Die Pfändung des Geschäftskontos ist eine Situation, die du unbedingt vermeiden möchtest, da sie eine ernsthafte Bedrohung für die unternehmerische Existenz darstellt. In einem solchen Fall wird das Guthaben auf dem Konto eingefroren, was zu erheblichen Liquiditätsproblemen führt und den Geschäftsbetrieb stark beeinträchtigen kann.
Es ist daher von größter Bedeutung, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um es gar nicht erst zu einer Pfändung kommen zu lassen. Rechnungen sollten immer pünktlich bezahlt werden, und bei Rückständen ist es wichtig, proaktiv den Kontakt mit dem Zahlungspartner zu suchen, um mögliche Lösungen zu diskutieren.
In diesem Beitrag erhältst du wertvolle Tipps zur Kontopfändung, speziell bei Geschäftskonten. Du erfährst, wie du bei einer drohenden Pfändung reagieren und effektive Schadensbegrenzung betreiben kannst.
Tipp: Eine Schuldnerberatung kann helfen, einer Schuldenfalle zu entkommen. Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich bietet die Chance, schneller schuldenfrei zu werden.
Geschäftskonto-Pfändung: das Wichtigste in Kürze
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Geschäftskonten unterliegen, genau wie persönliche Girokonten, dem Risiko einer Kontopfändung.
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Bevor eine Pfändung stattfinden kann, müssen Gläubiger mehrere Schritte unternehmen: Sie müssen Zahlungserinnerungen senden, ein Mahnverfahren initiieren und schließlich einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss erwirken.
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Durch den Pfändungsbeschluss informiert, friert die Bank das Kontoguthaben ein, wodurch der Kontoinhaber keinen Zugriff mehr auf seine Mittel hat, und ermöglicht es dem Gläubiger, ausstehende Beträge einzuziehen.
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Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) wird dringend empfohlen, um sicherzustellen, dass Gelder bis zu einem Grundfreibetrag von 1.402,28 € (bis zum 30.06.2023 sind es 1.330,16 €) vor Pfändung geschützt sind.
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Betroffene haben nach einer Pfändung vier Wochen Zeit, ihr Geschäftskonto in ein P-Konto umzuwandeln.
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Da jede Person nur ein P-Konto führen darf, muss sorgfältig entschieden werden, ob das private oder das Geschäftskonto diesen Schutz erhalten soll.
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P-Konten stehen ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung; juristische Personen wie UGs oder GmbHs sind hiervon ausgeschlossen.
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Ein Kontowechsel stellt eine häufig genutzte und ratsame Strategie dar, um den Folgen einer Pfändung entgegenzuwirken.
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Banken sind verpflichtet, auf Anfrage ein neues P-Konto zu eröffnen, allerdings besteht kein automatisches Recht darauf, ein vorhandenes Konto umzuwandeln.
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Um sicherzustellen, dass Betriebskosten weiterhin gedeckt sind, kann der Pfändungsfreibetrag durch einen entsprechenden Antrag beim Gericht erhöht werden.
Kann ein Geschäftskonto gepfändet werden?
Eine Pfändung kann jedes Konto treffen, und Geschäftskonten sind keine Ausnahme, insbesondere wenn auf Mahnungen und Mahnbescheide nicht reagiert wird. Nachdem ein Gläubiger einen rechtsgültigen Titel erlangt hat, besteht die Möglichkeit, dass das gesamte Kontoguthaben zur Schuldentilgung herangezogen wird. Dies hat zur Folge, dass die Bank keine Auszahlungen mehr tätigt und ausstehende Rechnungen unberührt bleiben, was eine Kette von Komplikationen nach sich zieht.
Im Falle einer Unternehmenskontopfändung wird ein spezifischer Prozess in Gang gesetzt. Zahlt ein Unternehmer eine Rechnung nicht und bleiben Mahnbescheid sowie Gerichtsurteil ohne Folgen, kann der Gläubiger eine Pfändungsverfügung erlassen. Im Extremfall bedeutet dies, dass das gesamte Guthaben auf dem Geschäftskonto beschlagnahmt wird.
Einmal mit einem Vollstreckungstitel ausgestattet, darf der Gläubiger die Bank des Schuldners direkt kontaktieren. Er kann die Einziehung von Geldern veranlassen, bis die gesamte Schuld beglichen ist, während das Konto für den Schuldner unzugänglich bleibt. Dies verbietet nicht nur Geldabhebungen, sondern verhindert auch jegliche Überweisungen, wodurch sich die finanziellen Schwierigkeiten potenzieren, da auch andere Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können.
Nachdem ein Pfändungsbeschluss erfolgreich beantragt wurde, wird dieser unmittelbar an die Bank des Schuldners übermittelt. Die gepfändeten Beträge auf dem Geschäftskonto werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Beschlagnahme an den Gläubiger überwiesen. Dieser Zeitraum ist oft entscheidend, da Unternehmen in dieser Phase aktiv Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen sollten.
Was kann ich tun, wenn mein Firmenkonto gepfändet wurde?
Wenn dein Firmenkonto gepfändet wurde, ist schnelles und strategisches Handeln gefragt. Optimalerweise sollte man es vermeiden, überhaupt in eine solche Situation zu geraten. Unbeachtete Mahnbescheide führen schnell zur Eskalation; daher ist es ratsam, proaktiv mit dem Gläubiger in Kontakt zu treten und möglicherweise eine Ratenzahlung zu vereinbaren, bevor die Dinge außer Kontrolle geraten.
