb weniger Stunden eröffnet.“
Ich empfehle Dir, den Eröffnungsprozess noch einmal zu starten. Da jetzt alles über ein gänzlich anderes IT-System läuft, sollte es nicht noch einmal zu Deinem Problem kommen. Sei Dir aber bewusst, dass es sich jetzt um ein E-Geld-Konto und kein echtes Bankkonto mehr handelt und der Solo-Tarif angepasst wurde (es sind nur noch 5 statt 50 inklusive SEPA-Überweisungen enthalten).
Solltest Du weitere Fragen zu FINOM oder zum Angebot eines anderen Finanzdienstleisters haben, kannst Du Dich jederzeit wieder an uns wenden. Wir freuen uns immer über jedes Feedback und helfen gern weiter.
Herzliche Grüße
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Hi, vielen Dank für diese Zusammenstellung! Ich finde allerdings nirgends (auch bei Finom selbst) Angaben zum Verwahrentgelt. Gibt es das bei Finom (noch) nicht?
Hallo Daniel,
vielen Dank für deine Nachricht. Da stellst du eine sehr gute und sehr wichtige Frage. Denn das sogenannte Verwahrentgelt wurde in letzter Zeit von vielen Banken eingeführt. Kurz gesagt, geht es darum, dass du für deine Einlagen keine Zinsen erhältst und stattdessen Straf- oder Negativzinsen bezahlst. Wobei die Begriffe Straf- und Negativzinsen gerne von den Banken vermieden werden, Verwahrentgelt klingt einfach neutraler. Je nach Bank liegt die Grenze schon bei 50.000 Euro, andere setzen sie bei 100.000 Euro an. Gerade bei einem größeren Unternehmen wie der GmbH kann das Verwahrentgelt schnell fällig werden.
FINOM ist auf diesen Zug nicht aufgesprungen. Unsere Rückfrage bei, Fintech ergab, dass Kunden kein Verwahrentgelt in Rechnung gestellt wird, damit entfallen auch die Negativzinsen. Möchtest du diesen Kostenfaktor vermeiden, bist du bei FINOM an der richtigen Adresse.
Wir hoffen, dass wir dir mit unserer Antwort helfen konnten.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Hallo Alessia,
könnt ihr nochmal bei Finom nachfragen und die Info hier aktualisieren? Mittlerweile wird anscheinend auch bei Finom ein Verwahrentgelt für Guthaben über 100.000 Euro fällig.
Hallo Pete,
vielen Dank für deinen Kommentar. Das Verwahrentgelt wird mittlerweile von vielen Banken erhoben. Einige setzen die Grenze bereits bei 50.000 Euro Guthaben an, andere bei 100.000 Euro. Gerade bei einem Geschäftskonto können so schnell die Negativzinsen fällig werden. Als das Verwahrentgelt aufkam, hatten wir an alle Banken, die wir in unseren Reviews behandeln, eine Anfrage zum Verwahrentgelt gestellt. FINOM gab damals an, es nicht zu erheben. Auch auf der Webseite haben wir diesbezüglich keine Informationen gefunden.
Daher haben wir deinen Kommentar zum Anlass genommen, noch einmal bei FINOM nachzuhaken. Uns interessiert natürlich, wie du an diese Information gekommen bist. Hast du bereits ein Konto und ging dir diesbezüglich eine E-Mail zu? Vielleicht hast du auch direkt eine Anfrage an FINOM gestellt? Oder kursiert diese Nachricht irgendwo im Netz? Es wäre klasse, wenn du die Quelle mit der Community teilen könntest.
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Hallo Alessia,
danke für die Antwort. „Die Nachricht kursiert irgendwo im Netz“ ist wohl die passendste Beschreibung, ich habe es auf dieser Website gelesen wo fast alle Banken aufgelistet sind: https://www.kontofinder.de/ratgeber/negativzinsen-verwahrentgelt/#:~:text=Finom,Negativzinsen%20ab%20100.000%20%E2%82%AC%20Guthaben.
Hallo Pete,
danke für deine Antwort. So ist das manchmal mit den Quellen im Netz. In solchen Seiten steckt viel Arbeit, aber man muss natürlich immer darauf achten up to date zu sein. In der Finanzwelt ändert sich einiges auch schon einmal über Nacht. Wir sind immer bemüht, mit allen Informationen auf dem neuesten Stand zu sein. Unser Team führt regelmäßig Updates durch, gleichzeitig sind wir stolz auf unsere aktive Community, die uns häufig ebenfalls mit Informationen versorgt.
Zur Sicherheit hatten wir noch einmal eine Anfrage bezüglich Negativzinsen an FINOM gestellt. Wir haben gefragt, wie es das Fintech mit dem Verwahrentgelt hält und ob vielleicht etwas in der Richtung für die Zukunft geplant ist. Das Unternehmen hat uns in der Zwischenzeit geantwortet. Es wird aktuell definitiv kein Verwahrentgelt für Bestandskunden erhoben. Außerdem plant FINOM so etwas auch nicht für die Zukunft. Das betrifft sowohl Bestandskunden als auch Neukunden. Insofern ist es möglich, ein Geschäftskonto ohne Verwahrentgelt bei FINOM zu eröffnen. Wie wir bereits vorher erwähnt hatten, ist das für Unternehmen mit hohen Einlagen interessant. Es gibt Branchen, in denen einfach Hunderttausende auf dem Geschäftskonto stehen. Da reißen Negativzinsen ein unnötiges Loch in die Kasse.
