Deutsches Geschäftskonto für Auslandsunternehmen: Das Wichtigste
Wohnsitz erleichtert Kontoeröffnung: Ein dauerhafter Wohnsitz in Deutschland, EU-Bürgerschaft oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhöhen die Erfolgschancen.
Kein Konto für Drittländer mit hohem Risiko: Unternehmen und Personen aus Drittländern mit hohem Risiko sind von der Kontoeröffnung ausgeschlossen.
Einfache Kontoeröffnung für Tochterfirmen: Tochterunternehmen mit deutschem Sitz gelten als inländische Firmen und haben deutlich weniger Hürden.
Spezialisierung auf Auslandsfirmen: Einige FinTechs und spezialisierte Banken bieten gezielt Lösungen für ausländische Unternehmen an.
Geschäftskonten für ausländische Unternehmen in Deutschland: Deine Möglichkeiten im Überblick
Ein deutsches Geschäftskonto eröffnet ausländischen Unternehmen unkomplizierten Zugang zum EU-Markt und erleichtert das Anbieten von Dienstleistungen. Doch der Weg zur Kontoeröffnung ist oft anspruchsvoller als für deutsche Firmen. Möchtest du als ausländisches Unternehmen ein Geschäftskonto eröffnen?
In unserer Übersicht stellen wir dir die wichtigsten Anbieter vor, erklären ihre Anforderungen und zeigen Besonderheiten auf – so findest du garantiert die beste Lösung für dein Business.
Kontoeröffnung für ausländische Unternehmen:
Ja, möglich in bestimmten Ländern (Deutschland, Österreich, Finnland, UK, Belgien, Frankreich, Irland, Italien und Niederlande). Der Hauptwohnsitz des Kontoinhabers muss im Land des Unternehmenssitzes liegen.
Kontoart:
Online-Geschäftskonto
IBAN:
DE-IBAN
Unterstützte Rechtsformen:
Einzelunternehmer, Freiberufler, GmbH, UG
Dokumente und Legitimation:
Identitätsnachweis, Unternehmensdokumente; VideoIdent
Kontoeröffnung für ausländische Unternehmen:
Ja, möglich für Selbstständige und Freiberufler in bestimmten Ländern, erfordert Wohnsitz in einem unterstützten Land.
Hinweis nach § 18 Abs. 6 Zahlungskontengesetz: Bitte beachte, dass dieser Vergleich keinen kompletten Marktüberblick darstellt.
Wann macht ein deutsches Geschäftskonto für ausländische Firmen Sinn?
Ein deutsches Firmenkonto vereinfacht Zahlungen und vermeidet Wechselgebühren.
Die Gründe für ein deutsches Firmenkonto können vielseitig sein. In den meisten Fällen wollen Unternehmen aus dem Ausland auf dem deutschen oder europäischen Markt Fuß fassen. Ein deutsches Konto mit einer deutschen IBAN schafft hier sofort Vertrauen und vereinfacht den Zahlungsprozess für deutsche Kunden, da die Transaktionen im IBAN-System und in derselben Währung geschehen. Dadurch werden auch Währungsprobleme bzw. Wechselgebühren sowie hohe Überweisungskosten in das Ausland vermieden.
Ein weiterer Grund kann das Firmen-heimische Bankensystem sein, das bestimmte Transaktionen nicht erlaubt. In vielen Fällen verzichten ausländische Firmen zudem auf eine deutsche Zweigniederlassung, um die steuerlichen Vorteile aus dem eigenen Land weiterhin nutzen zu können. Denn ein Geschäftskonto in Deutschland löst noch keine deutsche Besteuerung aus.
Kann ausländische Firma in Deutschland ein Geschäftskonto eröffnen?
Grundsätzlich ist eine Kontoeröffnung in Deutschland für ausländische Firmen möglich. Eine häufige – wenn auch nicht immer verlangte – Voraussetzung, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Oft ist dies aber nicht der Knackpunkt, sondern vielmehr der Umstand, dass eine ausländische Firma nach ausländischem Recht versteuert wird. Deutsche Banken sind intern aber für das deutsche Steuersystem ausgelegt.
EU-Firma
Innerhalb der Europäischen Union ist es soweit unproblematisch, ein ausländisches Geschäftskonto zu eröffnen. Dank des Abkommens innerhalb der EU wird jeder EU-Bürger und jede EU-Firma als gleichberechtigt behandelt. Das allein reicht aber bislang nicht für eine erfolgreiche Kontoeröffnung in Deutschland.
