Banner

Wer kann eigentlich die Kosten für das Geschäftskonto steuerlich absetzen? Für Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer gilt grundsätzlich, dass sämtliche Gebühren, die das Business-Konto betreffen, als Betriebskosten steuerlich absetzbar sind.

Während du als Arbeitnehmer lediglich eine Pauschale für Kontoführungsgebühren geltend machen kannst, bietet ein Firmenkonto weit mehr Möglichkeiten. Ausgaben für Giro- und Kreditkarten, Überweisungen ins Ausland, beleghaften Zahlungsverkehr und sogar Zinsen für Überziehungs- und Unternehmerkredite können in der Steuererklärung angegeben werden. Dennoch erfordert die Steuererklärung Aufmerksamkeit für kleine, jedoch entscheidende Details.

In diesem Beitrag wird detailliert dargestellt, welche Schritte Selbstständige und Freiberufler unternehmen sollten, um den Prozess korrekt und effizient zu gestalten.

Rotes Icon

Disclaimer: Unsere Ratgeber dienen der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr. Sie ersetzen keine professionelle Beratung. Bei individuellen Fragen ist es ratsam, einen Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren.

Geschäftskonto-Kosten steuerlich absetzen: das Wichtigste in Kürze

  • Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer und Kleinunternehmer haben die Möglichkeit, Ausgaben für ihr Geschäftskonto steuerlich zu berücksichtigen.

  • Dabei beschränkt sich die Absetzbarkeit nicht nur auf die Kontoführungsgebühren. Auch Kosten wie Gebühren für Girokarten, Kreditkarten, Kontoauszüge, beleghafte Überweisungen und Auslandsüberweisungen können geltend gemacht werden.

  • Diese Kontoführungsgebühren und ähnlichen Ausgaben fallen unter die Kategorie Betriebsausgaben. In der Anlage EÜR der Steuererklärung sind sie unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ aufzuführen.

  • Ebenfalls absetzbar sind Zinsen bei Nutzung des Kontokorrentkredits sowie Schuldzinsen für Unternehmerkredite, sofern diese explizit für betriebliche Belange aufgenommen wurden.

  • Obwohl für Freiberufler und Kleinunternehmer kein Geschäftskonto vorgeschrieben ist, nutzen viele ihr Privatkonto geschäftlich, was bei der Steuerabsetzung von Kontogebühren zu Problemen führen kann.

  • Für Kreditzinsen gilt ein Jahrespauschalbetrag von 2.050 €. Bei höheren Zinsen sind Belege erforderlich, was die Notwendigkeit einer strikten Trennung privater und geschäftlicher Konten betont.

  • Für eine reibungslose Steuerabwicklung sollten Selbstständige alle Belege rund um Kontoführung und über Kredite finanzierte Anschaffungen gründlich aufbewahren.

Wer ist berechtigt, Gebühren für ein Geschäftskonto steuerlich abzusetzen?

Ob verpflichtend oder nicht, die Aufwendungen für ein Geschäftsgirokonto sind steuerlich absetzbar. Dies gilt für:

  • Kleinunternehmer

  • Gewerbetreibende

  • Freiberufler

  • Solo-Selbstständige

  • Kapitalgesellschaften

Allerdings variieren die Bedingungen für das Absetzen dieser Kosten je nach individuellem Status, worauf wir nachfolgend näher eingehen werden.

Wo sind Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung anzugeben?

Arbeitnehmer können Kontoführungsgebühren pauschal mit 16 € über die Anlage N (Zeilen 46 bis 48) in ihrer Steuererklärung absetzen, ohne einen Nachweis erbringen zu müssen.

Ein Wort der Warnung für Unternehmer und Freiberufler, die ihre privaten Girokonten als kostenfreie Onlinekonten nutzen: Wenn keine Kontoführungsgebühren anfallen, dürfen diese auch nicht angegeben werden! Eine falsche Angabe, selbst über scheinbar geringfügige 16 €, kann bei einer Überprüfung als Betrug gewertet werden.

Was das Geschäftskonto betrifft, so erfassen Selbstständige und Freiberufler ihre Gewinne üblicherweise über die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird dementsprechend die Anlage EÜR verwendet. Unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ (Zeile 66) können sie dort auch sämtliche Gebühren, die das geschäftliche Bankkonto betreffen, absetzen.

Anlage EÜR 2020

Welche Gebühren sind bei einem Geschäftskonto steuerlich absetzbar?

Die Aufwendungen für ein Geschäftskonto zählen zu den Betriebsausgaben und können steuerlich berücksichtigt werden. Hierzu gehören nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern auch sämtliche weitere Kosten, die mit geschäftlichen Geldtransaktionen verbunden sind, wie:

  • Kontoführungsgebühren

  • Gebühren für beleghafte Buchungen

  • Aufwendungen für Transaktionen in Fremdwährungen, darunter Gebühren für Auslandsüberweisungen außerhalb des SEPA-Gebiets

  • Kosten für Girokarten

  • Kreditkartengebühren

  • Ausgaben für Kontoauszüge

  • Entgelte für Scheckeinreichungen

  • Kosten bei Bargeldeinzahlungen

All diese Posten können Unternehmer in ihrer Steuererklärung geltend machen, um ihre steuerliche Belastung entsprechend zu reduzieren.