Übrigens arbeiten wir gerade an einer Übersicht, bei der es den Lesern auf einen Klick gelingt, herauszufinden, wo das Verwahrentgelt erhoben wird. Das hilft dann bei der Kontoauswahl.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Nun scheint auch Finom Negativzinsen einzuführen. Ich bin Kunde bei Finom und habe am 02.06. eine EMail bekommen mit dem Inhalt:
„Ab dem 15. Juni erfassen wir täglich um 00:00 Uhr MEZ das Gesamtguthaben all deiner Finom-Wallets.
Wenn dein Guthaben zu diesem Zeitpunkt 20.000 € übersteigt, verrechnen wir auf den übersteigenden Betrag einen Zinssatz in Höhe von 0,5 % per annum“
Hallo Ernst,
vielen Dank für deinen Kommentar.
Leider erheben inzwischen immer mehr Banken ein Verwahrentgelt.
Wir haben ebenfalls eine E-Mail von FINOM erhalten, mit der Benachrichtigung, dass ein Verwahrentgelt von 0,5 % ab 20.000 Euro Guthaben erhoben wird.
Da es sich hier um ein Geschäftskonto handelt, ist die Freigrenze von 20.000 Euro unserer Meinung nach ziemlich gering. Andere Banken bieten immerhin einen Freibetrag von 50.000 oder 100.000 Euro Guthaben an.
Die ING erhöht ihr Verwahrentgelt zum 01.07.2022 von 50.000 auf 500.000 Euro. Zwar bietet sie kein Geschäftskonto an, aber wir vermuten, dass demnächst andere Banken folgen werden.
Je nach Größe deines Unternehmens können wir dir einen Kontowechsel zu einem anderen Geldinstitut empfehlen. Du kannst aber auch ein weiteres Geschäftskonto bei einer zweiten Bank eröffnen, um das Geld zu verteilen und Negativzinsen zu vermeiden.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Wir nutzen derzeit für unsere UG ein kostenpflichtiges Geschäftskonto bei FINOM. Leider können wir FINOM für diese Gesellschaftsform nicht weiter empfehlen. Das Konto wird zwar auf den Namen der UG geführt, rechtlich ist aber als Konto-Inhaber nur eine natürliche Person möglich. Unsere UG hat zwei Gesellschafter und zwei Geschäftsführer, beide sind rechtlich gleichgestellt und jeweils einzelvertretungsberechtigt. Diese Konstellation kann bei der FINOM nicht rechtlich sauber abgebildet werden. Sämtliche Diskussionen mit dem Kundenservice der Finom liefen bisher ins Leere. Dazu kommt, das Kartenbestellungen aus den verschiedensten Gründen nicht möglich sind, trotz Video-Verifizierung wird dann noch ein Anschriften-Nachweis per normaler Mail verlangt, Daueraufträge sind nicht möglich, Bargeldeinzahlungen ebenfalls nicht. Bei Überweisungen muss der Kontoinhaber (natürliche Person) diese immer erst zusätzlich freigeben.
Die Aussagen dürften wohl für alle Konten für Kapitalgesellschaften zutreffen. Für uns sieht es so aus, dass da etwas schnell zusammen gestrickt wurde, was eigentlich hinten und vorn nicht funktioniert. Die Gebühren werden aber fix abgebucht.
Für Einzelfirmen oder kleine Unternehmen mit nur einem Inhaber mag das Ganze ja funktionieren, für Kapitalgesellschaften ganz sicher nicht.
Hallo Ronald,
herzlichen Dank für deinen Erfahrungsbericht. Da hast du ja einiges mit deinem Geschäftskonto erlebt. Manchmal liegen die Tücken eben im Detail und wir können uns durchaus vorstellen, dass es bei bestimmten Konstellationen organisatorische Schwierigkeiten nicht nur bei FINOM, sondern bei Fintechs generell geben könnte. Vor allem, was bereits etablierte oder von Beginn an im größeren Stil gegründete Kapitalgesellschaften betrifft, kann es da schnell an die Grenze gehen. Kleine Unternehmen und Einzelunternehmer dürften mit diesen Problemen nicht konfrontiert werden.
Von Problemen mit der Kartenbestellung hören wir zum ersten Mal, aber auf jeden Fall danke für den Hinweis. Wir werden da auch einmal bei FINOM nachhaken. Auf die Punkte Daueraufträge und Bareinzahlung weisen wir in unserem Reviews immer extra hin. Denn sind regelmäßig Bargeldeinzahlungen zu tätigen, wird es bei manchen Online-Banken und Fintechs entweder sehr teuer, umständlich oder ist nur via Zweitkonto möglich.
Wie hast du dich jetzt mit deinen Mitgesellschaftern entschieden? Bleibt alles bei FINOM oder habt ihr das Business Banking gewechselt. Falls ja – bei welcher Bank bist du jetzt und wie sind deine Erfahrungen mit dem neuen Geschäftskonto? Solltest du noch nicht sicher sein, helfen unsere Reviews. Schau dir doch einmal die Alternativen zu FINOM an. Wir stellen stets ausführlich dar, wie es gerade bei den Punkten Karten, Bargeldeinzahlungen, Daueraufträge, Lastschriften & Co. ist. Auch die Kosten arbeiten wir immer heraus, um die Entscheidung zu erleichtern. Schließlich ist gerade bei einem Geschäftskonto der Wechsel eine Sache, die gut überlegt sein will.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Hallo Alessia,
ja, wir haben mit der FINOM so einiges durch. Das ganze geht seit Mai so. Am Anfang waren wir ganz begeistert, denn nach den Beschreibungen klingt alles ganz ordentlich. Und die Konten werden ja explizit für alle Gesellschaftsformen angeboten. Nur leider trügt der Schein.