Sitz außerhalb der EU
Unternehmen und Staatsbürger aus bestimmten Hochrisikoländern, die auf internationalen Sanktionslisten geführt werden, haben in der Regel Schwierigkeiten, ein Geschäftskonto in Deutschland zu eröffnen. Dies betrifft insbesondere Länder, die von der Europäischen Kommission als Drittstaaten mit hohem Risiko eingestuft wurden.
Kategorie
EU-Firma
Sitz außerhalb der EU
Eröffnung des Geschäftskontos
Relativ unproblematisch
Nicht möglich für Firmen aus Staaten von Blacklists
Behandlung nach EU-Abkommen
Gleichberechtigt wie jeder EU-Bürger
Erfolg der Kontoeröffnung nicht nur durch Gleichberechtigung gesichert
Nicht anwendbar, da Kontoeröffnung ausgeschlossen
Drittstaaten mit hohem Risiko (außerhalb der EU)
Zuletzt überprüft am 16.11.2024. Alle Angaben ohne Gewähr.
Nr.
Land
1
Afghanistan
2
Barbados
3
Burkina Faso
4
Kamerun
5
Demokratische Republik Kongo
6
Gibraltar
7
Haiti
8
Jamaika
9
Mali
10
Mosambik
11
Myanmar/Birma
12
Nigeria
13
Panama
14
Philippinen
15
Senegal
16
Südafrika
17
Südsudan
18
Syrien
19
Tansania
20
Trinidad und Tobago
21
Uganda
22
Vereinigte Arabische Emirate
23
Vanuatu
24
Vietnam
25
Jemen
Staaten mit hohem Risiko (in der EU)
Auch innerhalb der EU gibt es Länder, die aufgrund von Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiken als problematisch eingestuft werden können. Für diese gelten verstärkte Sorgfaltspflichten:
Zuletzt überprüft am 16.11.2024. Alle Angaben ohne Gewähr.
Nr.
Land
1
Malta
2
Zypern
Beeinflusst der Wohnsitz der Gesellschafter die Möglichkeit ausländischer Firmen, in Deutschland ein Firmenkonto zu eröffnen?
Nach unseren Erfahrungen ist der Wohnsitz der Gesellschafter sogar kritischer als der Firmenstandort selbst. Insbesondere wenn ein Firmeninhaber dauerhaft außerhalb der EU wohnt, ist dies für fast alle Banken ein Ausschlusskriterium.
In Deutschland
Fast jede von uns getestete Bank und Finanzdienstleister verlangt einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland. Seltener reicht auch eine Meldeadresse innerhalb der EU.
Ausländische Staatsbürger benötigen als Kontoinhaber zudem eine gültige – bestenfalls unbefristete – Aufenthaltsgenehmigung bzw. Niederlassungserlaubnis.
In der EU
Vor allem international aufgestellte Neobanken und Finanzdienstleister sind ausländischen Gründern gegenüber offener. Nicht zuletzt, weil sie in verschiedenen EU-Staaten Zweigniederlassungen betreiben, die die jeweiligen landesspezifischen Rechtsformen händeln können. Deutsche Filialbanken kommen hier bereits an ihre Grenzen – nicht zuletzt auch durch das fremde Besteuerungssystem.
Außerhalb der EU
Qonto ist einer der wenigen Anbieter, die auch Gesellschafter von außerhalb der EU akzeptieren. Doch auch hier gibt es Einschränkungen:
Der Geschäftsführer bzw. Kontobevollmächtigte muss seinen Wohnsitz in Deutschland bzw. der EU haben
Der Gesellschafter aus einem Nicht-EU-Land kann keine Kontovollmacht erhalten, wird aber im System als Anteilseigner hinterlegt
Filialbank vs. Neobank – wer bietet Ausländern deutsche Geschäftskonten?
Neobanken sind flexibel, international aktiv und bieten kosteneffizienten Service.
Alteingesessene Hausbanken sind besonders wählerisch, denn sie scheuen unprofitable Geschäftsbeziehungen. Ganz nach dem Motto „Klasse statt Masse“ werden vor allem lukrative, PR-starke oder einfach risikoarme Unternehmen unterstützt.
Direkt- und Neobanken hingegen sind weitaus offener gegenüber ausländischen Kunden. Sie setzen auf einen breiten Kundenstamm, dessen Verwaltung durch eine sehr schlanke Bankenstruktur und dadurch enorme Kosteneinsparungen im Servicebereich finanziell ermöglicht wird. Zudem besitzen FinTechs Niederlassungen in mehreren Ländern oder unterstützen Unternehmen aus bestimmten Ländern, wie Finom oder N26.