Sollte die Pfändung bereits in Kraft getreten sein, bietet das Gesetz Schutzmaßnahmen. Eine wesentliche Option ist die Umwandlung deines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gemäß § 850k ZPO. Diese Maßnahme schützt dein Guthaben bis zum Grundfreibetrag von momentan 1.402,28 €. Dieser Betrag dient der Sicherung deines Lebensunterhalts und ist selbst vor Zugriffen durch das Finanzamt geschützt.
Es ist wichtig, diese Schritte zeitnah zu veranlassen, um finanzielle Mittel für den grundlegenden Geschäftsbetrieb und persönliche Bedürfnisse sicherzustellen.
Wenn dein Konto gepfändet wurde, gibt es mehrere Schritte, die du unternehmen kannst, um deine finanzielle Situation zu schützen und zu verbessern:
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Umwandlung in ein P-Konto: Als Freiberufler oder Selbstständiger solltest du dein Geschäftskonto umgehend in ein P-Konto umwandeln. Dies schützt einen monatlichen Grundfreibetrag von 1.402,28 € vor Pfändung, der für lebensnotwendige Bedürfnisse vorgesehen ist.
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Anhebung der Pfändungsfreigrenze: Stelle einen Antrag beim zuständigen Gericht, um die Pfändungsfreigrenze anzuheben. Dies ist notwendig, um Löhne und laufende Betriebskosten weiterhin zahlen zu können.
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Eröffnung eines neuen Kontos: Es kann sinnvoll sein, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, die keine Verbindungen zu deiner aktuellen Bank hat.
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Umstellung der Geldeingänge: Veranlasse, dass zukünftige Geldeingänge auf das neue Konto erfolgen. Dies ermöglicht es dir, je nach Geldeingängen, Rücklagen für die Schuldentilgung zu bilden.
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Verwaltung von Überweisungen: Nutze das neue P-Konto für wichtige Überweisungen. Achte darauf, dass Zahlungen nicht direkt an Gläubiger fließen, da diese sonst von deinem neuen Konto erfahren und Pfändungsmaßnahmen einleiten könnten.
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Signal an Gläubiger: Wenn Gläubigerabbuchungen auf dem alten Konto fehlschlagen, zeigt dies, dass du die Entschuldung ernst nimmst. Dies könnte Gläubiger dazu bewegen, eventuell auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten.
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Vorbereitung auf zukünftige Maßnahmen: Das neue Konto schützt dich nicht ewig. Wenn die Forderungen berechtigt sind, können Pfändungen wieder beginnen. Die gewonnene Zeit sollte genutzt werden, um einen außergerichtlichen Schuldenvergleich vorzubereiten, der es dir ermöglicht, innerhalb von drei bis fünf Jahren schuldenfrei zu sein und möglicherweise eine Insolvenz zu vermeiden.
Wie viel darf gepfändet werden?
Die Höhe der Pfändung variiert, je nachdem, ob das Geschäftskonto ein normales Konto oder ein P-Konto ist. Bei einem regulären Konto kann theoretisch das gesamte Guthaben gepfändet werden, während beim P-Konto ein Pfändungsfreibetrag von 1.178,59 € gilt. Bei einem Kontostand von 2.000 € bedeutet dies, dass maximal 821,41 € gepfändet werden dürfen, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Die Dauer einer Kontopfändung kann variieren und von einer einmaligen Zahlung bis zu jahrelangen Abzahlungen reichen, abhängig von der Schuldenhöhe. Es ist ratsam, auf dem Geschäftskonto stets nur den Betrag des Grundfreibetrags zu belassen, um finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt zu gewährleisten.
Grundfreibetrag erhöhen – so funktioniert es!
Wenn du Unterhaltsverpflichtungen hast, besteht die Möglichkeit, deinen Grundfreibetrag, der momentan bei 1.402,28 € liegt, zu erhöhen. Es ist essenziell, dass du als Selbstständiger weiterhin deine laufenden Betriebskosten, wie Büromiete, Steuern, Gehälter und sonstige Ausgaben, bestreiten kannst. Das Gesetz schützt dich in diesem Rahmen, denn laut § 850f und 850i ZPO darf eine Kontopfändung nicht zur Aufgabe deiner geschäftlichen Aktivitäten führen.
Es ist daher wichtig, proaktiv zu handeln und einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen. Erst wenn dieser Schritt erfolgt und deine laufenden Verbindlichkeiten geregelt sind, erhält der Gläubiger Zugriff auf weitere Geldmittel. Dieses Vorgehen schützt nicht nur deine finanzielle Existenz, sondern auch die Fortführung deiner Geschäftstätigkeit.
Sonderfall: Kontopfändung durch das Finanzamt
Wenn das Finanzamt Kontopfändungen bei einem Geschäftskonto durchführt, benötigt es nicht den herkömmlichen Pfändungsbeschluss. Ein Steuerbescheid genügt bereits, um einen Vollstreckungstitel zu erlangen, vorausgesetzt, der Schuldner hat auf Mahnungen und gesetzte Fristen nicht reagiert.
Gebühren bei Kontopfändung – Was sagt das Gesetz?