Wie gesagt, es steht immer nur EINE natürliche Person als Kontoinhaber dahinter. Und nur diese eine Person, kann rechtlich über das Konto in vollem Umfang verfügen. Es lassen sich zwar weitere Benutzer einrichten, diese unterliegen aber etlichen Beschränkungen. Das betrifft sowohl den Zahlungsverkehr, als auch Kartenbestellungen und einige weitere Dinge. Und bei den Kartenbestellungen wird es richtig interessant. Der Kontoinhaber kann für sich selbst Karten bestellen und bekommt diese dann auch. Weitere Benutzer können zwar seit kurzem auch Karten bestellen, diese Bestellung muss aber dann vom Kontoinhaber freigegeben werden. Bei uns hat das über Wochen nicht funktioniert, so dass wir die Bestellung wieder storniert haben und uns jetzt nach einer anderen Bank umschauen.
Vom Kundendienst wurden wir immer wieder vertröstet, es wurden Aussagen getroffen, die dann nicht eingehalten wurden. Fixe Termine für notwendige Änderungen wurden nicht genannt.
Der Clou war dann die Anforderung eines Anschriftennachweises (was meinen die damit?) an die Solarisbank, damit die Kartenbestellung durchgeführt werden könne. Das grenzt für mich schon an grobe Inkompetenz.
Wir spielen jetzt mit dem Gedanken, zur Fyrst complete zu wechseln, da zumindest dort von den einzureichenden Unterlagen her eine rechtlich saubere Kontoführung möglich ist (Kontoinhaber ist die UG, Vertretungsberechtigte sind die Geschäftsführer bzw. Gesellschafter).
Wie gesagt, für Soloselbständige oder Firmen mit einem einzigen rechtlichen Inhaber mögen die Konten bei der FINOM funktionieren, aber für mehr auch nicht.
Übrigens spreche ich bei Bargeldeinzahlungen nur von Scheinen, nicht von Münzen. Der Umfang ist bei uns auch nicht so groß. Uns würden ca. 3 bis 4 Einzahlungen im Monat locker reichen, da viele Kunden eh nur mit Karte zahlen. Dazu kam von der FINOM im Sommer die Aussage, wenn es genügend Bedarf dazu gäbe, würde man sich was überlegen.
Viele Grüße
Ronald
Hallo Ronald,
herzlichen Dank für dein erneutes Feedback. Das ist natürlich sehr verwirrend, wenn das Geschäftskonto für eine juristische Person wie eine UG oder eine GmbH eröffnet wird, der Kontoinhaber letztendlich doch eine natürliche Person ist. Wie du richtig bemerkst, ist das in einem Einmann-Betrieb oder einem Solo-Selbständigen kein Problem, da allenfalls noch der Steuerberater Zugriff auf das Konto erhalten muss. In dem von dir geschilderten Szenario entpuppte sich das FINOM Business Konto in der derzeitigen Variante offenbar als Alltagsbremse. Denn die weiteren Benutzer können offenbar nicht in vollem Umfang über das Konto verfügen und die zusätzliche Freigabe von Karten oder Transaktionen durch den Kontoinhaber ist ebenfalls ein Hemmschuh. Ärgerlich, wenn euch der Support von FINOM nicht wirklich helfen konnte oder wenigstens eine Deadline genannt hat. Denn schließlich müssen Unternehmer eng getaktet planen können.
Bei einem Anschriftennachweis handelt es sich normalerweise um einen Scan oder eine Kopie des Personalausweises aus dem die Adresse hervorgeht oder eine Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate sein darf in Verbindung mit einem Reisepass. Andere Möglichkeiten fallen uns gerade auch nicht ein. Das übliche Vorgehen dazu beschreiben wir ja immer in unseren Reviews.
FYRST, das gemeinsame Projekt von Deutscher Bank und Postbank, empfehlen wir auch immer ganz gerne. Klingt, als ob das besser zu dir und zu deinem Unternehmen passen würde. Schreibe uns doch einmal – gerne auch im Kommentarbereich der Review zu der neuen Bank – wie zufrieden du mit dem neuen Business Konto bist. Erfahrungsberichte aus erster Hand sind das, was wir und die gesamte Community benötigen. Denn erst mit den Erfahrungen der Leser und Leserinnen wird dieses Portal zu einer runden Sache, wo jeder die Informationen findet, auf die es ankommt.
Wir gehen allerdings davon aus, dass FINOM in naher Zukunft einige Dinge nachbessern wird, was die Bedürfnisse größerer Unternehmen angeht. Wir bleiben jedenfalls auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Nach dem Wechsel der Mobilnummer wollte Finom einen Nachweis über den Handyvertrag.
Dies war bei der Eingabe der ersten Nummer nicht notwendig.
Nachdem ich dies verweigert habe wurde vorgeschlagen ich könnte ja auf die alte Nummer zurückstellen.
Für diese musste ich ja auch nie einen Vertrag vorlegen.
Nachdem ich auch das auch nicht getan habe wurde das Konto gesperrt.
Ich kann Finom daher so nicht weiterempfehlen.
Hallo Ernst,
vielen lieben Dank für deinen Erfahrungsbericht!
Es ist natürlich ärgerlich, wenn das Konto plötzlich gesperrt wird. Aber legt man sicherheitsrelevante Bedenken zugrunde, ist die Reaktion von FINOM zu verstehen. Banking findet bei den Fintechs zu einem großen Teil oder ausschließlich via Smartphones statt. Bei der Kontoeröffnung hast du dich mit Videoident legitimiert. Nun könnte rein theoretisch jeder kommen und sich mit einer neuen Handynummer Zugang zu deinem Konto verschaffen oder sich damit immerhin leichter die Voraussetzungen dafür schaffen. Hacker sind heute wahnsinnig auf Zack. Möglicherweise gab es bei FINOM in der Vergangenheit Probleme in einem vergleichbaren Fall und das Unternehmen hat die Richtlinien diesbezüglich verschärft.