Welche Voraussetzungen müssen ausländische Firmen für ein deutsches Geschäftskonto mitbringen?
Ausländische Firmen benötigen gültigen Aufenthaltstitel, Bankvoraussetzungen oft anspruchsvoll.
Um ein deutsches Geschäftskonto zu eröffnen, müssen ausländische Firmen einige Voraussetzungen erfüllen. Ein wesentlicher Faktor ist ein gültiger Aufenthaltstitel. Befristete Aufenthaltsgenehmigungen für Deutschland oder die EU werden von Banken häufig kritisch bewertet, sodass Kontoanträge in solchen Fällen oft abgelehnt werden.
Bessere Chancen haben Personen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln wie der Deutschen Niederlassungserlaubnis oder der Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU. Diese können beantragt werden, wenn sich jemand mindestens fünf Jahre rechtmäßig in der EU aufhält; für Freiberufler und Selbstständige verkürzt sich die Frist auf drei Jahre. Mit einem solchen Aufenthaltstitel ist die Eröffnung eines Geschäftskontos in der Regel problemlos möglich.
EU-Bürger benötigen hingegen keine zusätzlichen Nachweise, außer einer Meldeadresse in der EU oder einem der unterstützten Länder.
Tochtergesellschaft oder Niederlassung: Die Alternative
Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Deutschland, die deutschen Rechtsformen unterliegt. Gelingt die Gründung, beispielsweise als GmbH, gelten dieselben Voraussetzungen wie für ein inländisches Unternehmen, wodurch ein Geschäftskonto leicht eröffnet werden kann (siehe unseren Ratgeber zum GmbH-Konto).
Wie wichtig sind Bonität und SCHUFA?
SCHUFA und Bonität sind wichtig für Businesskonten mit Kreditprodukten.
Auch die Bonität spielt eine wichtige Rolle. Für Businesskonten, die eventuell Kreditprodukte wie einen Kontokorrentkredit oder eine Kreditkarte umfassen, wird meist eine Bonitätsprüfung durchgeführt.
Fehlt jedoch ein SCHUFA-Eintrag, etwa weil die Person bisher nicht in Deutschland aktiv war oder sich für längere Zeit außerhalb Deutschlands aufhielt, lehnen die meisten Banken die Eröffnung eines Geschäftskontos ab. Ein erster SCHUFA-Eintrag ist daher ein Vorteil.
Tipp: Trifft das auf dich zu? Dann schau dir Geschäftskonten auf Guthabenbasis wie FINOM oder Qonto an. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zu Geschäftskonto ohne SCHUFA. Hier wird keine SCHUFA-Prüfung durchgeführt.
Voraussetzungen für ausländische Firmen im Überblick
Zusammenfassend müssen ausländische Firmen folgende Voraussetzungen erfüllen, um ein deutsches Geschäftskonto zu eröffnen:
Aufenthaltstitel: Unbefristete Aufenthaltstitel wie die Deutsche Niederlassungserlaubnis oder der Daueraufenthalt EU erhöhen die Chancen erheblich. Befristete Aufenthaltstitel werden oft kritisch bewertet und führen häufig zu Ablehnungen.
EU-Bürger: Benötigen lediglich eine Meldeadresse in der EU oder einem unterstützten Land, keine zusätzlichen Aufenthaltstitel.
Gründung in Deutschland: Die Gründung einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung nach deutschem Recht (z. B. GmbH) vereinfacht den Prozess erheblich, da diese Unternehmen wie inländische Firmen behandelt werden.
Meldeadresse: Eine feste Meldeadresse in Deutschland oder der EU ist grundsätzlich notwendig, um ein Konto zu eröffnen.
Bonität: Ein positiver SCHUFA-Eintrag ist häufig erforderlich, insbesondere bei Konten mit Kreditprodukten. Fehlt dieser, lehnen Banken Kontoanträge oft ab.
Welche Eigenschaften hat ein Geschäftskonto für ausländische Firmen?
Durch die größeren Hürden gibt es oft auch Einschränkungen im Leistungsumfang. Firmenkonten auf Guthabenbasis bieten grundsätzlich keine Kreditprodukte. Ein Geschäftskonto mit Dispo oder ein Businesskredit sind dann nicht möglich.
In den anderen Bereichen hängt das Leistungsspektrum stark von der gewählten Bank ab. In den seltenen Fällen, dass eine Filialbank eine ausländische Firma als Kunde akzeptiert, bieten sie – oft als einzige – die direkte Einzahlung von Bargeld. Zudem gibt es vor Ort immer ein Ansprechpartner, mit dem veränderte Anforderungen an das Firmenkonto besprochen werden können.