Es gibt Berichte, dass Banken in der Vergangenheit Gebühren für die Durchführung von Kontopfändungen erhoben haben. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) ist dies jedoch nicht rechtens. Banken dürfen Gebühren nur dann erheben, wenn du als Kunde explizit einen Auftrag für eine bestimmte Dienstleistung erteilt hast. Eine Kontopfändung muss gesetzlich gesehen kostenfrei für den Kontoinhaber durchgeführt werden.
Möglichkeit zur Aufhebung der Kontopfändung
Als betroffener Schuldner hast du nicht die Befugnis, eine Kontopfändung selbst rückgängig zu machen. Lediglich der Gläubiger hat die Möglichkeit, die Aufhebung einer Kontopfändung zu beantragen oder die Pfändung als ruhend zu markieren. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn zwischen Gläubiger und Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wird. In einem solchen Fall bleibt die Pfändung so lange ruhend, bis die gesamte Forderung beglichen ist. Anschließend wird die Kontopfändung offiziell aufgehoben.
Unrechtmäßige Kontopfändung: Welche Schritte sind zu unternehmen?
Eine Kontopfändung ist nur dann rechtmäßig, wenn der Gläubiger alle gesetzlich erforderlichen Verfahrensschritte befolgt und über einen gültigen Vollstreckungstitel oder einen Pfändungsbeschluss verfügt.
Kommt es dennoch vor, dass Kontopfändungen ohne rechtliche Grundlage, etwa durch nicht existierende Forderungen, durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. In solchen Fällen kann der vermeintliche Schuldner einen Antrag bei Gericht oder der Vollstreckungsbehörde stellen, um die unrechtmäßige Pfändung rückgängig zu machen.
Kontopfändung und ihre Auswirkungen auf die Schufa
Jede Kontopfändung stellt ein Negativmerkmal in der Schufa dar und beeinträchtigt somit den Bonitätsscore des Betroffenen.
Auch die Umwandlung eines Geschäftskontos in ein P-Konto wird der SCHUFA gemeldet, jedoch wirkt sich diese Maßnahme nicht negativ auf die Bonität aus. Diese Meldung dient lediglich dazu, den Missbrauch durch die Führung mehrerer P-Konten zu verhindern.
Pfändungsmöglichkeiten bei Selbstständigen
Für Selbstständige, die keine Vorsorge getroffen und kein P-Konto eingerichtet haben, besteht das Risiko, dass Gläubiger im Falle einer Pfändung Zugriff auf das komplette Guthaben des Geschäftskontos erhalten.
Um solch eine prekäre Lage zu vermeiden, sollten Mahnbescheide niemals ignoriert und möglichst frühzeitig Ratenzahlungsvereinbarungen mit Gläubigern getroffen werden. Viele Gläubiger sind zu solchen Vereinbarungen bereit, um langwierige und kostenintensive Vollstreckungsverfahren zu vermeiden.
Ist eine Pfändung des GmbH-Kontos möglich?
Eine Pfändung kann auch ein GmbH-Konto betreffen und stellt das Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Nach der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wird eine Kontopfändung meist unumgänglich. In dieser Notlage sollte der Geschäftsführer proaktiv sein und versuchen, Zahlungseingänge auf ein anderes Konto zu verlegen.
Während Einzelunternehmer relativ einfach ein neues Konto eröffnen können, müssen Geschäftsführer einer GmbH oder UG zügig ein alternatives Geschäftsgirokonto einrichten.
Achtung: Es ist strafbar, Gelder auf private Konten umzuleiten, da dies Untreue und Steuerhinterziehung darstellt. Auch die Nutzung eines „geheimen“ Firmenkontos als Rücklage ist riskant und kann bei einer eidesstattlichen Versicherung problematisch werden.
Der Ablauf einer Geschäftskontopfändung: Schritt für Schritt erklärt
Wenn ein Schuldner seine Zahlungen nicht leistet, stellt die Kontopfändung für den Gläubiger oft die effektivste Methode dar, seine Forderungen durchzusetzen.
Die Kontopfändung ist ein Teil der Zwangsvollstreckung und folgt einem rechtlichen Verfahren, das bestimmte Voraussetzungen erfordert. Der Gläubiger kann nicht eigenmächtig handeln und sofort zur Zwangsvollstreckung schreiten.
Der Prozess beginnt mit dem Erlangen eines Vollstreckungstitels, der beispielsweise als Vollstreckungsbescheid oder gerichtliches Urteil vorliegen kann. Dieses Dokument berechtigt den Gläubiger offiziell, zwangsvollstreckende Maßnahmen, einschließlich der Kontopfändung, einzuleiten. Ohne einen solchen Titel ist keine rechtsgültige Pfändung möglich.
Der Ablauf einer Kontopfändung: Ein Überblick in fünf Schritten
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Vollstreckungstitel und Antragstellung: Auf Grundlage eines Vollstreckungstitels stellt der Gläubiger einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht, um die Pfändung des Geschäftskontos in die Wege zu leiten.
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Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Das Gericht bzw. der zuständige Rechtspfleger reagiert auf diesen Antrag, indem es einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlässt.
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Zustellung des Pfändungsbeschlusses: Dieser Beschluss wird dem Schuldner offiziell zugestellt, um ihn über die Pfändung zu informieren.