Jetzt fragt sich natürlich, ob das Nichtübersenden des Handyvertrages den ganzen Stress mit der Kontosperrung rechtfertigt. Was würde denn gegen die Übersendung einer Vertragskopie sprechen? Dort stehen nicht mehr Daten drauf als die, die FINOM ohnehin schon hat. Auf der anderen Seite hast du natürlich die Möglichkeit, vom Support die exakten Gründe für dieses Prozedere zu erfragen. Die genaue Grundlage sollte dir FINOM nennen.
Wir wünschen dir, dass du dein Konto bald wieder nutzen kannst. Halte uns doch bitte einmal auf dem Laufenden!
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Hallo Alessia,
das Konto wurde inzwischen wieder aufgelöst.
Ich gehe mal davon aus das hier bereits genügend Sicherheitsmechanismen eingebaut sind – auch ohne persönliche Nachkontrollen. Man muss die Abmeldung des alten Handy mit PIN über das alte Handy bestätigen. Und beim neuen bei der Anmeldung auch entsprechend über das neue Handy. Diese Extrakontrolle war ja auch nicht angekündigt. Und dann gleich das Konto sperren. Wenn hier das Konto schon voll aktiv und ich da im Urlaub gewesen wäre hätte ich doof dreingeschaut.
Solche Extras gabs bei mir bislang mit keiner Bank. Wenn bei Finom solche Sicherheitsbedenken herrschen – womit muss ich dann zukünftig noch rechnen? Vermutlich bekomme ich dann bei jedem größeren Betrag ein paar Tage später die Aufforderung doch bitte die Rechnung dazu nachzuweisen.
Da suche ich mir doch lieber eine andere Bank.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Nuber
Hallo Ernst,
vielen Dank für dein Feedback. Manchmal passt es einfach nicht zwischen Bank und Kunden. Dann muss man eben weiterziehen. Zum Glück ist die Auswahl heute reichlich.
Wir haben in Vergangenheit mit einem privaten Girokonto selbst eine ähnliche Erfahrung gemacht. Da lief das Konto via eine Mobilnummer, deren Vertrag bereits gekündigt war. Die Bestätigungs-PIN, um die Nummer zu ändern, konnte also nicht mehr zugestellt werden. So mussten wir ein Formular schriftlich ausfüllen, um die neue Handynummer anzumelden. Den Handyvertrag mussten wir nicht einreichen, aber ohne diesen Antrag auf Änderung der Nummer war es nicht möglich, die neue Mobilnummer anzumelden und mit dem Konto zu verknüpfen. Zu einer Sperrung ist es in unserem Fall zum Glück nicht gekommen. Aber das Vorgehen hat schon viel Zeit gekostet. Der Fall ist dem deinen vergleichbar, wobei es dich deutlich härter getroffen hat. Daher verstehen wir wirklich deinen Unmut.
Wir hoffen, dass du mittlerweile eine neue Bank gefunden hast und zufrieden bist. Solltest du noch auf der Suche sein, könntest du in unseren Reviews nachlesen. Da findet sich sicher ein passendes Angebot für dich.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Wieso steht in der Tabelle „Konditionen“ dass das Kontomodell „FINOM Solo“ für alle Gesellschaftsformen geeignet ist und etwas tiefer unter „Kontoführungsgebühren“ heißt es dass „keine Kontoführungsgebühren für Freiberufler, Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer“ anfallen würden – was davon ist nun richtig?
Hallo Denis,
herzlichen Dank für deinen Hinweis. Das ist wieder so ein Moment, in dem wir stolz auf unsere smarte Community sind. Denn tatsächlich ist der Punkt Konditionen in unserer Tabelle nicht so ganz klar. Wir haben das entsprechend nachjustiert und aktualisiert.
Das Kontomodell FINOM Solo ist tatsächlich kostenlos. Allerdings kann es nur von Freiberuflern, Solo-Selbständigen und Einzelunternehmern eröffnet werden. Die gängigen Unternehmensformen wie GmbH, UG, AG, KG oder OHG können von diesem Angebot nicht profitieren. Für juristische Personen bleibt nur übrig, direkt mit einem der kostenpflichtigen Kontenmodelle an den Start zu gehen. Selbstverständlich können auch natürliche Personen ein Upgrade durchführen. Manchmal braucht es eben einfach mehr Leistung und das kostenlose Geschäftskonto reicht nicht mehr aus.
Vielen Dank noch einmal und herzlichste Grüße!
Alessia
Es wird mittlerweile ein Schufa Check durchgeführt. Die Information ist also falsch.
Kann ich ggf. mit einem Bildschirmausdruck belegen.
Hallo Oliver,
danke für deinen Kommentar.
Die Aktualität unserer Artikel ist uns wichtig, daher geben wir uns die größte Mühe und halten die aufgeführten Geschäftskonten und die jeweiligen Konditionen stets auf dem aktuellen Standpunkt.
Ich habe mich nach dem Erhalt deines Kommentars bei der FINOM erkundigt.