Deutsches Firmenkonto für ausländische Firma – diese Unterlagen werden benötigt
Welche Unterlagen konkret von einer Bank oder einem Finanzdienstleister verlangt werden, hängt sowohl vom Kontoanbieter als auch von den unternehmerischen Bedingungen ab. In jedem Fall müssen sich sowohl das Unternehmen selbst als auch der Kontoinhaber persönlich ausweisen können.
Bei deutschen Personen: Personalausweis oder Reisepass
Bei ausländischen Personen: Dokument zur Identitätsfeststellung, fast immer der Reisepass
Bei deutschem Wohnsitz, aber fremder Staatszugehörigkeit: Aufenthaltsgenehmigung (gilt nicht für EU-Bürger)
Vollmachterteilung: Vollmacht für die Person, die den Eröffnungsantrag im Namen des Unternehmens in Deutschland vornimmt – wichtig, sollte es den Gesellschaftern selbst nicht möglich sein, Konto persönlich zu eröffnen
Beglaubigungen: Notariell beglaubigte Unternehmensunterlagen wie Gesellschaftsvertrag / Satzung, Handelsregisterauszug und eventuell Vollmachten sowie deren beglaubigten Übersetzungen
Der Anmeldeprozess ist bei reinen Onlinebanken wesentlich einfacher und benötigt kein persönliches Erscheinen mehr. Stattdessen läuft die Verifikation der Kontoinhaber und des Unternehmens gänzlich digital via Video-Ident. Das spart nicht nur Nerven, sondern vor allem viel Zeit und Geld, da ein Vertreter so nicht mehr benötigt wird.
Gut zu wissen: Laut Geldwäschegesetz müssen Banken und Finanzdienstleister die Identität prüfen, z. B. per Post- oder VideoIdent. Ohne diese Prüfung ist eine Kontoeröffnung nicht möglich.
Kurz erklärt: Apostillen und Legalisierungsverfahren
Urkunden aus dem Ausland müssen beglaubigt sein, um sie für die Kontoeröffnung nutzen zu können. Hierfür stehen die zwei Verfahren Legalisation und Apostille zur Verfügung. Für jedes Land gilt jeweils eines der Verfahren. Beide sollen die Echtheit der Dokumente und der darauf befindlichen Unterschriften bestätigen. Manche Länder verzichten gegenseitig auf eine Legalisation, in diesem Fall wird die Haager Apostille verwendet.
Alternative: Tochterunternehmen oder Zweigniederlassung in Deutschland gründen
Ist der Eröffnungsprozess zu kompliziert oder lehnen die gewünschten Banken deinen Antrag stets ab, bleibt die Möglichkeit, eine eigene Niederlassung in Deutschland zu gründen. Dadurch gelten zwar für alle Einnahmen über das deutsche Geschäftskonto auch die deutsche Besteuerung, doch der Kontoeröffnung steht kaum noch etwas im Weg.
Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen sind in Deutschland eigenständige rechtliche Institutionen. Sie werden wie jedes deutsche Unternehmen gegründet, sind eine der deutschen Rechtsformen und müssen im hiesigen Handelsregister eingetragen werden. Der Aufwand ist zwar anfangs wesentlich höher, kann dem Unternehmen auf lange Sicht aber einige Vorteile verschaffen. So können Kunden mit einem deutschen Personal direkt betreut werden, Kreditprodukte lassen sich einfacher in Anspruch nehmen und ein Tochterunternehmen bietet viel mehr Spielräume für Expansionen.
Fazit
Will eine ausländische Firma in Deutschland Fuß fassen, kann ein deutsches Geschäftskonto hilfreich sein, um lästige Währungsumrechnungen, Transaktionsgebühren aus dem Ausland oder das deutsche Steuersystem zu vermeiden.
Allerdings bieten nicht alle Banken ein Konto für im Ausland befindliche Unternehmen an. Dies liegt hauptsächlich an einer fremden Besteuerung, aber auch der höhere Verwaltungsaufwand oder der Fakt, dass das Unternehmen bzw. der Kontoinhaber aus einem Blacklist-Staat stammt, können zu einer Absage führen.
Unternehmen innerhalb der EU haben aber kaum Probleme, ein deutsches Businesskonto zu eröffnen, solange deren Rechtsform vom bankeigenen IT-System unterstützt wird. Wir empfehlen aber grundsätzlich, den individuellen Fall mit der Bank vorab zu besprechen, um den Eröffnungsprozess so einfach wie möglich zu gestalten.