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Benachrichtigung und Anweisung der Bank: Parallel dazu erhält die Bank des Schuldners den Pfändungsbeschluss und ist ab diesem Zeitpunkt rechtlich dazu verpflichtet, sämtliche Auszahlungen an den Schuldner einzustellen. Dies umfasst auch die Nutzung von Karten für Abhebungen.
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Weiterleitung des Guthabens an den Gläubiger: Die Bank ist verpflichtet, vorhandenes Guthaben und zukünftige Zahlungseingänge direkt an den Gläubiger zu überweisen. Bei einem P-Konto beschränkt sich die Pfändung auf Beträge über dem Selbstbehalt, um den Grundbedarf des Schuldners zu gewährleisten.
Wie lange dauert die Kontopfändung?
Eine Kontopfändung ist an ein bestimmtes Verfahren gebunden, das Zeit in Anspruch nimmt.
Zunächst muss der Gläubiger die offenen Forderungen anmahnen und ein gerichtliches Mahnverfahren initiieren. Schon die Erstellung des Mahnbescheids kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Anschließend hat der Schuldner eine Frist von zwei Wochen, um zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Bleibt dies aus, folgt die Erwirkung eines Vollstreckungstitels durch das Gericht. Die Ausstellung dieses Titels kann, abhängig von der Gerichtsauslastung, zwischen einer und vier Wochen variieren.
Die Dauer der Kontopfändung selbst ist nicht pauschal bestimmbar. Sie hängt von Faktoren wie dem vorhandenen Kontosaldo, den monatlichen Zahlungseingängen und der Gesamtschuldensumme ab. Das Spektrum der Dauer bewegt sich zwischen wenigen Wochen bis hin zu mehreren Jahren.
Was ist bei einem drohenden Insolvenzverfahren zu beachten?
Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden bestehende Pfändungen von Gläubigern unwirksam. Eine individuelle Zwangsvollstreckung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Interessant ist, dass eine Kontopfändung unter bestimmten Umständen rückwirkend unwirksam wird, also für die Zeit vor der offiziellen Eröffnung des Verfahrens. Dies betrifft Fälle, in denen der Gläubiger seinen Vollstreckungsantrag im Monat vor dem Insolvenzantrag gestellt hat, bekannt als Rückschlagsperre. Mit Beginn des Insolvenzverfahrens sind sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass Schuldner wieder freien Zugriff auf ihr Kontoguthaben oder Zahlungseingänge haben. Vielmehr fällt das pfändbare Guthaben dem Insolvenzverwalter zu, was für den Schuldner den Vorteil birgt, dass dieses Geld zur Gesamtmasse hinzukommt und somit zur Reduzierung der Gesamtschulden beiträgt.
Achtung: Vor dem Insolvenzantrag ein P-Konto zu eröffnen, kann sinnvoll sein, da deine Hausbank bei Kenntnis deiner Insolvenzpläne dein Konto fristlos kündigen und schließen kann, insbesondere nach Geldeingängen.
Firmenkonto trotz Pfändung eröffnen – ist das möglich?
Ja, trotz einer Pfändung bleibt die Möglichkeit, ein neues Geschäftskonto zu eröffnen. Der Kontowechsel gehört zu den gängigen Strategien, um die finanzielle Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Wenn kein P-Konto vor der Pfändung eingerichtet wurde, besteht immer noch die Chance, dies nachzuholen und Zahlungseingänge dorthin zu verlagern.
Ein kritischer Punkt ist die Wahl der Bank: Das neue Konto sollte bei einer Institution eröffnet werden, die keine Verbindungen zu Ihrer aktuellen Bank hat. Beispielsweise könnte eine Pfändung bei der Commerzbank durch interne Verrechnungen zu Problemen mit einem neuen Konto bei der comdirect führen.
Auch wenn die geschäftliche Lage positiv ist, kann die Einrichtung eines P-Kontos eine kluge Vorsichtsmaßnahme sein. Wichtig ist die Wahl eines Geschäftskontos ohne Schufa, da Pfändungen zu negativen Schufa-Einträgen führen.
Man könnte sich fragen, ob nicht die generelle Führung eines Geschäftskontos als P-Konto sinnvoll wäre. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass gesetzlich nur ein P-Konto pro Person erlaubt ist, sei es privat oder geschäftlich. Unsere Empfehlung neigt dazu, ein Geschäftskonto als P-Konto einzurichten, besonders wenn absehbar ist, dass eine Pfändung droht.
In manchen Situationen könnte es ebenfalls ratsam sein, ein privates Konto als P-Konto zu führen, abhängig von den individuellen Schuldenverhältnissen. Es gibt keine allgemeingültige Regelung, daher ist eine individuelle Bewertung essentiell.
Laut unserer Recherche besteht die Möglichkeit, bei einigen Anbietern ein Geschäftskonto als P-Konto ohne Bonitätsprüfung zu eröffnen:
Wichtig: Bei einer Kontopfändung sind zwei Beschlüsse entscheidend. Der Pfändungsbeschluss friert das Konto ein, sodass der Schuldner nur bis zum Freibetrag darauf zugreifen kann. Der Überweisungsbeschluss erlaubt es dem Gläubiger, direkt vom Konto des Schuldners zu pfänden.
Geschäftskonto in ein P-Konto umwandeln: So geht es!