Das Fintech hat mir Folgendes mitgeteilt:
„In der Regel wird kein Schufa-Check durchgeführt. Es gibt jedoch eine Ausnahme, und zwar wenn sich ein Bankkunde mit Bankident verifiziert. Dann werden manche Daten von der Schufa-Auskunft erhoben.“
Laut dem Artikel https://help.finom.co/de/articles/5451717-was-ist-bankident kann das
Verifizierungsverfahren mit Bankident nur dann in Anspruch genommen werden, wenn jemand ein Unternehmen bei FINOM registriert. Das Verfahren könnte aber in naher Zukunft auch den Freiberufler und Selbstständigen zur Verfügung stehen.
Bankident ermöglicht es Neukunden, sich zu jeder beliebigen Uhrzeit binnen weniger Minuten zu identifizieren. Damit gilt es aktuell als das schnellste Verifizierungsverfahren schlechthin.
Hast du bei der Kontoeröffnung vielleicht das Bankident-Verfahren zu Legitimation genutzt?
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Ich kann Finom absolut NICHT empfehlen! Leider habe ich Aufgrund dieses Artikels ein Geschäftskonto am 01.09.22 da eröffnet. Dieses Konto wurde gesperrt, aber nicht für Geldeingänge. Mittlerweile ist eine höhere 5-stellige Summe auf dem Konto und das Konto ist laut Finom aus technischen Gründen nicht möglich freizugeben. Seit 10 Tagen höre ich nichts anderes als, wir arbeiten an dem Problem. Dann sollte ich einen Zettel ausfüllen und man bat mir an, dass meine Überweisungen manuell durchgeführt werden. Aber wieder nix da, seit über 5 Tagen angeblich in Bearbeitung. Mittlerweile glaube ich denen nichts mehr. Vielleicht habt ihr ja einen Tipp wie ich mein Geld von diesem Konto bekomme? Das ist alles unfassbar für mich und extrem geschäftsschädigend, ich habe extreme Probleme wegen denen. Wie komme ich an mein Geld? Und bitte, überarbeitet euren Artikel, denkt nochmal drüber nach ob ihr diese Bank wirklich empfehlen wollte, das ist Abzocke.
Hallo Sandra,
herzlichen Dank für deinen Erfahrungsbericht!
Wir können deinen Ärger total verstehen und unserer Meinung nach finden wir die Kontosperrung seitens der Bank nicht kundenfreundlich.
Wir nutzen selbst ein Finom Geschäftskonto und sind mit der Bank sehr zufrieden. Auch bei Fragen ist der Support immer sehr hilfsbereit und hat auf unsere Anfragen stets sehr schnell reagiert.
Wir empfehlen auf unserem Vergleichsportal ausschließlich Konten, die unseren eigenen Erwartungen und Leistungen entsprechen. Daher tut es uns sehr leid, dass du eine so schlechte Erfahrung mit diesem Fintech machen musstest.
Als Tipp können wir dir leider nur geben, dich erneut mit Finom in Verbindung zu setzen und deine Situation zu schildern. Es ist sehr ungewöhnlich, dass die Bearbeitung nun schon über 10 Tage anhält und man dich damit allein lässt. Zumal das sehr geschäftsschädigend für dein Business ist.
Wenn nichts mehr hilft, könnte es eventuell helfen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und ein Schreiben von ihm aufsetzen zu lassen. So manchem Bankkunden hat das schon geholfen und dazu geführt, dass das Konto danach sofort entsperrt wurde.
Wir hoffen, dass du schnellstmöglich Zugriff auf dein Konto erhältst!
Wir würden uns freuen, wenn du uns mitteilst, wie du letztendlich an dein Geld gekommen bist und wie lange es gedauert hat. Das würde auch den anderen Lesern in unserer Community helfen.
Herzliche Grüße,
Dein Team von Geschaeftskonten24.net
Hallo Sandra,
kannst du mir erzählen, wie es bei dir weiter bzw ausging? Ich befinde mich gerade in genau der gleichen Situation und bin total verunsichert. Habt ihr rechtliche Schritte eingeleitet oder ging es ohne?
Ich wäre über eine Rückmeldung sehr dankbar!!
Finom hat heute eine Mail verschickt und darin eine indirekte Preiserhöhung angekündigt.
„Finom wird zukünftig Gebühren für inaktive Karten erheben. Es wird eine monatliche Gebühr von 2 € für physische, inaktive Karten und 1 € für virtuelle Karten erhoben. Karten, die kostenlos ausgegeben wurden, werden bei Inaktivität ebenfalls gebührenpflichtig.“
Gemäß Support benötigt diese Preiserhöhung keine aktive Zustimmung der Kunden, da dies angeblich bereits in den AGB verankert wurde. Ich persönlich sehe das anders, gerade in Hinblick auf das kürzliche BGH Urteil. Hierzu hätte ich gerne die Meinung anderer Personen, die sich damit auskennen.
Jedenfalls sollte nun auch das „bedingungsloses gratis“ in der PRO Spalte bei der physischen als auch virtuellen Kreditkarte in die CONTRA Spalte wandern.
Hallo Michael,
und vielen Dank für deinen Hinweis. Wir erhielten auch diese E-Mail und haben den Artikel dementsprechend angepasst.
Zu deiner Frage: Ich befürchte, dir wird unsere Antwort nicht gefallen! Aber eines vorweg: Wir sind ein Ratgeberportal und dürfen keine Rechtsberatungen anbieten. Die folgende Erklärung ist daher ohne Gewähr.
Du hast Recht, dass nach dem 2021 gefällten Urteil XI ZR 26/20 des BGH (nachzulesen hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=118834&pos=0&anz=1) die in den AGB der Banken festgelegten fingierten Zustimmungen unzulässig sind. Aber: Dieses Urteil betrifft eben nur Banken bzw. deren Bankkunden! Und hier ist der Knackpunkt: Finom ist ein Finanzdienstleister und keine Bank. Das Fintech selbst besitzt keine eigene deutsche Bankenlizenz, sondern die Berliner Solarisbank AG als sein Kooperationspartner.