FAQ
Wann ist es sinnvoll, als ausländische Firma ein deutsches Geschäftskonto zu eröffnen?
Ein deutsches Businesskonto macht immer dann Sinn, wenn ein ausländisches Unternehmen im deutschen bzw. europäischen Markt durchstarten will, allerdings keine Zweigniederlassung in Deutschland besitzt und eventuell weiterhin von den besseren steuerlichen Bedingungen aus dem firmeneigenen Land profitieren will.
Muss der Geschäftsführer für die Kontoeröffnung anwesend sein?
Nein, das ist nicht zwingend notwendig, solange ein rechtlicher Vertreter bestimmt wird, der die Interessen des ausländischen Unternehmens vertritt und in dessen Namen ein Geschäftskonto eröffnet. Noch einfacher geht es bei Neobanken, hier ist grundsätzlich kein persönliches Erscheinen notwendig, da der gesamte Eröffnungsprozess digital abläuft.
Welche Unterlagen werden für die Kontoeröffnung in Deutschland benötigt?
Das ist davon abhängig, in welchem Land das Unternehmen gemeldet ist, ob ein rechtlicher Vertreter bestimmt wird und bei welcher Bank das Geschäftskonto eröffnet werden soll. Grundsätzlich werden immer Pass- oder Ausweiskopien des Kontoinhabers und beglaubigte Unternehmensunterlagen wie Registerauszug, Satzung etc. benötigt.
Müssen Unternehmensunterlagen für die Kontoeröffnung übersetzt werden?
Sofern diese nicht in Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen die ausländischen Dokumente von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsch oder Englisch übertragen und zusätzlich beglaubigt werden.
Werden Umsätze des deutschen Geschäftskontos doppelt besteuert?
Nein, zu einer sogenannten Doppelbesteuerung sollte es nicht kommen. Zum einen hat Deutschland mit mehreren Ländern ein Besteuerungsabkommen, zum anderen ist das Unternehmen nach dem in seinem Land geltenden Recht steuerpflichtig und nicht das Geschäftskonto.
Gibt es Länder, die grundsätzlich bei der Kontoeröffnung ausgeschlossen werden?
Einige wenige Länder sind generell für eine Kontoeröffnung in Deutschland ausgeschlossen. Zu solchen Blacklist-Staaten zählen etwa Haiti, Syrien, Panama oder die Vereinigten Arabischen Emirate. Eine vollständige Auflistung findet sich hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0163
Beeinflusst der Wohnsitz des Kontoinhabers die Chancen auf ein deutsches Businesskonto?
Nach unseren Erfahrungen kann der Wohnsitz des Kontoinhabers oder eines Geschäftsführers, der gar kein Kontoinhaber werden soll, kritischer sein als der Geschäftssitz des Unternehmens. Vor allem Filialbanken lehnen Firmen mit Gesellschaftern aus Blacklist-Staaten grundsätzlich ab. Neobanken sind hier liberaler und offener für alternative Lösungen.
Wer ist für ausländische Banken besser – Filial- oder Online-Banken?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Anforderungen an ein Konto je nach Geschäftsfeld sehr unterschiedlich sein können. Filialbanken sind besonders zuverlässige und angesehene Partner und ermöglichen den Bargeldtransfer. Dafür sind die Kontoführungsgebühren sehr hoch und diese Banken sind wählerischer als junge Finanzdienstleister. Diese sind auf der anderen Seite wesentlich offener und akzeptieren eher auch exotische Rechtsformen, lassen sich in der Regel aber nur digital nutzen.
Benötigt ein deutsches Firmenkonto Stammkapital?
Das hängt weniger vom Konto als vielmehr von der Geschäftsform und den dazugehörigen gesetzlichen Regelungen ab. Grundsätzlich ist eine Mindesteinlage nicht erforderlich.
Wird ein Bonitätsnachweis für ein deutsches Geschäftskonto verlangt?
Handelt es sich um ein klassisches Geschäftskonto mit Überziehungsrahmen und möglichen anderen Kreditprodukten, ist die Bestätigung der eigenen Bonität zwingend notwendig. Für ausländische Firmen ist dies meist kein Problem, da es eine große Bandbreite an ausländischen Auskunfteien gibt. Ausländische Personen, die als Kontoinhaber eingesetzt werden sollen, haben es schon schwieriger, da für sie kein Schufa-Eintrag existiert. Banken lehnen in diesen Fällen grundsätzlich den Kontoantrag ab. Alternativ kann aber ein Schufa-freies Businesskonto genutzt werden. Dieses funktioniert allerdings nur auf Guthabenbasis.
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