Banken sind gesetzlich verpflichtet, auf Antrag ein Girokonto – einschließlich Geschäftskonten natürlicher Personen – in ein P-Konto zu überführen. Für diesen Service dürfen sie keine Gebühren erheben.
Allerdings besteht bei Neueröffnungen kein Anspruch auf ein P-Konto. Da man nur ein P-Konto unterhalten darf, muss sorgfältig entschieden werden, ob das private oder geschäftliche Konto diese Schutzfunktion erhalten soll. Gläubiger haben nämlich Zugriff auf beide Kontenarten!
Wer kann ein P-Konto einrichten lassen?
Ein P-Konto ist ausschließlich für natürliche Personen vorgesehen, dazu zählen Freiberufler und Solo-Selbstständige. Juristische Personen wie eine GmbH oder UG sind davon ausgeschlossen, auch bei der Neueröffnung eines Geschäftskontos.
Wichtig: Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Als Freelancer steht man vor der Wahl, dieses Konto entweder für den privaten oder geschäftlichen Bereich zu nutzen. Gläubiger können versuchen, auf beiden Konten Forderungen durchzusetzen. Daher sollte man sorgfältig abwägen, welche Kontoart den Pfändungsschutz erhalten soll.
Welche Unternehmensformen dürfen ein Pfändungsschutzkonto eröffnen?
Das P-Konto steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Folgende Unternehmensformen sind daher von der Möglichkeit, ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen, ausgeschlossen:
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eingetragene Vereine (e. V.)
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Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
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alle Formen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
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eingetragene Genossenschaften (eG)
Diese Regelung unterstreicht, dass der Pfändungsschutz gezielt für Individuen und nicht für juristische Strukturen oder Gesellschaften konzipiert wurde.
P-Konto-Bescheinigung – was hat es damit auf sich?
Die P-Konto-Bescheinigung ist ein entscheidendes Dokument, um die Pfändungsfreigrenze zu erhöhen, insbesondere für Freiberufler, die ein Konto sowohl für private als auch berufliche Zwecke nutzen. Diese Bescheinigung wird relevant, wenn Unterhaltspflichten vorliegen, wie für Kinder oder nicht berufstätige Ehepartner, da sie die Freigrenze entsprechend erhöht.
Die Familienkasse kann eine solche Bescheinigung kostenlos ausstellen, die aufzeigt, wie viel Kindergeld auf dem Konto eingeht, wodurch sich der Freibetrag erhöht. Für Selbstständige, die finanzielle Unterstützung erhalten, stellt das Jobcenter eine P-Konto-Bescheinigung aus, die die gezahlten Leistungen dokumentiert.
Auch anerkannte Schuldnerberatungsstellen sind berechtigt, eine solche Bescheinigung auszustellen und können zudem wertvolle Hilfe anbieten, insbesondere wenn die Schuldenlast erdrückend ist. Hier kann ein Weg zur finanziellen Stabilisierung erarbeitet werden. Zusätzlich dürfen Rechtsanwälte diese Bescheinigungen gegen ein Entgelt ausstellen.
Wichtig: Die P-Konto-Bescheinigung ist ein unverzichtbares Instrument, um den Zugriff auf lebenswichtige Finanzmittel trotz Pfändung zu sichern.
Tipp: Überprüfe jährlich das Ablaufdatum deiner P-Konto-Bescheinigung, um rechtzeitig eine neue zu beantragen und unerwartete Pfändungen zu vermeiden.
Kontokorrentkredit und Unternehmerkredit trotz Pfändung: Ist das möglich?
Während einer Kontopfändung bleibt ein vorhandener Kontokorrentkredit unberührt, ist jedoch für den Unternehmer oder Selbstständigen nicht zugänglich. Nach der Pfändung könnte die Bank diesen Kredit wegen schlechter Bonität sogar streichen.
Das Einreichen eines Kreditantrags während einer Pfändung ist nicht untersagt, doch die Erfolgsaussichten sind äußerst gering. Nur mit umfangreichen zusätzlichen Sicherheiten oder Bürgschaften könnte ein Kredit in Betracht kommen. Eine allgemeingültige Regel gibt es nicht, daher ist es entscheidend, die individuelle Situation direkt mit der Bank zu besprechen.
Wichtig: Bei Nichterfüllung der Ratenzahlungsvereinbarungen kann der Gläubiger erneut eine Kontopfändung durch die Bank einleiten.
Fazit
Die Bewältigung einer Geschäftskonto-Pfändung erfordert umfassendes Verständnis und strategisches Handeln. Die sofortige Umwandlung in ein P-Konto ist essenziell, um finanzielle Grundlagen und den laufenden Betrieb zu schützen, wobei dies ausschließlich für natürliche Personen anwendbar ist. Es ist wichtig, eine solide Beziehung zur Bank aufrechtzuerhalten, besonders wenn es um die Möglichkeiten von Krediten geht.
Die Einhaltung der Pfändungsfreigrenzen und die Notwendigkeit einer P-Konto-Bescheinigung dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Eine proaktive Herangehensweise, möglicherweise mit professioneller Rechts- oder Schuldnerberatung, ist entscheidend, um die finanzielle Stabilität wiederherzustellen. In einer Pfändungssituation sind schnelle und fundierte Entscheidungen unerlässlich.
FAQ
Kann ein Geschäftskonto gepfändet werden?