Damit ist Finom von dem Urteil nicht betroffen und darf weiterhin das Schweigen der Kunden als stille Zustimmung zu den Preiserhöhungen werten. Dies ist auch eine gängige Praxis in vielen anderen Bereichen – von öffentlichen Ämtern bis zu privaten Dienstleistern.
Gesetzlich geregelt wird dies etwa durch die Paragraphen 305 und 311 des BGB, laut denen auch Änderungen in einem Schuldverhältnis vertraglich festgehalten werden müssen. Die AGB als Teil des Vertrages müssen dabei sichtbar und leicht zugänglich sein und Kunden müssen diesen zustimmen. Auch Schweigen kann als Zustimmung gelten, sofern dies vertraglich – in diesem Fall über die AGB – vereinbart wurde. Dann spricht man von beredtem Schweigen. Auch bei Änderungen muss der Anbieter auf die Folgen des Schweigens rechtzeitig hinweisen. Zudem muss dem Kunden die Möglichkeit zum Widerruf bzw. zur Kündigung gegeben werden.
Wir haben uns diesbezüglich die AGB sowie die E-Mail von Finom noch einmal genauer angesehen, haben aber nichts Unlauteres gefunden. Laut Satz 1 und 2 im Abschnitt „ÄNDERUNG DER ABONNEMENTS ODER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN“ darf Finom jederzeit etwas ändern. Diese Änderungen gelten immer 15 Tage nach deren Veröffentlichung. Der Nutzer gibt dabei sein stilles Einverständnis oder muss vor Ablauf dieser 15 Tage aktiv kündigen.
Finom-Kunden bleibt somit nur die Wahl zwischen stiller Annahme der neuen Kosten und aktiver Kündigung des Vertrags. Hinweis: Änderungen der AGB sind kein Grund für fristlose Kündigungen! Das gilt sowohl für dich als Kunden als auch für Finom als Anbieter.
Auch wenn es frustriert – wir hoffen, wir konnten dir bei deinem Anliegen weiterhelfen. Für weitere Fragen und Hinweise stehen wir dir jederzeit mit einem offenen Ohr zur Seite.
Herzliche Grüße,
Dein Team von Geschaeftskonten24.net
Hallo Alessia,
herzlichen Dank für die Aufklärung. Das war natürlich der Knackpunkt, Bank vs. Finanzdienstleister. So eine wichtige Info hätte ich mir eigentlich vom Kundensupport gewünscht/erwartet. Ein Widerspruch war für diese Firma leider überhaupt keine Option, für sie gab es nur „akzeptieren“ oder „aktiv kündigen“.
Was ich nachvollziehen kann, dass man für eine physische Visa Karte etwas verlangt. Aber für eine virtuelle Karte? Und dann 1€ im Monat? Das ist mir schon etwas zu übertrieben
Die Übersicht der Konten wurde ja schon angepasst, allerdings ist die virtuelle Kreditkarte noch mit „1x 0,00 € virtuelle Karte“ ausgezeichnet, was jedoch nicht stimmt. Sondern nur wenn man eine gewisse Anzahl an Buchungen damit macht. Für jeden Monat in dem die Kreditkarte keine Buchung aufweist, werden 1€ (Straf)Gebühren berechnet.
Ich danke dir für die ausführliche Antwort und die damit verbundene Mühe
Viele Grüße
Michael
Hallo Michael,
wir helfen immer gern! Es ist dann natürlich besonders ärgerlich, wenn der Kundensupport nicht dieselbe Hilfe leistet, aber das ist auch immer abhängig vom zugewiesenen Supportler.
Ein Widerspruch wäre in diesem Fall auch wenig sinnvoll. Theoretisch könntest du zwar der AGB- und Preisanpassung widersprechen. Aber das Endergebnis wäre, dass die alten – und damit für die Bank ungünstigen – Preise gelten. Und du somit kein attraktiver Kunde mehr bist, dem man lieber fristgerecht kündigt. Verteuerte Gebühren sind immer unangenehm, lassen aber nur zwei Möglichkeiten offen: Entweder du als Kunde akzeptierst die neuen Preise oder eine der Vertragsparteien kündigt das Geschäftsverhältnis.
Nein, ganz so schlimm sind die Preise für virtuelle Karten nicht. Willst du eine über deinen gewählten Tarif hinausgehende digitale Kreditkarte, kostet dich das einmalig 1 EUR. Die Nutzung selbst ist kostenlos, sofern du mit ihr mindestens eine Zahlung im Monat tätigst – ansonsten kommt eine monatliche Inaktivitätsgebühr von 1 EUR hinzu. Das haben wir leider nicht ganz korrekt in die Preisübersicht übernommen. Danke also für diesen indirekten Hinweis, wir haben unsere Angaben in der Tabelle entsprechend korrigiert. Und ob eine Strafzahlung nach nur einem Monat sein muss, ist eine andere Frage. FINOM verlangt zumindest damit marktübliche Tarife.
Immer wieder gerne, du kannst dich jederzeit mit deinen Anliegen bei uns melden.
Herzliche Grüße
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Ist die hoehe des Betrags egal oder wie oft mus welcher betrag gesendet werden damit die karte nicht inaktiv ist ?