Im Weiteren befassen wir uns damit, welche spezifischen Aspekte verschiedene Zielgruppen berücksichtigen müssen, um die Ausgaben ihres Geschäftskontos steuerlich geltend zu machen.

Kontoführungsgebühren

Je nach Geschäftstyp variieren die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kontoführungsgebühren. In der folgenden Tabelle findest du einen kompakten Überblick über die Bedingungen für Kleinunternehmer, Selbstständige, Freiberufler und Kapitalgesellschaften:

Zielgruppe

Hinweise zur Absetzung von Kontoführungs­gebühren

Klein­unternehmer

Bei ausschließlicher geschäftlicher Nutzung können die Kontoführungs­gebühren vollständig als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Selbstständige und Freiberufler

Kontoführungs­gebühren sind als Betriebsausgaben absetzbar. Bei Nutzung eines privaten Kontos für geschäftliche Zwecke müssen Einnahmen und Ausgaben separat aufgeschlüsselt werden, und es können nur anteilige Kosten abgesetzt werden. Eine strikte Trennung der Konten ist ratsam.

Unternehmen (UGs, GmbHs etc.)

Gesetzliche Pflicht zur Führung eines Firmenkontos. Kontoführungs­gebühren sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, da keine Vermischung mit privaten Finanzen stattfindet.

Kontokorrentkreditzinsen

Die Handhabung von Kontokorrentkreditzinsen in der Steuererklärung variiert je nach Unternehmensart. In der folgenden Übersicht wird detailliert dargestellt, welche Bedingungen für verschiedene Geschäftsformen gelten und wie du als Unternehmer davon profitieren kannst:

Zielgruppe

Möglichkeit zum Absetzen von Kontokorrent­kreditzinsen

Klein­unternehmer

Vollständige Absetzbarkeit der Zinsen, sofern sie betrieblich bedingt sind. Bei Mischkonten sind detaillierte Nachweise erforderlich, besonders wenn die Zinsen die 2.050 € Pauschale übersteigen. Ein separates Business-Konto ist empfehlenswert.

Selbstständige und Freiberufler

Zinsen sind problemlos vollständig absetzbar, wenn ein separates Businesskonto existiert. Bei Nutzung eines gemischten Kontos können bis zu 2.050 € pauschal abgesetzt werden, höhere Beträge erfordern detaillierte Nachweise.

Unternehmen (Kapital­gesellschaften)

Zinsen für Kontokorrentkredite sind vollständig und gebührenfrei absetzbar, da Privatentnahmen als Gewinn­ausschüttungen behandelt werden und eine klare Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Finanzen besteht.

Gruenes Icon

Tipp: Für mehr finanzielle Flexibilität bei regelmäßigen Engpässen könnte ein Geschäftskonto mit Kontokorrentkredit sinnvoll sein.

Kreditzinsen für Unternehmerkredite

Die Möglichkeit, Kreditzinsen steuerlich geltend zu machen, hängt von bestimmten Bedingungen ab, die je nach Art des Unternehmertums variieren. In der folgenden Übersicht wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen verschiedene Unternehmertypen Kreditzinsen absetzen können und welche Nachweise dafür erforderlich sind.

Zielgruppe

Bedingungen für den steuerlichen Abzug von Kreditzinsen

Klein­unternehmer

Kreditzinsen sind absetzbar, wenn sie eindeutig betrieblich bedingt sind. Detaillierte Nachweise über die Kreditverwendung sind erforderlich (z. B. für Geschäfts­investitionen).

Selbstständige und Freiberufler

Vollständiger Abzug von Kreditzinsen möglich, sofern die betriebliche Notwendigkeit nachgewiesen wird. Klare Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Konten empfohlen.

Unternehmen

Kreditzinsen sind vollständig absetzbar, sofern sie betrieblich begründet sind. Keine zusätzlichen Belege erforderlich, wenn das Business-Konto ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendet wird.

Gelbes Icon

Hinweis: Bewahre alle Belege zu Auto und den zugehörigen Kosten sowie sämtliche Belege über den Kredit und alle dazugehörigen Rechnungen sorgfältig auf, um sie bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können.

Können Selbstständige Buchhaltungssoftware von der Steuer absetzen?

Selbstständige stehen oft vor der Frage, ob sie die Kosten für ihre Buchhaltungssoftware (z. B. sevDesk) steuerlich geltend machen können. Die gute Nachricht: Ja, das ist möglich. Buchhaltungssoftware wird als notwendiges Arbeitsmittel angesehen, das für die ordnungsgemäße Führung und Verwaltung eines Geschäfts unerlässlich ist.

Die Kosten für die Buchhaltungssoftware können als Betriebsausgaben abgezogen werden, was letztlich das zu versteuernde Einkommen reduziert. Es ist jedoch ratsam, alle Belege sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt möglicherweise Nachweise oder eine Erklärung für die Notwendigkeit dieser spezifischen Ausgaben verlangen könnte.