Ja, ein Geschäftskonto kann definitiv gepfändet werden. Wenn ein Unternehmen Schulden hat, die es nicht begleichen kann, darf der Gläubiger eine Pfändung des Geschäftskontos beantragen, um die geschuldeten Beträge einzuziehen. Dies kann ernsthafte Auswirkungen auf die Liquidität und Betriebsführung des Unternehmens haben. Deshalb ist es wichtig, Schulden proaktiv zu managen und bei finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig Lösungen zu suchen.
Was passiert bei einer Geschäftskonto-Pfändung?
Bei einer Geschäftskonto-Pfändung wird der Zugriff auf die Kontomittel beschränkt. Der Kontoinhaber kann nicht mehr frei über das Guthaben verfügen, da die Bank einen bestimmten Betrag für den Gläubiger reservieren muss. Dies betrifft sowohl laufende Einnahmen als auch das aktuell verfügbare Guthaben. Oft führt dies zu erheblichen Betriebsunterbrechungen, da beispielsweise laufende Kosten oder Gehälter nicht mehr gezahlt werden können. Um die Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten, ist es dringend erforderlich, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, etwa Verhandlungen mit dem Gläubiger oder die Umstellung auf ein P-Konto.
Was sollte ich sofort tun, wenn mein Business-Konto gepfändet wird?
Sobald du von der Pfändung erfährst, solltest du umgehend dein Business-Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Dadurch werden dein Grundfreibetrag und somit lebensnotwendige Finanzen geschützt.
Kann ich während der Pfändung weiterhin Geschäfte tätigen?
Ja, allerdings mit Einschränkungen. Der Zugriff auf finanzielle Mittel über den Grundfreibetrag hinaus ist begrenzt, was die operative Flexibilität möglicherweise einschränkt. Die Umwandlung in ein P-Konto ist daher essenziell.
Darf die Bank mein Konto ohne meine Zustimmung sperren?
Ja, im Falle einer Pfändung kann die Bank dein Konto sperren, insbesondere wenn kein P-Konto besteht. Dies dient dazu, die Forderungen des Gläubigers zu sichern.
Wie viel darf der Gläubiger vom Firmenkonto pfänden?
Die Höhe des pfändbaren Betrags auf dem Firmenkonto hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Einkommen und bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Freibeträge. Grundlegend darf der Gläubiger jeden Betrag über dem Selbstbehalt, der das physische und sozioökonomische Existenzminimum des Schuldners sichert, pfänden. Aktuell liegt dieser Grundfreibetrag bei 1.252,64 € monatlich, aber er kann je nach familiärer und finanzieller Situation des Schuldners angepasst werden. Die spezifischen Regelungen finden sich in den §§ 850c und weiteren der Zivilprozessordnung (ZPO). Es ist wichtig, eine genaue Berechnung vorzunehmen, da auch laufende Betriebskosten und Mitarbeitergehälter berücksichtigt werden müssen. Bei Unsicherheiten sollte professioneller Rat eingeholt werden.
Was kann bei Selbstständigen gepfändet werden?
Bei einer Pfändung müssen Selbstständige besonders auf den gesetzlich festgelegten Freibetrag achten, der aktuell bei 1.252,64 € pro Monat liegt. Dieser Betrag soll das Existenzminimum sichern. Wichtig ist, dass trotz Pfändung die Deckung laufender Betriebskosten sowie die Auszahlung von Mitarbeitergehältern gewährleistet sein muss. Dies ist in den §§ 850f und 850i der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert. Darüber hinausgehende Guthaben können grundsätzlich von Gläubigern gepfändet werden, es sei denn, es bestehen weitere gesetzliche Ausnahmen oder Schutzregelungen.
Wie kann ich den Grundfreibetrag erhöhen lassen?
Den Grundfreibetrag kannst du unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen lassen. Hierfür ist eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung erforderlich, die du bei verschiedenen autorisierten Stellen wie einer Schuldnerberatung, einem Rechtsanwalt oder einer Behörde erhalten kannst. Diese Bescheinigung bestätigt deine persönlichen Umstände, die eine Anpassung des Freibetrags rechtfertigen, unter anderem Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen. Die erhöhten Freibeträge gelten für diverse Lebenssituationen, etwa wenn du für Kinder oder andere dir gegenüber unterhaltspflichtige Personen sorgen musst. Nachdem du die Bescheinigung erhalten hast, musst du sie bei deiner Bank vorlegen. Die Bank ist dann verpflichtet, den Freibetrag entsprechend anzupassen. Es ist ratsam, sich im Zuge dieses Prozesses auch beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen und Dokumente korrekt vorgelegt werden.
Kann ich ein neues Firmenkonto trotz Pfändung eröffnen?
Es ist möglich, aber oft kompliziert. Viele Banken zögern, Kunden mit laufenden Pfändungen aufzunehmen. Du müsstest deine individuelle Situation mit der Bank besprechen und alternative Lösungen wie ein Firmenkonto ohne SCHUFA suchen.
Wie wirkt sich eine Kontopfändung auf meine Kreditwürdigkeit aus?
Eine Kontopfändung kann deine Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen, da sie oft mit negativen SCHUFA-Einträgen einhergeht. Dies kann zukünftige Finanzierungen, Verträge und möglicherweise Geschäftsbeziehungen erschweren.
Ist es möglich, mit Gläubigern über die Pfändung zu verhandeln?
Absolut. Es ist oft ratsam, direkt mit Gläubigern zu kommunizieren, um mögliche Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen oder die Pfändung ganz aufzuheben, falls du die ausstehenden Beträge begleichen kannst.
Können Gläubiger auch auf meine privaten Konten zugreifen?
Ja, wenn du als Einzelunternehmer tätig bist, gibt es keine klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen, wodurch auch private Konten von einer Pfändung betroffen sein können.
Kann man aus einem Geschäftskonto ein P-Konto machen?
Ja, die Umwandlung eines Geschäftskontos in ein P-Konto ist möglich. Wenn du als natürliche Person agierst, zum Beispiel als Einzelunternehmer oder Freiberufler, kannst du dein Geschäftskonto schützen, indem du es in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandelst. Für juristische Personen, wie GmbHs oder UGs, ist diese Option nicht verfügbar, da das P-Konto ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten ist. Diese Umwandlung muss bei der Bank beantragt werden, bei der das Konto geführt wird. Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Änderung vorzunehmen und darf hierfür keine Gebühren erheben. Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Kontoinhaber nur ein P-Konto führen darf. Daher muss sorgfältig abgewogen werden, welches Konto (privat oder geschäftlich) diesen Schutz erhalten soll. Nach der Umwandlung sind die Guthaben bis zu einem gewissen Grundfreibetrag vor Pfändungen geschützt.
Wie kann ich mein Einkommen schützen, wenn mein Businesskonto gepfändet wird?
Die beste Strategie ist die Umwandlung deines Kontos in ein P-Konto, um deinen finanziellen Grundbedarf zu sichern. Darüber hinaus solltest du eine genaue Buchführung vornehmen und möglicherweise eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
Kann eine Pfändung rückgängig gemacht werden?
Eine Pfändung kann rückgängig gemacht werden, wenn die Schulden vollständig beglichen werden oder wenn der Gläubiger und der Schuldner eine alternative Vereinbarung treffen. Es ist wichtig, in solchen Fällen rechtsanwaltlichen Rat und eine offizielle Bestätigung der Schuldentilgung zu erhalten.
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Mit umfangreicher Erfahrung in Finance & Accounting biete ich zusammen mit unserem Redaktionsteam auf Geschaeftskonten24.net wertvolle Ratschläge und tiefgreifende Analysen zu verschiedenen Geschäftskonten, um anderen bei der Auswahl des optimalen Businesskontos zu helfen. Unser Ziel ist es, eine zuverlässige und informative Ressource für alle Geschäftskunden zu sein.
Ich wusste nicht, dass es ein Pfändungsschutzkonto existiert. Ich bin ein Freiberufler und es kann eine gute Möglichkeit für mich, sich selbst gegen zukünftige Probleme zu schützen. Gut, dass in meinem Fall dieses Konto erlaubt ist. Vielen Dank für die Information!
Hallo Adrian,
vielen Dank für deinen Kommentar. Wir freuen uns immer, wenn unsere Tipps bei unseren Lesern in Resonanz gehen und ihnen echte Mehrwerte für den beruflichen Alltag bieten. Hast du denn dein Geschäftskonto bereits in ein P-Konto umgewandelt? Das erlaubt dir der Gesetzgeber, denn als Freiberufler oder Selbstständiger bleibst du eine natürliche Person. Juristische Personen wie GmbH oder UG haben diese Möglichkeit nicht.
Es gibt aber Situationen, in denen wir dazu raten, genau zu prüfen, ob das Businesskonto zum P-Konto werden soll. Der Hintergrund: Jeder darf von Gesetzes wegen nur ein P-Konto führen. Das ist entweder dein Business Konto als Freiberufler oder dein privates Girokonto. Frage dich daher, welches Konto du lieber schützen möchtest. Denn sobald dein Geschäftsgirokonto auf Pfändungsschutz umgestellt wurde, bleibt dir diese Möglichkeit für dein persönliches Girokonto verwehrt. Denn das Privatkonto kannst du nicht mehr umstellen lassen. Potenzielle Gläubiger könnten dann direkt die Pfändung einleiten. Genau das ist ihnen bekannt. Denn kommt es zu Problemen, werden Gläubiger versuchen, beide Konten zu pfänden. Daher raten wir dir und allen anderen Lesern, genau zu überlegen, welches Konto das Pfändungsschutzkonto werden soll.
Denke dabei auch an die betriebsnotwendigen Kosten. Denn erst, wenn du die Kosten für Steuern, Miete, Löhne und sonstige Betriebskosten gezahlt hast, dürfen Gläubiger pfänden – sofern du dann noch über dem Grundfreibetrag liegst. Allerdings musst du beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze stellen. Denn dieser erweiterte Pfändungsschutz besteht nicht automatisch, weil du selbstständig bist.
Obwohl wir eigentlich immer dazu raten, Geschäftskonto und privates Girokonto säuberlich voneinander zu trennen, gibt es im Kontext einer drohenden Pfändung noch eine Alternative. Indem du beide Konten zusammenlegst und als P-Konto führst, kannst du dann den vollen Pfändungsschutz genießen und musst nicht befürchten, dass eines der beiden Konten gepfändet wird.
Wie du siehst, ist das ein sehr umfangreiches Thema, das immer individuell entschieden werden muss. Führst du nun dein Geschäfts-Girokonto als P-Konto? Oder hast du bevorzugt, dein privates Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln? Hast du noch einen Tipp für die anderen Leser? Wir freuen uns, wieder von dir zu hören. Diese Seite lebt von den Erfahrungen der Leser entscheidend mit.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Hallo zählt der Pfändungsschutz auch für die kosten für meine Arbeitnehmer ( Gehalt,Krankenkasse,Lohnsteuer usw)?
Und kosten für die Infrastruktur des Betriebs (Einzelunternehmen)?
Mit freundlichen Grüße
Sven
Hallo Sven,
vielen Dank für deinen Kommentar. Tatsächlich genießt du als Freiberufler oder Einzelunternehmer den Pfändungsschutz bei einer Kontopfändung. Natürlich können wir dir hier auf unserer Plattform nicht in allen Details aufzeigen, wie du das Thema Vollstreckungsschutz am besten angehst. Schließlich ist jeder Fall anders und jeder von einer Pfändung Bedrohte hat andere Kosten zu bewältigen. Außerdem kommt es auf die Art und den Umfang deiner Selbstständigkeit an und welche Verpflichtungen du Gläubigern genau zu leisten hast. Auch wissen wir nicht, was dein Antrag beim Amtsgericht auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze – sofern er bereits gestellt wurde – alles beinhaltet.
Der Pfändungsschutz ist in §§ 850f ZPO und 850i ZPO geregelt. Grundsätzlich sollen damit jede Art von Kosten gewährleistet bleiben, die du für den Erhalt und den Fortbestand deiner Selbstständigkeit benötigst. Neben Mieten, Steuerzahlungen und Krankenkassenbeiträgen für dich umfasst der Pfändungsschutz in diesem Fall natürlich auch die Kosten für deine Mitarbeiter. Hast du beispielsweise Mietschulden für deine Geschäftsräume oder Außenstände bei der Krankenkasse, werden diese Kosten ebenfalls berücksichtigt.
Deine Gläubiger dürfen erst dann ihr Geld einfordern, wenn alle Kosten für deine Selbständigkeit inklusive der wiederkehrenden Kosten gedeckt sind. Natürlich muss auch noch dein Grundfreibetrag gemäß Pfändungstabelle berücksichtigt werden. Denke daran, dass du diesen Pfändungsschutz nicht automatisch hast. Das Gericht kennt schließlich nicht deine Kosten. Du musst also einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht einreichen, in dem du gemäß §§ 850f ZPO und 850i ZPO darum bittest, deine Pfändungsfreigrenze um deine notwendigen betrieblichen Ausgaben anzuheben. Selbstverständlich solltest du die entsprechenden Nachweise zur Hand haben. Das Gericht wird dann diesen Antrag prüfen und sollten deine Unterlagen korrekt sein, wird die Pfändungsfreigrenze angehoben. Das bedeutet, der unpfändbare Betrag auf deinem Pfändungsschutzkonto ist danach höher als der Grundfreibetrag und du kannst deine Kosten decken.
Jetzt fehlt nur noch das Pfändungsschutzkonto, auf das du gemäß § 850k ZPO Anspruch hast. Führst du bereits eines? Falls nicht, schau doch einmal in unserem Vergleich nach einem P-Konto für dich. Unser Tipp wäre jedoch noch, dass du vorher gut abwägst, ob dein privates Girokonto oder dein Geschäftskonto das P-Konto werden soll. Wir hoffen, dass wir dir mit unserer Antwort helfen konnten.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Guten Tag
wen ein Unternehmen eine Pfändung hat kann er mir trotzdem mein Geld was mir zusteht überweisen ? Die Dienstleistungen habe ich erbracht und das ist offiziell auf Papieren ?
Gruss Carlos
Hallo Carlos,
vielen Dank für deinen Kommentar.
Es tut uns sehr leid, dass du nach dem Erbringen deiner Dienstleistung jetzt um dein dir zustehendes Geld bangen musst.
Laut unserer Recherche ist es von einem gepfändeten Konto aus nicht möglich, Überweisungen zu tätigen. Der Grund ist, dass die Bank nach der Pfändung eine Verfügungssperre einrichtet. Der Kontoinhaber kann in diesen vier Wochen nicht über das Guthaben auf seinem Girokonto verfügen. Das bedeutet, dass auch kein Bargeldbezug am Geldautomaten oder Bankschalter erfolgen kann.
Hier findest du weitere Informationen: https://www.paycenter.de/ratgeber/wie-laeuft-eine-kontopfaendung-ab/
Erst wenn der Gläubiger eine Aufhebung der Kontopfändung beantragt, wird die Kontopfändung aufgehoben. Und dann sind auch wieder Überweisungen von dem Girokonto aus möglich.
Allerdings können Pfändungen und das gerichtliche Mahnverfahren wenige Wochen bis zu mehreren Jahren dauern. Es hängt davon ab, wie schnell die Forderungen beglichen werden.
Mehr Informationen findest du hier: https://www.handwerk.com/9-tipps-wenn-der-kunde-die-rechnung-nicht-bezahlt
Verständlicherweise kannst du nicht so lange warten und möchtest Gewissheit haben.
Wir empfehlen dir daher, dich schnellstmöglich an deinen Anwalt zu wenden, um am Ende nicht leer auszugehen. Der Anwalt wird dir nähere Informationen geben und rechtliche Schritte einleiten.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net