Hallo Ferro,
eine Inaktivitätsgebühr wird laut FINOM für den Monat erhoben, in dem keine Käufe getätigt wurden. Das bedeutet,
Wir haben noch einmal genauer beim FINOM-Support nachgefragt, ob es einen monatlichen Mindestkaufbetrag gibt. Laut dessen Aussage ist es egal, wie hoch der Betrag ist, solange mindestens ein Kauf im Monat abgebucht wird. Sobald Du also ein Monatsabo über deine FINOM-Karte einrichtest – etwa für Homepage-Dienstleistungen – musst Du keine Inaktivitätsgebühren fürchten.
Ich hoffe, Deine Frage damit befriedigend beantworten zu können. Und sollte Dir noch etwas unklar sein, freuen wir uns, Dir wieder behilflich sein zu können.
Herzliche Grüße
Dein Team von Geschaeftskonten24.net
Für mich war FINOM die schlechteste Erfahrung, die ich als Freiberufler mit einem Geschäftskonto gemacht habe. Viele, viele versteckte Gebühren, selbst bei Überweisungen oder wegen Nichtnutzung einer Kreditkarte. Ich rate: Finger weg und zu einem seriösen Anbieter wechseln. Denn bei der Kontoschließung erhält man keine Hilfe, trotz blumiger Versprechen …
Hallo Peter,
es tut mir leid, dass Du offensichtlich solch schlechte Erfahrungen mit FINOM sammeln musstest. Zumindest die Gebühren werden auf der Bank-Website sehr transparent dargestellt. Scrollt man im Tarifvergleich weiter nach unten, finden sich auch Angaben zu den Inaktivitätsgebühren sowie alle weiteren Zusatzkosten für die über das gebuchte Paket hinausgehenden Leistungen.
FINOM versteht sich als rein digitale Bank und bietet hierfür sehr gute – aber nicht die günstigsten – Konditionen. Die verschiedenen Tarife sind für unterschiedliche Zielgruppen konzipiert. Da zudem jeder potentielle Kontoinhaber ganz eigene Anforderungen besitzt, sollte Interessenten vorab die Kosten für den eigenen Geschäftsbetrieb für jeden Tarif grob überschlagen, um später keine böse Überraschung zu erleben. Im günstigsten Tarif sind 50 Transaktionen inklusive. Jede weitere ein- und ausgehende Überweisung kostet 20 Cent – ein für Geschäftskonten und unabhängig der Bankenart üblicher Preis.
Nach Deiner Schilderung war die Kontoschließung problematisch. Wir würden uns sehr freuen, wenn Du Deine Erfahrungen etwas näher beschreiben könntest. Das hilft vor allem unseren Lesern, sich ein genaueres Bild von FINOM zu verschaffen.
Wir freuen uns, wieder von Dir zu hören!
Herzliche Grüße
Dein Team von Geschaeftskonten24.net
Seit über 7 Tagen kommt eine Überweisung nicht im Zielkonto an! Das geschieht inhaltlich komplett unkommentiert. Kein Grund wurde mir bislang dafür benannt.
Ja, der Support reagiert auf Anfragen, meist nach etlichen Stunden, teilweise erst am nächsten Tag, aber nie nach wenigen Minuten, wie auf der Website versprochen. Aber alle Aufforderungen zur Aufklärung und Fristsetzungen für das Durchführen der Überweisung liefen ins Leere. Bis jetzt habe ich keine Begründung erhalten warum ein hoher 5-stelluger Betrag eingefroren wurde.
Nun bleibt offensichtlich nur noch der Weg über Verbraucherschutz oder Anwalt. Ich bin wirklich entsetzt, dass so etwas möglich ist.
Hallo Tom,
vielen Dank für Deinen – wenn auch sehr unerfreulichen – Erfahrungsbericht. Siebe Tage und länger für eine Überweisung sind in jedem Fall inakzeptabel. Üblicherweise – aber auch abhängig von Überweisungs-Zeitpunkt und -Art – dauert sie ein bis zwei Werktage, alles darüber hinaus lässt auf einen Fehler hindeuten.
Fakt ist, dass immer wieder in diversen Foren von verzögerten oder in der Schwebe befindlichen Überweisungen berichtet wird. Aber: Was bei Dir genau das Problem ist, können wir leider nicht einschätzen. Hier gibt es ein buntes Spektrum an Gründen, angefangen bei falsch eingegebenen Überweisungsdaten Deinerseits, über technische Probleme, menschlichem Versagen seitens der Bank bis zu einer sehr trägen Buchhaltung des Empfängers. Und sollte die Überweisung über eine Buchhaltungssoftware wie DATEV angewiesen worden sein, erweitert sich dieses Spektrum nochmals.
Erschwerend kommen zwei Faktoren von FINOM hinzu:
Hilfreich wäre zu wissen, um was für eine Art von Überweisung es sich handelt (SEPA oder SWIFT, Zielland, mit oder ohne Währungsumtausch etc.) und welche konkreten Aussagen von FINOM zu Deinem Fall bereits getroffen wurden.
Sollte das Geld immer noch verschollen sein, können wir Dir leider nur folgende Tipps geben:
Ich hoffe, Dir damit vorerst weiterhelfen zu können. Es wäre toll, wenn Du uns über den weiteren Verlauf – gern wieder über die Kommentar-Funktion – auf dem Laufenden hältst. Das würde auch anderen Lesern mit ähnlichen Problemen weiterhelfen und eventuell hat unser Team noch einige Ideen zur Problemlösung.
Herzliche Grüße
Dein Team von Geschaeftskonten24.net
Guten Tag Alessia,
bei einer Bank mit Geschäftssitz in den Niederlanden- wo ist bei Streitigkeiten über Vorgänge auf dem Geschäftskonto ( z.B. unauthorisierte Nutzung) der Gerichtsstand?
Danke vorab.
Freundliche Grüße
P.H.
Hallo Paul,
und vielen Dank für deine Frage. Diese ist gar nicht leicht zu beantworten. Einen ersten Hinweis bietet die Europäische Kommission selbst:
https://commission.europa.eu/law/cross-border-cases/competent-courts-cross-border-disputes_de
Demnach ist es wichtig, ob es sich um einen Vertragsbruch mit FINOM oder ein außervertragliches Problem (wie deine angesprochene unautorisierte Kontonutzung) handelt. Geht es um Rechtsfragen rund um das Firmenkonto selbst (bspw. Kontosperren, illegaler Zugriff oder auch Fehlbuchungen), sind immer Gerichte und Schlichtungsstellen in jenem Land zuständig, in dem das Firmenkonto geführt wird. Im Falle von FINOM ist das also Deutschland, sofern Du Dein Geschäftskonto auch in Deutschland führst. Warum?
Kontoverträge werden mit der niederländischen Neobank geschlossen. Kommt es zu Vertragsbrüchen seitens FINOM, ist der Gerichtsstand aber nicht in den Niederlanden, sondern in Deinem Heimatland bzw. dem Land, in welchem Dein Unternehmen angemeldet ist. Denn genau hier sollte die vertragliche Dienstleistung erbracht werden.
FINOM selbst besitzt als reiner Dienstleister aber keine Banklizenz und arbeitet daher sehr eng mit der deutschen Solarisbank SE zusammen. Diese übernimmt die gesamte Kontoverwaltung von der Eröffnung, über Buchungen bis zu den Steuern. Kommt es etwa zur Kontosperrung oder Fehlbuchungen, steckt sehr wahrscheinlich Solaris dahinter. Sind Gespräche mit FINOM oder Solaris fruchtlos und es kommt zum Rechtsstreit, ist auch hier der Gerichtsstand in Deutschland – sofern Dein Konto in Deutschland geführt wird.
Wie es in einzelnen komplexen Fällen gehandhabt wird, können wir Dir pauschal aber nicht sagen. Wir sind ein Ratgeber- und Vergleichsportal, Rechtsberatungen können und dürfen wir nicht anbieten. Solltest Du einmal in die missliche Lage kommen, wegen Unregelmäßigkeiten rechtlich gegen FINOM, einen Mitarbeiter oder andere Firmen vorgehen zu müssen, solltest Du Dich unbedingt bei einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.
Ich hoffe, Dir damit deine Frage zufriedenstellend beantworten zu können. Sollte noch etwas unklar sein oder Dir noch eine Frage auf der Zunge brennen, freue ich mich wieder von Dir zu hören.
Herzliche Grüße
Dein Team von Geschaeftskonten24.net
Es gab ein technisches Problem beim Identverfahren, das der Dienstleister auf meine WLAN-Verbindung und meinen Browser schieben wollte. Er zeigte sich genervt und legte einfach auf. Das hat mich wiederum genervt. Daraufhin wurde ich bei Finom gesperrt. Das ist der Umgang mit Kunden bei eigentlich technischen Problemen.
Hallo Martin,
vielen Dank, dass Du Deine Erfahrungen mit unserer Community teilst. Offensichtlich bist Du nicht der Einzige, der mit Problemen während der Kontoeröffnung bei FINOM zu kämpfen hat. Auch andere berichteten von Schwierigkeiten während des Eröffnungsprozesses bis hin zur Sperrung. Dies ist aber scheinbar kein Fehler seitens FINOM, sondern hat seinen Ursprung wahrscheinlich in der überforderten IT der (seit kurzem ehemaligen) Berliner Partnerbank Solaris. Diese stellt mit ihrer eigenen Bankenlizenz für eine Vielzahl von Startups und Neobanken die Banking-Funktionen bereit. Wir gehen davon aus, dass Solaris technisch oder personell einfach langsam an ihre Grenzen stößt.
Deswegen trennte sich FINOM erst vor kurzem vom Banking-Partner und übernimmt als E-Geld-Institut künftig selbst die Kontoeröffnungen. Ein öffentliches Statement dazu gibt es zwar weder von FINOM noch von Solaris, allerdings wurden die Partner von FINOM wie folgt per E-Mail informiert:
„FINOM hatte einige Probleme mit Solaris, weshalb der Onboarding-Prozess oft viel zu lange dauerte. Aufgrund dessen erhielt FINOM schlechte Bewertungen. Durch die eigene Banklizenz gehört das nun der Vergangenheit an, sodass das Konto für 70 % der Unternehmen innerhalb von 24 Stunden eröffnet sein wird. Einige komplexe Rechtsformen können etwas länger dauern, für Freiberufler werden die Konten allerdings innerhalb weniger Stunden eröffnet.“
Ich empfehle Dir, den Eröffnungsprozess noch einmal zu starten. Da jetzt alles über ein gänzlich anderes IT-System läuft, sollte es nicht noch einmal zu Deinem Problem kommen. Sei Dir aber bewusst, dass es sich jetzt um ein E-Geld-Konto und kein echtes Bankkonto mehr handelt und der Solo-Tarif angepasst wurde (es sind nur noch 5 statt 50 inklusive SEPA-Überweisungen enthalten).
Solltest Du weitere Fragen zu FINOM oder zum Angebot eines anderen Finanzdienstleisters haben, kannst Du Dich jederzeit wieder an uns wenden. Wir freuen uns immer über jedes Feedback und helfen gern weiter.
Herzliche Grüße
Alessia von Geschaeftskonten24.net