Zusätzlich könnte die steuerliche Absetzbarkeit von der Art des Geschäfts und der jeweiligen steuerlichen Situation abhängen. Deshalb ist es auch empfehlenswert, bei Unklarheiten professionellen Rat von einem Steuerberater oder einem Fachmann einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bestimmungen korrekt befolgt werden.

Gelbes Icon

Hinweis: Die Anerkennung als Arbeitsmittel gilt sowohl für integrierte Buchhaltungssoftware als auch für separat erworbene Software. Es ist jedoch wesentlich, die geschäftliche Notwendigkeit nachzuweisen.

Kreditzinsen und Überentnahme: Wichtige Fakten

Kreditzinsen für betriebliche Zwecke, wie die Anschaffung neuer Büromöbel oder Maschinen, sind steuerlich absetzbar. Probleme entstehen, wenn Kredite für private Zwecke, beispielsweise für ein Auto, aufgenommen werden. Diese private Nutzung führt zu einer sogenannten Überentnahme, da mehr Geld entnommen als eingenommen wurde. Der Fiskus kontrolliert streng, ob Kredite vollständig betrieblichen Zwecken dienen.

Eine Überentnahme liegt vor, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, z. B., wenn bei einem Jahresumsatz von 50.000 € tatsächlich 80.000 € entnommen wurden. Dies ergibt eine Überentnahme von 30.000 €, zusätzlich zu 8.000 € betrieblichen Schuldzinsen. Der Unternehmer möchte die Zinsen der 30.000 € absetzen, doch das Gesetz begrenzt die absetzbaren Schuldzinsen auf einen Freibetrag von 2.050 €. Der Rest, in diesem Fall 1.200 €, kann wegen der 6%-Regel der Überentnahme nicht abgesetzt werden.

Diese Regelung wirkt sich auch auf folgende Geschäftsjahre aus. Eine hohe Überentnahme in einem Jahr kann zukünftige Möglichkeiten zur Zinsabsetzung beeinträchtigen.

Die Lösung liegt in der strikten Trennung privater und geschäftlicher Finanzen durch ein Geschäftskonto. Dies schafft klare Verhältnisse gegenüber dem Finanzamt und erleichtert die korrekte Zuordnung von Kosten.

Um Überentnahmen zu vermeiden und alle absetzbaren Zinsen geltend zu machen, ist die Beratung durch einen Steuerberater unerlässlich.

Rotes Icon

Achtung: Bewahre alle Belege und Rechnungen auf, um die Absetzbarkeit lückenlos belegen zu können.

Fazit

Die Kosten für ein Geschäftskonto sind für Selbstständige und Unternehmer in der Regel steuerlich absetzbar, da sie zu den Betriebsausgaben zählen. Dies umfasst sowohl die Kontoführungsgebühren als auch die Zinsen für eventuelle Überziehungen im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit. Es ist allerdings essenziell, geschäftliche und private Transaktionen strikt zu trennen, um die klare geschäftliche Notwendigkeit dieser Ausgaben nachweisen zu können.

Die ordnungsgemäße Führung des Businesskontos und das sorgfältige Aufbewahren aller relevanten Belege und Dokumente sind dabei grundlegend, um mögliche Rückfragen oder Zweifel seitens des Finanzamts effektiv adressieren zu können.

Letztlich trägt ein dediziertes Firmenkonto nicht nur zur Übersichtlichkeit der finanziellen Aspekte bei, sondern erleichtert auch die steuerliche Handhabung und die jährliche Steuererklärung.

FAQ

Sind die Kosten für ein Geschäftskonto steuerlich absetzbar?

Wie kann ich nachweisen, dass die Kosten geschäftlich bedingt sind?

Was gehört zu den absetzbaren Kosten eines Firmenkontos?

Müssen spezielle Bedingungen erfüllt sein, um die Kosten absetzen zu können?

Kann ich die Kosten für mein privates und Businesskonto gemeinsam absetzen?

Sind auch Zinsen für Überziehungen des Geschäftskontos absetzbar?

Kann ich auch Kosten für internationale Transaktionen absetzen?

Gibt es einen Pauschalbetrag, den ich für mein geschäftliches Konto absetzen kann?

Wie behandelt das Finanzamt Pauschalgebühren für Geschäftskonten?

Welche Fehler sollte ich vermeiden, wenn ich Geschäftskontokosten absetze?

Kommentare Icon

Wie sieht es bei dir mit dem Absetzen deines Geschäftskontos von der Steuer aus? Nutzt du noch dein privates Konto für geschäftliche Zwecke? Wir sind gespannt auf deine Kommentare!

4.7 von 5 aus 85 Bewertungen

Mit umfangreicher Erfahrung in Finance & Accounting biete ich zusammen mit unserem Redaktionsteam auf Geschaeftskonten24.net wertvolle Ratschläge und tiefgreifende Analysen zu verschiedenen Geschäftskonten, um anderen bei der Auswahl des optimalen Businesskontos zu helfen. Unser Ziel ist es, eine zuverlässige und informative Ressource für alle Geschäftskunden zu sein.

Hinterlasse einen Kommentar
*Pflichtfeld
0 Kommentare
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen